DIN-Norm

DIN 820-3 (Ausgabe: 2021-02)

Normungsarbeit - Teil 3: Begriffe

Das Dokument enthält Begriffe für das Deutsche Normenwerk.

DIN 820-3

Vorwort Ausblenden

Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 173‑00‑01 AA „Normungsgrundsätze“ im DIN‑Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) erarbeitet. Es enthält die Begriffe, die zusätzlich zu denen nach DIN EN 45020 für die Normung bei DIN benötigt werden.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. DIN [und/oder DKE] ist/sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

DIN 820, Normungsarbeit besteht aus den folgenden Teilen:

  • Teil 1: Grundsätze
  • Teil 2: Gestaltung von Dokumenten (ISO/IEC-Direktiven — Teil 2, modifiziert); Deutsche und Englische Fassung CEN/CENELEC-Geschäftsordnung — Teil 3
  • Teil 3: Begriffe
  • Teil 4: Geschäftsgang
  • Teil 11: Gestaltung von Normen mit sicherheitstechnischen Festlegungen, die VDE-Bestimmungen oder VDE-Leitlinien sind
  • Teil 12: Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen (ISO/IEC Guide 51)
  • Teil 13: Übernahme europäischer Dokumente von CEN, CENELEC und ETSI — Gestaltung der Dokumente
  • Teil 15: Übernahme internationaler Dokumente von ISO und IEC — Gestaltung der Dokumente

Aktuelle Informationen zu diesem Dokument können über die Internetseiten von DIN (www.din.de) durch eine Suche nach der Dokumentennummer aufgerufen werden.

Änderungen

Gegenüber DIN 820‑3:2014‑06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Verweisung auf DIN 820‑2 in den einleitenden Absatz zu Abschnitt 3 aufgenommen;
  2. bisherige Begriffe 3.1.1 „Normungsaufgabe“ und 3.1.2 „Norm-Inhalt“ gestrichen;
  3. erläuternde allgemeine Anmerkung mit Verweisung auf die Richtlinie für Normenausschüsse im DIN (DIN-Richtlinie) für die Begriffe in 3.2 aufgenommen;
  4. bisheriger Begriff 3.1.4 „Normungsvorhaben“ verschoben (jetzt 3.3.2);
  5. 3.2.1 um eine erläuternde Anmerkung zur Unterscheidung zwischen internen und externen Normenausschüssen ergänzt;
  6. 3.2.5 „Gemeinschaftsausschuss“ als neuen Begriff aufgenommen;
  7. bisheriger Begriff 3.2.16 „Projekt- und Dokumentenmanagement“ gestrichen;
  8. 3.3.9 die DIN-Dokumentenbezeichnungen „DIN SPEC (Vornorm)“ ersetzt durch „Technische Spezifikation von DIN“ oder DIN/TS;
  9. 3.3.10 die DIN-Dokumentenbezeichnungen „DIN SPEC (Fachbericht)“ ersetzt durch „Technischer Report von DIN“ oder DIN/TR;
  10. bisheriger Begriff 3.3.11 „Spezifikation von DIN“ ersatzlos gestrichen;
  11. neuen Begriff 3.5.9 „Managementsystemnorm“ bzw. „Managementnorm“ aufgenommen;
  12. Norm redaktionell überarbeitet.

Frühere Ausgaben

DIN 872: 1947-03

DIN 820‑1: 1951-03, 1960-06

DIN EN 45020: 1991-08

DIN 820-3: 1975-03, 1991-08, 1994-04, 1998-07, 2010-07, 2014-06

Einleitung Einblenden

Die Übersetzungen für „DIN Deutsches Institut für Normung“ in die Sprachen der DIN EN 45020 sind:

englisch:

DIN German Institute for Standardization

französisch:

DIN Institut Allemand de Normalisation

russisch:

ДИН Германский институт по стандартизации (DIN Germanckij Institut po Standartizacii)

spanisch:

DIN Instituto Alemán de Normalización

italienisch:

DIN Istituto Tedesco di Normazione

niederländisch:

DIN Duits Instituut voor Normalisatie

schwedisch:

DIN Tyska Standardiseringsinstitutet

1 Anwendungsbereich Einblenden

Dieses Dokument ist zusammen mit DIN EN 45020 für die Normungsarbeit der Normungsorgane von DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (im Folgenden DIN genannt) anzuwenden. Darüber hinaus wird empfohlen, es für die innerbetriebliche Normung sinngemäß anzuwenden.

2 Normative Verweisungen Einblenden

Die folgenden Dokumente werden im Text in solcher Weise in Bezug genommen, dass einige Teile davon oder ihr gesamter Inhalt Anforderungen des vorliegenden Dokuments darstellen. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

DIN EN 45020, Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten — Allgemeine Begriffe (ISO/IEC Guide 2); Dreisprachige Fassung

3 Begriffe Einblenden

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN 820‑2 und DIN EN 45020 sowie die folgenden Begriffe.

DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:

3.1 Grundbegriffe Einblenden

3.1.1
Normung und Standardisierung

Tätigkeit zur Erstellung von Festlegungen für die allgemeine und wiederkehrende Anwendung, die auf aktuelle oder absehbare Probleme Bezug haben und die Erzielung eines optimalen Ordnungsgrades in einem gegebenen Zusammenhang anstreben

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Tätigkeit besteht im Besonderen aus den Vorgängen zur Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Normen und Spezifikationen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Wichtige Vorteile der Normung und Standardisierung sind die Verbesserung der Eignung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen für ihren geplanten Zweck, die Vermeidung von Handelshemmnissen und die Erleichterung der technischen Zusammenarbeit.

Anmerkung 3 zum Begriff: Hier handelt es sich um die derzeitige Definition von Normung, Normungsarbeit nach DIN EN 45020, in der nicht zwischen Normung und Standardisierung unterschieden wird.

3.1.1.1
Normung

planmäßige, durch die interessierten Kreise gemeinschaftlich im Konsens durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit

3.1.1.2
Standardisierung

technische Regelsetzung ohne die Verpflichtung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Anmerkung 1 zum Begriff: DIN/TS und DIN/TR sind Ergebnisse der Standardisierung, die in einem DIN-Normenausschuss durchgeführt wurde.

Anmerkung 2 zum Begriff: Neben DIN/TS und DIN/TR gibt es weitere Dokumentenarten (z B. DIN SPEC), die Ergebnisse der Standardisierung sind, die ohne zwingende Einbeziehung aller interessierten Kreise und nicht in einem DIN-Normenausschuss entstehen.

3.2 Organisation Einblenden

ANMERKUNG      Grundsätzliche Aspekte zur Normungsarbeit bei DIN sind in der Richtlinie für Normenausschüsse:2013‑09 [3] festgelegt. Wesentliche Elemente der Organisation sind die DIN-Normenausschüsse, die dort in 5.2 und Bild 1 beschrieben sind und aus den Organen Mitarbeiterkreis, Beirat (oder Lenkungsausschuss), Vorsitzender, Arbeitsgremien und Geschäftsführer bestehen.

3.2.1
DIN-Normenausschuss
NA

Normungsorgan von DIN, das die Normung auf seinem Fach- und Wissensgebiet verantwortlich trägt

Anmerkung 1 zum Begriff: Je nach Träger eines NA wird zwischen internen NA (von DIN getragen) und externen NA (von anderen Organisationen getragen) unterschieden.

3.2.2
Lenkungsgremium

Gremium, das für die Planung, Koordinierung, Finanzierung sowie für Grundsatzentscheidungen zuständig ist

3.2.3
Beirat
B
Lenkungsausschuss
LA

oberstes Lenkungsgremium eines Normenausschusses

3.2.4
Arbeitsgremium

Gremium, in dem die fachliche Normungsarbeit geleistet wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Arbeitsgremium ist somit ein Oberbegriff für Arbeitsausschuss, Komitee, Unterausschuss, Unterkomitee und Arbeitskreis.

Anmerkung 2 zum Begriff: Unter Arbeitsgremium wird auch ein Gemeinschaftsausschuss (GA) verstanden.

