Luft- und Raumfahrt - Programm-Management - Ausführungslogik; Englische Fassung EN 9241:2025
Kurzreferat
Dieses Dokument stellt die Elemente für die Ausarbeitung der Programm Ausführungslogik und die Erstellung des Ausführungsplans für die Realisierung eines Produkts bereit. Die Ausführungslogik und der Plan ermöglichen es den Kunden/Lieferanten, eine Vereinbarung darüber zu treffen, wie ihre jeweiligen Prozesse und Aktivitäten organisiert werden sollen. Ziel ist es, jeden Akteur im Programm in die Lage zu versetzen, seine Aktivitäten mit ausreichender Transparenz über die Abfolge der Aktivitäten der anderen Stakeholder zu verwalten. Dieses Dokument gehört zu den Begleitdokumenten der EN 9200, in Bezug auf die Programmmanagement Spezifikation. Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze der Programmdurchführungslogik und definiert die entsprechenden Managementanforderungen. Diese Beschreibung wird ergänzt durch: - einerseits in Bezug auf die Prinzipien der Ausführungslogik, indem: - die Herausforderungen einer allen Akteuren gemeinsamen Grundlogik (Synchronisation); - die anwendbaren Kriterien, um diese Grundlogik zu erstellen; - die Übersetzung dieser Logik in die Programmprozesse, - zum anderen in Bezug auf die Umsetzung der Ausführungslogik durch: - die Verfahren zur praktischen Umsetzung der in EN 9200 definierten Managementanforderungen; - Anpassungen der Logik entsprechend den verschiedenen Beschränkungen und Besonderheiten des Programms und die Begründung dieser Anpassungen; - die Konsistenz zwischen der Grundlogik auf Systemebene und den Logiken auf Teilsystem- und Komponentenebene. Die Aufschlüsselung der Abschnitte, wie sie in diesem Dokument verwendet wird, vermittelt ein schrittweises Verständnis des Ansatzes, der für den Aufbau einer Ausführungslogik zu übernehmen ist. Zum Beispiel: - Abschnitt 5 stellt den Endzweck einer Programmausführungslogik sowie die zugehörigen Grundkonzepte und die Bestandteile dieser Logik vor; - Abschnitt 6 beschreibt und charakterisiert den Prozess zur Erstellung der Logik; - Abschnitt 7 befasst sich mit der Kontrolle von Änderungen an der Ausführungslogik; - Abschnitt 8 befasst sich mit der Bedeutung der Kapitalisierung und den gewonnenen Erkenntnissen. Dieses Dokument ist auf Luft- und Raumfahrt-, sowie Verteidigungsprogramme anwendbar. Die Grundsätze können auf andere Tätigkeitsbereiche ausgedehnt werden. Es ist anwendbar auf die Realisierung eines einzelnen Produkts, mehrerer Muster oder einer Serie. Es ist auf jeder Kunden-/Lieferantenebene anwendbar, wobei die Konsistenz zwischen den aufeinanderfolgenden Ebenen gewährleistet ist. Die beschriebenen Grundsätze betreffen alle Programmakteure, von der ersten Bedarfsmeldung bis zum Abschluss des Programms.
Beginn
2024-08-29
WI
04004937
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 9241
Projektnummer
13116836
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-05-01 AA - Qualitäts- und Managementverfahren
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
ASD-STAN/D 1/WG 12 - Programmphasen und -planung
Norm-Entwurf
Luft- und Raumfahrt - Programm-Management - Ausführungslogik; Englische Fassung prEN 9241:2025
2025-05
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