Presse

2019-05-21

Ins kühle Nass

Umfassende Risikobeurteilung nun auch für Schwimmbäder

DIN hat die überarbeitete Normenreihe DIN EN 15288 „Schwimmbäder für öffentliche Nutzung“ mit den Teilen 1 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau“ und Teil 2 „Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb“ veröffentlicht. Die Normenreihe richtet sich an Badbetreiber, Erbauer und Prüfer gleichermaßen. Sie sieht vor, dass Badbetreiber bereits vor der Inbetriebnahme ihres Bades die erforderliche Infrastruktur, Organisation und den Personalbedarf ermitteln sollen. Ist das Bad schon in Betrieb genommen, ist zu prüfen, ob die Anforderungen an diese Punkte erfüllt sind.

Erstmalig wurde im zweiten Teil ein Verfahren zur Risikobeurteilung mit aufgenommen. Die Risikobeurteilung besteht aus der Risikoeinschätzung und der Risikobewertung. Sie soll den Verantwortlichen einen neuen Ansatz für eine systematische Herangehensweise beim Risikomanagement bieten. Ein zentrales Element bildet dabei die ausführliche Darstellung unterschiedlicher Risiken, Gefährdungen, Folgen und möglicher Gegenmaßnahmen. Im ersten Teil DIN EN 15288-1 wurde der Fokus nun stärker auf die physikalischen Eigenschaften und Bauelemente in Schwimmbädern gelegt. So soll es Erbauern und Prüfern erleichtert werden, die Einhaltung der Grenzwerte z. B. für die Beckenauslastung, die Ausführung von Böden im Barfußbereich und Lärmemission zu prüfen. Die Normenreihe DIN EN 15288 sieht außerdem ab sofort eine klare Abtrennung des Anwendungsgebiets zu privaten Schwimmbädern vor.

 Eine Überarbeitung beider Teile war notwendig geworden, da sich die Anforderungen an den Arbeitsschutz durch gestiegene Lärmemission, der das Badpersonal ausgesetzt ist, geändert hatten und gleichzeitig mehr Hilfestellungen für Errichter und Betreiber gegeben werden sollten. Die Normenreihe DIN EN 15288 ist die Basis für den Bau und Betrieb von nahezu allen Schwimmbädern in Deutschland und Europa. Sie definiert einen einheitlichen Anforderungskatalog für die Planung, den Bau und den Betrieb öffentlicher Schwimmbäder formuliert und legt dabei fest, wie Planer einzelne Schwimmbereiche voneinander trennen sollten und Betreiber beispielsweise die Personalplanung organisieren oder den Einlass regeln sollten.