Presse

2020-02-05

Mitgliedschaft von BSI in CEN und CENELEC

Die Generalversammlungen von CEN und CENELEC hatten sich im November 2018 mit Blick auf den Brexit und die weitere Mitgliedschaft von BSI in CEN und CENELEC auf eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geeinigt. In dieser Zeit wird BSI alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds von CEN und CENELEC beibehalten, unabhängig von den politischen Vereinbarungen oder Absprachen, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen werden. Diese Ausnahmevereinbarung zu den geltenden CEN- und CENELEC-Satzungen und der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung ermöglicht BSI in der Übergangszeit weiterhin wie gewohnt an der technischen Arbeit von CEN und CENELEC teilzunehmen.

Diese Übergangszeit soll nunmehr verlängert werden. Ende 2019 wurde durch die Verwaltungsräte von CEN und CENELEC ein Vorschlag zur Annahme durch die Generalversammlungen abgestimmt. Dementsprechend soll die Ausnahmeregelung über die BSI-Mitgliedschaft weiterlaufen bis zum 01. Januar 2022. Die CEN- und CENELEC-Generalversammlungen werden über diesen Vorschlag im Juni 2020 entscheiden.

Spätestens sechs Monate vor Ende der Übergangszeit ist eine externe, unabhängige Beurteilung von BSI hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft (gemäß den Definitionen in den CEN- und CENELEC-Satzungen und der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung) durchzuführen. Die CEN- und CENELEC-Generalversammlungen werden unter Berücksichtigung der Beurteilung über den weiteren Status von BSI in CEN und CENELEC entscheiden.

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