3.2.5
Gemeinschaftsausschuss
GA

Arbeitsgremium, das Normungsarbeit mit anderen Arbeitsgremien von DIN-Normenausschüssen oder nationalen externen Regelsetzern durchführt

3.2.6
Arbeitsausschuss eines NA
AA
Komitee eines NA
K

verantwortliches Arbeitsgremium für die Normungsarbeit auf dem ihm zugewiesenen Teil eines Fachgebietes

3.2.7
Unterausschuss
UA
Unterkomitee
UK

Arbeitsgremium, das von einem Arbeitsausschuss zum fachlichen Bearbeiten eines Teilgebietes dauerhaft eingesetzt werden kann

3.2.8
Arbeitskreis
AK

Arbeitsgremium, das von einem Arbeitsausschuss oder einem Unterausschuss zum Bearbeiten von einzelnen Aufgaben für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden kann

3.2.9
Fachbereich eines NA
FB

Zusammenfassung mehrerer Arbeitsausschüsse zur Koordinierung der Normungsarbeit

Anmerkung 1 zum Begriff: Im Fachbereich kann zwecks Koordinierung der Arbeiten und Entlastung des Beirats in Fachfragen ein eigenes Lenkungsgremium (Fachbereichsbeirat) gebildet werden (siehe Richtlinie für Normenausschüsse:2013-09, 10.12 [3]).

3.2.10
Experte
externer Mitarbeiter

für die Normungsarbeit fachkundige, autorisierte und entscheidungsbefugte Vertretung aus dem jeweils interessierten Kreis

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe DIN 820‑1:2014-04, 5.4.

Anmerkung 2 zum Begriff: In der Normungsarbeit sind externe Mitarbeiter ohne Vergütung durch das DIN tätig.

3.2.11
Mitarbeiter von DIN

für die Normungsarbeit Angestellter von DIN oder den die externen Normenausschüsse tragenden Organisationen

3.2.12
Mitarbeiterkreis eines Normenausschusses
MK

Gesamtheit der Experten der Lenkungsgremien, Arbeitsausschüsse und Unterausschüsse eines Normen­ausschusses sowie dessen Förderer

3.2.13
Förderer

zur Finanzierung eines Normenausschusses beitragende Stelle oder Person

Anmerkung 1 zum Begriff: Förderer können z. B. Unternehmen, Verbände, Behörden oder Einzelpersonen sein.

3.2.14
Förderkreis
FK

Gesamtheit der Förderer

Anmerkung 1 zum Begriff: Förderer, die keine Einzelpersonen sind, werden im Förderkreis durch autorisierte Personen vertreten.

3.2.15
Präsidialausschuss von DIN

vom Präsidium zu seiner Unterstützung und zur Erledigung bestimmter Aufgaben eingesetzter Ausschuss

3.2.16
Prozessqualität und Prüfung
PQ

Einheit von DIN, die die Ergebnisse der Normungsarbeit prüft sowie Entwürfe und normative Dokumente zur Veröffentlichung bzw. zur Aufnahme in das Deutsche Normenwerk freigibt

3.2.17
DIN-Ausschuss Normenpraxis
ANP

Gremium, das unabhängig vom Fachgebiet die Einführung und Anwendung von Normen fördert, den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder ermöglicht und die Erfahrungen der Normenanwender an DIN und seine Tochterunternehmen zurückkoppelt

3.2.18
Träger einer Norm

für die Festlegungen in einer Norm verantwortlicher Normenausschuss

Anmerkung 1 zum Begriff: In den Grundlagennormen zur Normungsarbeit tritt das DIN-Präsidium als Träger auf.

3.2.19
Mitträger einer Norm

Normenausschuss, der für die Festlegungen einer Norm mitverantwortlich ist, sie aber in der Regel nicht federführend bearbeitet hat

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Mitträger wird unter dem Träger der Norm auf der Titelseite der Norm angegeben.

Anmerkung 2 zum Begriff: Für eine Norm können mehrere Mitträger mitverantwortlich sein.

3.2.20
Normungsebene

Ebene, auf der die Normungsarbeit durchgeführt wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Dabei kann es sich um die nationale, europäische oder internationale Normungsebene handeln.

3.2.21
Arbeitsebene

Normungsebene, auf der ein Norm-Projekt federführend bearbeitet wird

3.2.22
deutsche Spiegelarbeit

Begleitung von Norm-Projekten auf europäischer oder internationaler Arbeitsebene durch ein deutsches Arbeitsgremium, das im Wesentlichen die zeitgerechte und vollständige Information der deutschen externen Mitarbeiter, die Erarbeitung und Einreichung von deutschen Stellungnahmen sowie die Entsendung von externen Mitarbeitern auf die Arbeitsebene umfasst

3.2.23
deutsches Spiegelgremium

deutsches Arbeitsgremium, das deutsche Spiegelarbeit und gegebenenfalls deutsche Normungsarbeit leistet

3.3 Stufen und Ergebnisse von Normung Einblenden

3.3.1
Normungsantrag

Antrag zum Bearbeiten eines bestimmten Normungsgegenstands

3.3.2
Normungsvorhaben

Norm-Projekt

spezielles Arbeitsthema innerhalb eines Normungsprogramms

[QUELLE: DIN EN 45020:2007‑03, 9.1.1, modifiziert — „Normungsvorhaben“ als Benennung ergänzt]

3.3.3
Norm-Vorschlag

Vorschlag, der zusammen mit dem Normungsantrag alle notwendigen Informationen als Grundlage für die Aufnahme einer Normungsarbeit enthält

3.3.4
Norm-Vorlage

aus einem Normungsantrag oder Norm-Vorschlag entstandene, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Beratungsunterlage eines Arbeitsgremiums

3.3.5
Manuskript für den Norm-Entwurf

vom Arbeitsgremium verabschiedete und zur Veröffentlichung aufbereitete Fassung einer Norm-Vorlage

3.3.6
Manuskriptverfahren

Ausnahmeregelung im Geschäftsgang, bei der anstelle eines Norm-Entwurfs ein Manuskript für die Norm bezogen werden kann

3.3.7
Manuskript für die Norm

vom zuständigen Arbeitsgremium verabschiedete und zur Veröffentlichung aufbereitete Fassung

Anmerkung 1 zum Begriff: Alle benötigten Unterlagen und Freigaben müssen dem Manuskript für die Norm beigefügt werden.

3.3.8
Deutsche Norm

DIN-Norm

von DIN national erarbeitete oder von ISO/IEC und/oder CEN/CENELEC übernommene Internationale oder Europäische und mit dem Zeichen  herausgegebene Norm

Anmerkung 1 zum Begriff: Beim Vervielfältigen von normativen Dokumenten muss das Urheberrecht beachtet werden (siehe DIN 820‑1:2014-06, Abschnitt 9).

Anmerkung 2 zum Begriff: Im Sinne der hier vorliegenden Definition wird „Deutsche Norm“ analog zu „Europäische Norm“ bzw. „Internationale Norm“ stets großgeschrieben. Wird in bestimmten Textzusammenhängen die Bezeichnung „nationale Norm“ verwendet, so beginnt das Adjektiv „national“ grundsätzlich mit einem Kleinbuchstaben.

3.3.9
Technische Spezifikation von DIN
DIN/TS

ABGELEHNT: Vornorm
ABGELEHNT: Spezifikation nach dem Vornorm-Verfahren
ABGELEHNT: DIN SPEC (Vornorm)

von DIN herausgegebenes Dokument, bei dem die künftige Möglichkeit zur Annahme als Norm gegeben ist, bei dem zurzeit jedoch

  • die erforderliche Zustimmung zur Annahme als Norm nicht erreicht werden kann,
  • noch Zweifel bestehen, ob Konsens erzielt worden ist,
  • die technische Entwicklung des Normungsgegenstandes noch nicht abgeschlossen ist oder
  • aus anderen Gründen die sofortige Veröffentlichung als Norm ausgeschlossen ist

3.3.10
Technischer Report von DIN

DIN/TR

ABGELEHNT: Fachbericht
ABGELEHNT: Spezifikation nach dem Fachbericht-Verfahren
ABGELEHNT: DIN SPEC (Fachbericht)

informatives Dokument zum technischen Inhalt von Normungsarbeiten, das gesammelte Daten enthält, die anderer Art sind als solche, die üblicherweise als Norm oder Technische Spezifikation veröffentlicht werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein TR darf beispielsweise Daten enthalten, die aus einer Umfrage gewonnen wurden, Daten über Arbeiten in anderen Organisationen oder Daten über den „Stand der Technik“ in Bezug auf Normen auf einem bestimmten Gebiet enthalten. [QUELLE: CEN/CENELEC-Geschäftsordnung – Teil 2:2018, 2.7]

