Presse

2026-02-12

Einordnung zum Norm-Entwurf DIN 14676-2 zu Rauchwarnmeldern

Sicherheit entwickelt sich weiter – im offenen Verfahren

Person installiert Rauchmelder an der Decke in einem hellen Raum.
© Adobe Firefly

Normen sind nicht statisch. Sie werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst, um Schutzziele präzise und zeitgemäß auszugestalten.

Der aktuelle Norm-Entwurf ist eine Überarbeitung der DIN 14676-2 von 2018 und befindet sich seit 12. Dezember 2025  im öffentlichen Anhörungsverfahren. Er ist kein Beschluss, sondern ein Arbeitsstand im transparenten Konsensprozess. Fachliche Einwände, praktische Erfahrungen und unterschiedliche Perspektiven sind ausdrücklich  erwünscht und fließen in die weitere Beratung ein. Kritik am Norm-Entwurf ist ein integraler Bestandteil eines  Normungsverfahrens. Inhaltliche Qualität entsteht im Dialog, nicht im Alleingang.

Keine Verpflichtung zur Beauftragung von Fachpersonal

Der Norm-Entwurf begründet keine Pflicht, Fachpersonal mit Einbau oder Wartung von Rauchwarnmeldern zu beauftragen. Er beschreibt Qualifikationsanforderungen für den Fall, dass Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonst Verantwortliche freiwillig geschultes Fachpersonal einsetzen möchten.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zusammendenken

Rauchwarnmelder sind ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Gleichzeitig sind Bau- und Wohnkosten ein sensibles Thema. Ziel der Normungsarbeit ist deshalb keine pauschale Verschärfung von Anforderungen. Ziel ist eine fachlich fundierte Lösung, die notwendige Sicherheit mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit in Einklang bringt.

Der aktuelle Norm-Entwurf stellt keine grundlegende Neuregelung dar. Vielmehr geht es darum, bestehende Anforderungen weiterzuentwickeln. Eine systematische Erhöhung von Kosten ist damit nicht verbunden.

Verlässlichkeit schafft Planbarkeit

Klare und einheitliche Standards schaffen Planbarkeit. Sie reduzieren Fehlplanungen und minimieren rechtliche Unsicherheiten. Damit tragen sie dazu bei, vermeidbare Folgekosten zu begrenzen.

Transparenz und Beteiligung

DIN lädt alle betroffenen und interessierten Kreise ein, sich bis zum 12. März 2026 mit Hinweisen über das Norm-Entwurfs-Portal oder per E-Mail (benjamin.faltin@din.de) an den zuständigen Ausschuss zu wenden. 

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Andreas Schleifer

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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