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Neue Bauordnung in NRW: Eine Einordnung
Die Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen wird überarbeitet. Neben Anpassungen in den Bereichen Genehmigungsverfahren und digitale Antragsprozesse soll künftig in den allgemeinen Anforderungen der neuen Bauordnung NRW auch auf den Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ verzichtet werden. DIN begrüßt diese Streichung, da sie unklare Rechtsbegriffe vermeidet und für mehr Klarheit sorgt. Die Rolle technischer Regeln und Normen bleibt dabei unverändert wichtig.
Sicherheit bleibt Maßstab
Ziel der Landesbauordnung NRW ist es, die Sicherheit im Bauen zu gewährleisten – insbesondere den Schutz von Leben und Gesundheit – und zugleich verlässliche Rahmenbedingungen für alle zu schaffen, die planen, bauen oder genehmigen. Die Bauordnung legt dabei fest, was erreicht werden soll, formuliert aber keine technischen Detailvorgaben.
Normen als Orientierungshilfe
Damit diese allgemeinen Schutzziele in der Praxis umgesetzt werden können, braucht es konkrete Orientierung für Bautätige. Diese liefern technische Regeln und Normen. Sie beschreiben, wie die Anforderungen der Bauordnung erfüllt werden können und machen sie für die Baupraxis verständlich und anwendbar.
Die zentrale Schnittstelle zwischen Bauordnung und technischer Umsetzung ist die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB). Sie bündelt diejenigen technischen Regeln, die für die Sicherheit von Bauwerken relevant sind. Die dort enthaltenen Verweise – häufig auf Normen oder einzelne Normteile – sorgen dafür, dass Sicherheitsanforderungen nachvollziehbar, vergleichbar und umsetzbar sind.
Normen gezielt einsetzen
Normen sind dabei kein Selbstzweck. Sie sind ein praxisorientiertes Angebot, das dort eingesetzt werden sollte, wo es Orientierung gibt und Anforderungen konkretisiert. Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag, weil sie eine gemeinsame fachliche Grundlage schaffen. Zugleich gilt: Nicht jede Norm ist für jedes Bauprojekt relevant. Ihr zielgerichteter Einsatz ist entscheidend.
Unkonkrete Rechtsbegriffe können in der Anwendung zu Unsicherheiten führen und dazu beitragen, dass vorsorglich mehr technische Regeln berücksichtigt werden als notwendig. Der Wegfall des pauschalen Begriffs der „anerkannten Regeln der Technik“ bedeutet daher keine Abwendung von Standards. Er schafft vielmehr Klarheit darüber, welche technischen Regeln tatsächlich maßgeblich sind.
Sie wollen es genauer wissen? In unserem FAQ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
FAQ: Wie Gesetzgebung, Normen und technische Regeln im Bau zusammenspielen
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Landesbauordnung (LBO)
Eine Landesbauordnung legt fest, was erreicht werden soll – zum Beispiel den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt. Sie formuliert bewusst allgemeine Anforderungen, aber keine technischen Details.
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB)
Die VVTB beschreibt, wie die Anforderungen der Landesbauordnung technisch umgesetzt werden können. Sie verweist gezielt auf technische Regeln – insbesondere auf sicherheitsrelevante Normen.
DIN-Normen
Normen sind grundsätzlich freiwillig anwendbare, technische Regeln, die aus der Praxis heraus erarbeitet werden. An ihrer Entwicklung wirken unterschiedliche interessierte Kreise mit – darunter Planende, Bauunternehmen, Hersteller, Wissenschaft, Behörden und Verbrauchervertretungen. Diese breite Beteiligung und das Konsensprinzip sorgen dafür, dass Normen praxistauglich, ausgewogen und gut anwendbar sind.
Anerkannte Regeln der Technik
Ein rechtlich etablierter, aber nicht eindeutig bestimmter Begriff für bewährte technische Lösungen. Er dient im Bauvertragsrecht (BGB) als Maßstab dafür, ob ein Bauwerk fachgerecht ausgeführt und mangelfrei ist. Welche konkreten Regeln darunterfallen, ist nicht immer eindeutig und wird im Streitfall gerichtlich bewertet. Normen können dabei ein wichtiger Anhaltspunkt sein, sind aber nicht automatisch gleichzusetzen mit den anerkannten Regeln der Technik, sondern werden erst zu solchen, wenn sie sich über die Zeit in der Praxis bewährt haben.
Der Gesetzentwurf zur neuen Landesbauordnung NRW sieht eine Reihe von Änderungen vor, die Bauen vereinfachen und Verfahren beschleunigen sollen. Dazu gehören insbesondere:
- Klarere technische Anforderungen: Der pauschale Verweis auf die „anerkannten Regeln der Technik“ entfällt; maßgeblich bleiben die sicherheitsrelevanten Regeln der VVTB.