3.3.11
Deutsches Normenwerk

Gesamtheit der von DIN herausgegebenen Deutschen Normen

3.3.12
Deutsche Normung

bei DIN betriebene Normung, deren Ergebnisse Deutsche Normen sind

3.3.13
Auswahlnorm

Norm, die für ein bestimmtes Fachgebiet einen Auszug aus einer anderen Norm ohne sachliche Veränderungen oder Zusätze enthält

3.3.14
Übersichtsnorm

Norm, die eine Zusammenstellung aus Festlegungen mehrerer Normen ohne sachliche Veränderungen oder Zusätze enthält

3.3.15
Beiblatt
Bbl

Dokument, das Informationen zu Normen, DIN/TS oder DIN/TR, jedoch keine zusätzlich genormten Festlegungen enthält

Anmerkung 1 zum Begriff: Die in einem Beiblatt enthaltenen Informationen dürfen Erläuterungen, Beispiele, Anmerkungen, Ratschläge, Anwendungshilfsmittel usw. sein.

Anmerkung 2 zum Begriff: „Keine zusätzlich genormten Festlegungen“ bedeutet, dass genormte Festlegungen aus anderen Dokumenten wiedergegeben werden dürfen, damit die Informationen darauf bezogen werden können.

3.3.16
Erstausgabe

erstmalig herausgegebene Fassung eines Dokuments

3.3.17
Ersatzdokument
Folgeausgabe
Folgedokument

normatives Dokument, das allein oder zusammen mit weiteren ein anderes normatives Dokument ersetzt und mindestens denselben Anwendungsbereich behandelt

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Ersatzdokument“ ist zu unterscheiden von den im Verlagswesen verwendeten Begriffen „Neuausgabe“, „Neuherausgabe“ (siehe DIN EN 45020).

Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Norm-Entwurf kann nur einen Norm-Entwurf ersetzen.

3.3.18
teilweiser Ersatz

Ersatzvermerk, der zur Anwendung kommt, wenn die Inhalte eines normativen Dokuments aufgeteilt werden und zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht alle Ersatzdokumente vorliegen

Anmerkung 1 zum Begriff: Im Regelfall bleibt das teilweise ersetzte Dokument aktuell, bis der nicht ersetzte Teil des Dokuments durch ein weiteres Dokument ersetzt wird; es kann aber in Sonderfällen auch historisch werden.

3.3.19
Restnorm

Norm, in welcher bei der Übernahme einer Europäischen oder Internationalen Norm der darin nicht abgedeckte Inhalt eines nationalen Dokuments unter eingeschränktem Anwendungsbereich und Beibehaltung der Norm-Nummer als eigenständiges Dokument veröffentlicht wird

Anmerkung 1 zum Begriff: In der innerbetrieblichen Normung kann eine Restnorm analog auch beim Übergang von inner­betrieblichen Normen zu nationalen und anderen überbetrieblichen Normen erstellt werden.

3.3.20
Anstatt-Hinweis

Hinweis, der im Rahmen einer ersatzlosen Zurückziehung auf ein anderes Dokument gegeben wird, das den gleichen Normungsgegenstand behandelt, für den aber keine Austauschbarkeit besteht

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff Normungsgegenstand bezieht sich in diesem Sinne auch auf die Themen von Spezifikationen.

3.3.21
innerbetriebliche Norm
Werknorm

Ergebnis der Normungsarbeit eines Unternehmens (Betrieb, Werk), einer Behörde oder einer Körperschaft (Verband, Verein) für eigene Bedürfnisse

3.4 Arten von Normen nach dem Grad der Normung Einblenden

3.4.1
Fachnorm

Norm mit Festlegungen für ein bestimmtes Fachgebiet

3.4.2
Fachgrundnorm

Grundnorm für ein bestimmtes Fachgebiet

3.5 Arten von Normen nach dem Inhalt der Norm Einblenden

3.5.1
Gebrauchstauglichkeitsnorm

Norm, in der objektiv feststellbare Eigenschaften in Bezug auf die Gebrauchstauglichkeit eines Gegenstandes festgelegt sind

3.5.2
Liefernorm

Norm, in der technische Grundlagen und Bedingungen für Lieferungen festgelegt sind

BEISPIEL  Normen zu technischen Lieferbedingungen.

3.5.3
Maßnorm

Norm, in der Maße und Toleranzen von materiellen Gegenständen festgelegt sind

3.5.4
Planungsnorm

Norm, in der Planungsgrundsätze und Grundlagen für Entwurf, Berechnung, Aufbau, Ausführung und Funktion von Anlagen, Bauwerken und Erzeugnissen festgelegt sind

3.5.5
Qualitätsnorm

Norm, in der die für die Verwendung eines materiellen Gegenstandes wesentlichen Eigenschaften beschrieben und objektive Beurteilungskriterien festgelegt sind

3.5.6
Sicherheitsnorm

Norm, in der Festlegungen zur Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen enthalten sind

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff „Sicherheit“ ist in DIN EN 45020 definiert.

3.5.7
Stoffnorm

Norm, in der physikalische, chemische und technologische Eigenschaften von Stoffen festgelegt sind

3.5.8
Verständigungsnorm

Norm, in der zur eindeutigen und rationellen Verständigung terminologische Sachverhalte, Zeichen oder Systeme festgelegt sind

Anmerkung 1 zum Begriff: Zu den Verständigungsnormen gehören z. B. Terminologienormen (siehe DIN EN 45020).

3.5.9
Managementsystemnorm
Managementnorm

Norm, in der Anforderungen zur Bestimmung von Strategie und Zielen von Organisationen und zur Erreichung dieser Ziele festgelegt sind

3.6 Datumsangaben und damit zusammenhängende Begriffe Einblenden

3.6.1
Ausgabedatum

Monat und Jahr, zu denen ein normatives Dokument im DIN-Anzeiger der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird bzw. das Erscheinen des Entwurfs angekündigt ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Das Ausgabedatum dient zusammen mit der Norm-Nummer der eindeutigen Identifizierung des Dokuments.

Anmerkung 2 zum Begriff: Das Ausgabedatum wird auf der Titelseite der Norm oder auf der Titelseite des Entwurfs in der oberen rechten Ecke angegeben.

3.6.2
Veröffentlichungsdatum

um den ersten Tag des Monats ergänztes Ausgabedatum für ein normatives Dokument

Anmerkung 1 zum Begriff: Das Veröffentlichungsdatum wird für Entwürfe nicht angewendet.

3.6.3
Erscheinungsdatum

Tag, Monat und Jahr, ab denen ein Entwurf der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Angaben Monat und Jahr des Erscheinungsdatums können vom Ausgabedatum abweichen.

3.6.4
Zurückziehung

Verfahren, bei dem ein normatives Dokument oder ein Entwurf von einer Normen schaffenden Institution zurückgezogen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Für normative Dokumente und Entwürfe wird mit der Zurückziehung der Status „aktuell“ für beendet erklärt und auf „historisch“ gesetzt.

Anmerkung 2 zum Begriff: Die Zurückziehung erfolgt entweder mit Ersatz, mit teilweisem Ersatz oder ersatzlos.

Anmerkung 3 zum Begriff: Nach der Zurückziehung dürfen Dokumente weiter angewendet werden, wenn dies durch Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien festgelegt wird und vom Gesetzgeber her zulässig ist (siehe DIN 820‑4:2014-06, Abschnitt 11).

3.6.5
Zurückziehungsdatum

Tag, Monat und Jahr der Zurückziehung eines normativen Dokuments oder eines Entwurfs

Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Zurückziehungsdatum wird der Statuswechsel von „aktuell“ auf „historisch“ vollzogen.

Anmerkung 2 zum Begriff: Bei Ersatz eines normativen Dokuments entspricht das Zurückziehungsdatum dem Veröffentlichungsdatum des Ersatzdokuments.

3.6.6
ersatzlose Zurückziehung

Verfahren, bei dem ein normatives Dokument oder ein Entwurf von einer Normen schaffenden Institution vom Status „aktuell“ in den Status „historisch“ gesetzt wird, ohne dass ein Ersatzdokument angegeben wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Normen schaffende Institution kann hierbei auf ein anderes Dokument hinweisen, das anstatt des historisch gesetzten verwendet werden kann („Anstatt-Hinweis“). In diesem Fall besteht keine gleitende Verweisung.

