Holzbearbeitungsmaschinen — Sicherheit — Teil 12: Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen-Profiliermaschinen
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen fest für manuell be- und entladene: - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit einem handbetätigten Vorschubtisch; - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen mit einem mechanischen Vorschubtisch; - einseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen-Profiliermaschinen mit mechanischem Vorschub; - doppelseitige Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen-Profiliermaschinen mit mechanischem Vorschub, auch als Maschinen mit automatischer Be- oder Entladung oder beidem ausgelegt; und - Winkelanlagen für das Zapfenschneiden/Schlitzen und Profilieren mit mechanischem Vorschub mit einer größten Werkstückhöhenkapazität von 200 mm für einseitige Maschinen und 500 mm für doppelseitige Maschinen, geeignet für den dauerhaften Einsatz in der Produktion, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet. Dieses Dokument behandelt alle in Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für die Maschinen relevant sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung verwendet werden sowie wenn sie transportiert, montiert, eingestellt, instand gehalten, demontiert, außer Betrieb gesetzt und verschrottet werden. Die Maschinen sind so gestaltet, dass sie in einem Durchgang einseitig oder doppelseitig, entweder gegenüberliegend oder senkrecht zueinander, Werkstücke bearbeiten können, die aus Massivholz oder aus Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz bestehen (siehe ISO DIS 19085-1:2026, 3.2). Die Maschinen mit mechanischem Vorschub sind außerdem dafür ausgelegt, auf dieselbe Weise Werkstücke aus folgenden Werkstoffen zu bearbeiten: - Faserzement; - Mineralwolle und Glaswolle; - Gips; - Gipskarton; - Matrix-gebundene Mineralplatten, Silikatplatten und Sulfatplatten; - Verbundwerkstoffe, deren Kern aus Polyurethan oder mineralischem Material besteht und mit einer Leichtmetalllegierung beschichtet ist; - Polymermatrix-Verbundwerkstoffe und verstärkte thermoplastische, duroplastische und elastomere Werkstoffe; - Aluminium-Leichtmetallprofile; und - Verbundplatten, die aus den oben aufgeführten Werkstoffen hergestellt werden. Dieses Dokument ist auch anwendbar für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen oder mit zusätzlichen Arbeitsaggregaten ausgestattet sind, deren Gefährdungen berücksichtigt wurden: - Schleifaggregate; - feststehende oder bewegliche Werkstückauflagen; - automatischer Werkzeugwechsel; - automatische Werkstück-Rückführung; - Glasleisten-Sägeaggregat; - Beschlageinlass-Fräsaggregat; - Bohraggregat; - dynamisches Bearbeitungsaggregat; - Sägeaggregat, das bei doppelseitigen Maschinen zwischen den Maschinenhälften angeordnet ist; - Aggregat zum Folieren; - Aggregat zum Beschichten - Nutaggregat mit Fräswerkzeugen, das zwischen den Maschinenhälften angeordnet ist; - Aggregat zum Bürsten; - Aggregat zum Beleimen; - Aggregat zum Versiegeln; - Aggregat zum Dübelsetzen; - Aggregat zum Einsetzen von Federn; - Aggregat zum Beschriften mittels Tintenstrahldruck; - Aggregat zum Beschriften mittels Laser; - Aggregat zum Kennzeichnen; - Werkstückgegenhalter (Vorrichtung zum Schutz vor Ausreißen oder Zersplittern oder beidem); - Schnellwechselsystem für Werkzeuge; - Postforming-Aggregat; - zusätzliche Werkstückauflage (entweder auf der Einschubseite oder auf der Ausschubseite oder beides); - Zuführvorrichtung zur parallelen Beschickung an einseitigen Maschinen; - Zuführvorrichtung zur Querbeschickung an einseitigen Maschinen; - Werkstückzwischenauflage an doppelseitigen Maschinen; - Zuführvorrichtung zur automatischen Beschickung; - Vorschubkette mit Mitnehmern; - automatische Werkzeugwechseleinrichtung; - Möglichkeit, bei doppelseitigen Zapfenschneid- und Schlitzmaschinen-Profiliermaschinen mit einer größten Werkstückhöhenkapazität von 40 mm und ohne außerhalb der integrierten Kapselung installiertes Aggregat eine Maschinenhälfte in Vorschubrichtung zu verschieben. Dieses Dokument behandelt keine Gefährdungen im Zusammenhang mit: a) Systemen zum automatischen Beschicken und Entnehmen des Werkstücks an einer einzelnen Maschine, ausgenommen die automatische Werkstück-Rückführung; b) Einzelmaschinen, die in Kombination mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie) verwendet werden; c) der Verwendung von Werkzeugen, ausgenommen Sägeblätter oder Bohrwerkszeuge oder Fräswerkzeuge zum Nuten, die bei doppelseitigen Maschinen zwischen den Maschinenhälften außerhalb der Teilkapselung angeordnet sind; d) der Verwendung von Werkzeugen, die über die Teilkapselung hervorstehen; e) den chemischen Eigenschaften aller in 1.3 im zweiten Absatz aufgeführten Werkstoffe und deren Stäube. 1.6 Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind und auch nicht für Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung hergestellt wurden.
Beginn
2025-07-15
WI
00142231
Geplante Dokumentnummer
DIN EN ISO 19085-12
Projektnummer
06004590
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 142 - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit