Presse

2026-10-27

Gebäudetyp E: DIN begrüßt Ansatz für mehr Rechtssicherheit beim einfacheren Bauen

Der Referentenentwurf zum Gebäudetyp E soll mehr Rechtssicherheit beim einfacheren und kostengünstigeren Bauen schaffen. DIN begrüßt insbesondere, dass er die rechtliche Unterscheidung zwischen technischen Normen, anerkannten Regeln der Technik und verbindlichen Anforderungen stärkt.

Ein gelber Baukrahn spiegelt sich in einer verglasten Fassade
© Shutterstock: Blue Corner Studio

Am 26. Oktober 2026 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt. Künftig sollen Bauherren und Bauunternehmen einen gesetzlichen Basisstandard vereinbaren können. Dieser orientiert sich insbesondere an den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Höhere Standards können weiterhin vertraglich vereinbart werden. Der Referentenentwurf setzt dabei nicht auf einen neuen technischen Baustandard, sondern auf Änderungen im Bauvertragsrecht.

Dazu erklärt Daniel Schmidt, Mitglied des Vorstands von DIN:

„Einfacher bauen darf nicht an Rechtsunsicherheit scheitern. Deshalb begrüßen wir den Ansatz des Referentenentwurfs. Er greift eine zentrale Forderung von DIN auf: Technische Normen, anerkannte Regeln der Technik und rechtlich verbindliche Anforderungen müssen klar unterschieden werden. Von DIN-Normen kann grundsätzlich schon heute abgewichen werden. Doch aus Sorge vor Haftungsrisiken werden diese Spielräume oft nicht genutzt. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen dazu beitragen, solche Abweichungen rechtssicherer zu vereinbaren.“

Hohe Baukosten haben viele Ursachen. Dazu gehören Material- und Arbeitskosten ebenso wie gesetzliche Anforderungen und projektspezifische Bedingungen. Technische Normen pauschal als Kostentreiber zu betrachten, greift deshalb zu kurz. Normen können einen wichtigen Beitrag zu einfacherem und wirtschaftlicherem Bauen leisten. Sie helfen, unterschiedliche Anforderungen und Leistungsniveaus nachvollziehbar zu beschreiben. Klassen und Leistungsstufen werden bereits in verschiedenen Baunormen genutzt. Diesen Ansatz entwickelt DIN dort weiter, wo es sinnvoll und technisch möglich ist – gemeinsam mit allen relevanten Akteuren.

Dabei kommt es nicht allein auf die Baukosten an. Unterschiedliche Anforderungen sollten auch mit Blick auf die langfristigen Folgen einer Entscheidung bewertet werden.  Entscheidend sind deshalb auch die Kosten über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes. Sicherheit und Nutzbarkeit müssen dabei gewährleistet bleiben.

DIN-Normen sind grundsätzlich freiwillige technische Regeln. Sie können durch gesetzliche oder bauordnungsrechtliche Verweise verbindlich werden oder vertraglich vereinbart sein. Ob eine DIN-Norm den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist im Einzelfall zu beurteilen. Dass der Referentenentwurf diese Unterschiede ausdrücklich berücksichtigt, begrüßt DIN.

DIN begleitet die Initiative zum Gebäudetyp E seit den ersten Eckpunkten und setzt sich für mehr Rechtssicherheit beim einfachen Bauen ein. Entscheidend wird sein, ob die vorgeschlagenen Regelungen in der Praxis tatsächlich mehr Rechtssicherheit und durch ihre Anwendung auch geringere Baukosten schaffen. DIN prüft den Referentenentwurf und wird seine fachliche Perspektive in das weitere Verfahren einbringen.

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Ihr Kontakt

DIN e. V.
Daniel Schmidt

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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