Projekt

Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch

Kurzreferat

Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die sichere Wartung, den sicheren Betrieb, die sichere Inspektion und Prüfung von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen, die sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen sind, sicherzustellen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten nationale Vorschriften.

Beginn

2025-01-29

WI

00152024

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 13814-2 rev

Projektnummer

00519921

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-11-15 AA - Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 152/WG 1 - Fahrgeschäfte  

Vorgänger-Dokument(e)

Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch; Deutsche Fassung EN 13814-2:2019+A1:2024
2024-12

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