DIN-Norm

Grundsätze und Regeln der Normungsarbeit

Folgende Grundsätze bestimmen die Normungsarbeit

Freiwilligkeit      

Die Mitarbeit an der Normung und die Anwendung von Normen sind freiwillig.

Öffentlichkeit    

Alle Normungsvorhaben und Entwürfe zu DIN-Normen werden öffentlich bekannt gemacht und vor ihrer endgültigen Festlegung der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Kritiker werden an den Verhandlungstisch gebeten, wobei jeder eingegangene Einspruch mit dem Einsprecher verhandelt werden muss.

Beteiligung aller interessierten Kreise    

DIN-Normen werden in Arbeitsausschüssen von Fachleuten der interessierten Kreise erarbeitet. Jeder kann sein Interesse einbringen. Ein Schlichtungs- und Schiedsverfahren sichert die Rechte von Minderheiten.

Konsens             

Die der Normungsarbeit von DIN zugrunde liegenden Regeln garantieren ein für alle interessierten Kreise faires Verfahren, dessen Kern die ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen bei der Meinungsbildung ist. Der Inhalt einer Norm wird dabei mit dem Bemühen festgelegt, eine gemeinsame Auffassung zu erreichen, die allgemeine Zustimmung findet.

Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit             

Das Deutsche Normenwerk befasst sich mit allen technischen Disziplinen. Die Regeln der Normungsarbeit sichern seine Einheitlichkeit.

Sachbezogenheit            

DIN-Normen sind ein Spiegelbild der Wirklichkeit. Definitionsgemäß müssen dabei technische Normen Fragen des Gemeinwohls einbeziehen und spiegeln deshalb nicht nur das technisch Machbare, sondern auch das gesellschaftlich Akzeptierte wider.

Ausrichtung am Stand der Wissenschaft und Technik     

Die Normung vollzieht sich in dem Rahmen, den die wissenschaftliche Erkenntnis setzt. Sie sorgt für die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse. DIN-Normen spiegeln den Stand der Technik wider.

Marktrelevanz 

Genormt wird nur, wenn Bedarf dafür besteht. Normung ist kein Selbstzweck.

Allgemeiner Nutzen       

DIN-Normen müssen gesamtgesellschaftliche Ziele einbeziehen. Der Nutzen für alle steht über dem Vorteil einzelner.

Internationalität              

Die Normungsarbeit von DIN unterstützt das volkswirtschaftliche Ziel eines von technischen Hemmnissen freien Welthandels und des gemeinsamen Marktes in Europa. Das erfordert Internationale und Europäische Normen.

Kartellrechtliche Unbedenklichkeit          

Aufgrund seiner Arbeitsweise sowie der Festlegungen in der Satzung und den internen Verfahrensregeln ist die Arbeit von DIN als kartellrechtlich unbedenklich anzusehen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Leitfaden zum Kartellrecht

Akzeptanz         

Durch die Beteiligung aller interessierten Kreise und das Konsensverfahren genießen DIN-Normen nicht nur im gewerblichen und staatlichen Bereich Akzeptanz und Vertrauen, sondern auch bei Verbrauchern.

Legitimation      

Durch die Erweiterung der konsensbasierten Normung durch Einsprüche, Schlichtungs- und Schiedsverfahren erhält die Normung eine Legitimation und Wertschätzung, z. B. im Bereich des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Regeln der Normung

Die DIN 820 legt die Grundlagen für die Normungsarbeit bei DIN fest. Untenstehend sind die Teile 1, 3, 4 und das Beiblatt 3 der Normenreihe zu finden. Diese Teile beschreiben die Grundlagen und den Ablauf des Normungsverfahrens und werden vom DIN-Präsidium für die Veröffentlichung autorisiert. Sie bilden somit die Basis für die Erstellung des Deutschen Normenwerks.

In sehr wenigen Ausnahmefällen sind Stellungnehmende mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsausschusses über ihre Stellungnahme zum Norm-Entwurf nicht einverstanden. Dann können diese eine Schlichtung beantragen, siehe Abschnitt 5 in DIN 820-4. Führt diese Schlichtung trotz wiederholtem Versuch nicht zu einer Einigung, kann vom Stellungnehmenden beim Präsidium von DIN ein Schiedsverfahren beantragt werden. Der Schiedsausschuss fällt nach seiner Beratung eine endgültige Entscheidung. Hier finden Sie die Geschäftsordnung für das Schiedsverfahren.


Normungsarbeit - Teil 1: Grundsätze

Normungsarbeit - Teil 3: Begriffe

Normungsarbeit - Teil 4: Geschäftsgang

Hinweise und Informationen für das Erstellen, Veröffentlichen und Anwenden von Normen