Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 1: Konstruktion, Bemessung und Herstellung
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Vergnügungsanlagen, die für die Benutzung durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie z. B. Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Buden, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Im Folgenden Vergnügungsanlagen oder Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Für alle Einrichtungen, die nicht von den Anforderungen nach EN 13814-1 behandelt werden, gelten die entsprechenden Normen. Dieses Dokument kann auch für den Entwurf ähnlicher Bauten oder fahrgastbefördernder Vergnügungsanlagen verwendet werden, selbst wenn diese hier nicht explizit erwähnt sind. Für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten nationale Vorschriften. Dieses Dokument ist anwendbar für die Herstellung und für größere Modifikationen von Vergnügungsanlagen und Fahrgeschäften, deren Entwurf nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokumentes datiert.
Beginn
2025-01-29
WI
00152025
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 13814-1 rev
Projektnummer
00519920
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 152/WG 1 - Fahrgeschäfte