Anmerkung 2 zum Begriff: Eine ersatzlose Zurückziehung wird vorgenommen, wenn der normative Sachverhalt aus wissenschaftlichen, technischen und/oder aus anderen Gründen nicht mehr vertretbar ist, kein praktischer Bedarf mehr besteht oder für das beabsichtigte Ersatzdokument keine Austauschbarkeit besteht (siehe DIN 820‑4).

3.6.7
Einspruchsfrist

Zeitspanne, innerhalb der Stellungnahmen bei der betreffenden Normungsorganisation entgegengenommen werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Entwürfen beginnt die Einspruchsfrist mit dem Erscheinungsdatum.

Anmerkung 2 zum Begriff: Bei Manuskriptverfahren und beabsichtigten Zurückziehungen beginnt die Einspruchsfrist mit der Ankündigung.

3.6.8
Laufzeit

Zeitspanne zwischen Erscheinen und Zurückziehung von Entwürfen bzw. zwischen Beginn und Ende eines Manuskriptverfahrens

3.6.9
historisch

Status eines normativen Dokuments oder eines Entwurfs, der von der dafür zuständigen Normen schaffenden Institution bei der Zurückziehung vergeben wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Status „historisch“ macht keine Aussage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines normativen Dokuments. Die Begriffe „gültig“/„ungültig“ werden nur von den Vertragsparteien und dabei gegebenenfalls anwendungsspezifisch verwendet und festgelegt.

3.6.10
aktuell

Status, der von der dafür zuständigen Normen schaffenden Institution mit der Veröffentlichung eines normativen Dokuments bzw. mit dem Erscheinen eines Entwurfs vergeben und bis zur Zurückziehung beibehalten wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Status „aktuell“ macht keine Aussage über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines normativen Dokuments (siehe 3.6.9, Anmerkung 1 zum Begriff).

3.6.11
Aktualitätszeitraum

Zeitraum, der für ein normatives Dokument mit dessen Veröffentlichungsdatum oder für einen Entwurf mit dessen Erscheinungsdatum beginnt und mit dessen Zurückziehungsdatum endet

Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser Begriff unterscheidet sich von der „Gültigkeitsdauer“ nach DIN EN 45020.

3.7 Zeichen und Nummer Einblenden

3.7.1
Zeichen DIN

national eingetragene und international registrierte Kollektivmarke von DIN für normative Dokumente und Entwürfe

Anmerkung 1 zum Begriff:  Zur Verwendung dieses Zeichens siehe DIN 820‑1.

3.7.2
DIN-Nummer

alphanumerische Nummer einer Publikation von DIN

Anmerkung 1 zum Begriff:  Die DIN-Nummer besteht mindestens aus den Buchstaben DIN und einer Zählnummer.

3.8 Übernahmen Einblenden

3.8.1
unveränderte Übernahme

<CEN, CENELEC, ETSI> Verfahren, bei dem die Deutsche oder die Englische Fassung eines CEN/CENELEC- oder ETSI-Dokuments wort- und formgetreu in ein deutsches Dokument übernommen wird

3.8.2
unveränderte Übernahme

<ISO, IEC> Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments in autorisierter deutscher Übersetzung — und/oder originalsprachiger Fassung — vollständig, unverändert und im Aufbau formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben wird

3.8.3
Übernahme des sachlichen Inhalts

Verfahren, bei dem der sachliche Inhalt eines CEN/CENELEC-Dokuments unter Verzicht auf eine wort- und formgetreue Übernahme seines Textes vollständig in ein deutsches Dokument übernommen wird

3.8.4
modifizierte Übernahme

Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments in autorisierter deutscher Übersetzung vollständig und im Aufbau formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben, jedoch durch in ihrem Umfang geringfügige nationale Änderungen, die gekennzeichnet sind, geändert wird

3.8.5
teilweise Übernahme

Verfahren, bei dem der Inhalt eines internationalen Dokuments verändert (geändert, ergänzt, gekürzt) und im Regelfall im Aufbau nicht formgetreu in dem Dokument des DIN wiedergegeben wird