Presse

2018-07-05

Onlinedienst „Sichere Verwendung von Bauprodukten“ verfügbar

www.sichere-bauprodukte.de unterstützt Planer bei der Anwendung harmonisierter Bauproduktnormen

Seit dem 1. Juli 2018 ist der neue Onlinedienst „Sichere Verwendung von Bauprodukten“ unter www.sichere-bauprodukte.de verfügbar. Er bietet Planern eine Hilfestellung für die sichere Verwendung von Bauprodukten auf Basis der Prioritätenliste des DIBt und enthält zusätzliche Informationen zu deutschen Bauwerksanforderungen. Diese Informationen können im Rahmen von Ausschreibungen berücksichtigt werden. Der Onlinedienst wurde durch die DIN Bauportal GmbH erstellt und ist nach einer Registrierung kostenfrei nutzbar.  

Am 4. April 2011 gab die Europäische Union in ihrem Amtsblatt die Bauproduktenverordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten bekannt. Sie definiert sieben Grundanforderungen an Bauwerke mit dem Ziel, dass Bauwerke flächendeckend diese Anforderungen über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllen, sofern sie instand gehalten werden.

Einige harmonisierte Bauproduktnormen, die im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeitet wurden, sind für die Ermittlung und Angabe bestimmter in Deutschland anzugebender wesentlicher Merkmale auf Basis der Grundanforderungen nicht oder nicht vollständig anwendbar. Die ARGEBAU hat hierzu eine Prioritätenliste erstellt, welche die harmonisierten Bauproduktnormen enthält, die aus der Sicht der Länder harmonisierte Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung dieser Bauprodukte zur sicheren Verwendung in Deutschland vermissen lassen.

Weil die Überarbeitung dieser Normen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wurde der vorliegende Onlinedienst erstellt. Hier werden für die benannten Normen Informationen zur Verfügung gestellt, die im Rahmen von Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Erhältlich sind diese über den Onlinedienst „Sichere Verwendung von Bauprodukten“, abrufbar unter www.sichere-bauprodukte.de