DIN Verbraucherrat

2024-09-19

DIN EN 1888-3 „Kinderwagen für Freizeitsportaktivitäten“

Erstmalige Veröffentlichung im September 2024

Vater mit Kind im Kinderwagen
© connel design / stock.adobe.com

Mit Ausgabedatum September 2024 wurde die DIN EN 1888-3 „Kinderwagen für Freizeitsportaktivitäten“ erstmalig veröffentlicht. Im Vergleich zu anderen Teilen der dreiteiligen Normenreihe DIN EN 1888 enthält Teil 3 erstmalig verbindliche Sichtbarkeitsanforderungen, welche maßgeblich auf den DIN-Verbraucherrat zurückzuführen sind.

Wichtige Neuerungen und Sicherheitsanforderungen

Kinderwagen, die der DIN EN 1888-3 entsprechen sollen, müssen zukünftig dauerhaft mit Reflektoren oder retroreflektierendem Material ausgestattet sein, die nach vorne, nach hinten und zu den Seiten gerichtet sind. Die Anforderung wurde in die Norm aufgenommen, um sicherzustellen, dass der Kinderwagen von den Verkehrsteilnehmern (z.B. Autofahrern) so früh wie möglich wahrgenommen wird. Reflektoren oder retroreflektierende Materialien verbessern die Sichtbarkeit in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Nebel), wenn sie von einer Lichtquelle (z.B. Autoscheinwerfer) beleuchtet werden.

Da die sportliche Betätigung eine höhere Geschwindigkeit umfasst, ist ein Bremssystem erforderlich, um den Aufprall auf mögliche Hindernisse auf ein Mindestmaß zu verringern oder den Kontrollverlust des Benutzers zu verhindern. Das Bremssystem muss daher in der Lage sein, die Geschwindigkeit des Wagens hinreichend zu verringern, ohne dabei jedoch das Vorderrad zu blockieren, um ein Umkippen zu verhindern.

Im Vergleich zu anderen Teilen der Kinderwagennorm erfolgt die sog. Prüfung "auf unregelmäßige Oberflächen" mit zusätzlichen 36.000 Zyklen bei einer Geschwindigkeit von (8 ± 0,1) km/h. Die Prüfung dient dazu, den allgemeinen Gebrauch des Kinderwagens sowohl auf glatten als auch unebenen Oberflächen wie z.B. Waldwege, Schotter oder Kopfsteinpflaster zu simulieren. Kinderwagen, die der DIN EN 1888-3 entsprechen sollen, müssen zudem mit einem Fünf-Punkte-Rückhaltesystem ausgestattet sein, wobei das Rückhaltesystem mindestens einen Schritt- und Hüftgurt sowie Schultergurte umfassen muss.

Altersbeschränkungen und Produktinformationen

Kleine Kinder, die noch nicht dazu in der Lage sind, ohne Abstützung eigenständig zu sitzen (üblicherweise unter 9 Monate) sollten der höheren Geschwindigkeit und den dadurch auftretenden Schwingungsauswirkungen nicht ausgesetzt werden, da dies zu große Risiken für die Gesundheit und physische Entwicklung des Kindes bergen würde. Von daher muss aus allen Informationen über den Kinderwagen (Kennzeichnung, Warnhinweise, Produkt- und Verkaufsinformationen, Bilder und Kommunikation) eindeutig hervorgehen, dass dieser nicht zum Joggen oder Skaten verwendet werden darf, bevor das Kind 9 Monate alt ist.

Beitrag des DIN-Verbraucherrats zur neuen Norm

Der DIN-Verbraucherrat hat intensiv an der Erarbeitung der DIN EN 1888-3 mitgewirkt und den Inhalt der Norm positiv beeinflusst. Dabei lag das Ausgenmerk aus Verbrauchersicht vor allem darauf, dass im Vergleich zu anderen Normenteilen höhere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt wurden sowie umfassende Produktinformationen vorliegen müssen.

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