- Stärkerer Fokus auf Sicherheit: Relevant sind vor allem technische Regeln, die der Sicherheit von Bauwerken dienen; Detailvorgaben ohne Sicherheitsbezug treten in den Hintergrund.
- Beschleunigte Genehmigungen: Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine Entscheidung, darf mit dem Bau begonnen werden (Genehmigungsfiktion).
- Digitale Verfahren: Die elektronische Antragstellung wird zum Regelfall.
- Mehr Genehmigungsfreiheit: Solaranlagen und Ladeinfrastruktur benötigen künftig keine Baugenehmigung mehr.
Nein, diese Zahl beruht auf einem Missverständnis. Es gibt rund 4.000 Normen mit Bezug zum Bauen, aber für kein Bauvorhaben müssen alle diese 4.000 Normen eingehalten werden.
Ein Einfamilienhaus braucht zum Beispiel keine Normen für Kunstrasen oder Stall-Klima, aber klare Regeln zur Standsicherheit oder zum Brandschutz. All diese Aspekte fallen offiziell unter die 4.000 Baunormen. Für die Sicherheit von Gebäuden ist nur ein begrenzter Teil (etwa 17-20 %) dieser 4.000 Normen überhaupt relevant. Genau diese sicherheitsrelevanten Normen sind in der VVTB aufgeführt. Diese Liste bleibt bestehen und ändert sich durch die Gesetzesänderung nicht. Neu ist lediglich, dass ein unklarer Zusatz im Gesetz entfällt, der bisher dazu führen konnte, dass vorsorglich mehr Normen beachtet wurden als nötig.
Die meisten Bundesländer verweisen nicht auf die „anerkannten Regeln der Technik“. Dieser Passus diente als generelle Auffangregel, falls technische Anforderungen nicht ausdrücklich benannt waren. Der Begriff ist jedoch nicht eindeutig bestimmt. Neben Normen können auch technische Regeln anderer Regelsetzer unter diesen Begriff fallen. Und umgekehrt sind DIN-Normen nicht automatisch anerkannte Regeln der Technik, sondern werden erst zu solchen, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben.
Es gibt in Deutschland 16 verschiedene Landesbauordnungen, weil das Bauordnungsrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt. Sie basieren zwar auf einer gemeinsamen Musterbauordnung, erlauben jedoch länderspezifische Anpassungen bezüglich regionaler Besonderheiten, Brandschutz, Nachhaltigkeit oder Stadtentwicklung. Eine Umfrage von Civey im Auftrag von DIN unter 300 Bauchfachleuten hat ergeben, dass sich 75 % der Befragten eine Vereinheitlichung dieser Landesbauordnungen wünschen. Mehr zur Umfrage erfahren
Normen und Standards schaffen eine gemeinsame Sprache im Bauen. Sie werden dort eingesetzt, wo sie Sicherheit gewährleisten und Anforderungen konkretisieren. Steigende Baukosten haben viele Ursachen – etwa höhere Energie-, Material- und Arbeitskosten, neue gesetzliche Anforderungen oder die wachsende Komplexität von Bauvorhaben. Steigende Anforderungen können sich auch in Normen widerspiegeln, grundsätzlich erleichtern sie aber Planung und Umsetzung und tragen damit zu Effizienz und Kostensicherheit bei.
Die Streichung des Verweises auf die anerkannten Regeln der Technik allein macht Bauen nicht automatisch einfacher oder günstiger. Sie schafft vor allem mehr Klarheit, welche technischen Regeln relevant sind. Das ist eine wichtige Voraussetzung für planbares und rechtssicheres Bauen, ersetzt aber keine weiteren Schritte zur Vereinfachung von Verfahren oder Anforderungen. Normen werden dadurch nicht gestrichen, sondern ihr Einsatz zielgerichteter ausgelegt.
Normen bleiben ein zentrales Instrument, um gesetzliche Anforderungen umzusetzen – insbesondere für die Sicherheit. Wenn das Gesetz zum Beispiel verlangt, dass ein Gebäude standsicher oder brandschutztechnisch sicher sein muss, beschreiben Normen, wie dieser Nachweis geführt werden kann. Sie sorgen dafür, dass Planer, Bauunternehmen und Behörden dieselbe Grundlage nutzen.
Durch die Verweise in der VVTB wird klar benannt, welche Normen für diese Sicherheitsfragen relevant sind. Diese Rolle von Normen ändert sich durch die Gesetzesänderung nicht.