DIN-Norm

Finanzierung von Norm-Projekten

Jeder DIN-Normenausschuss hat einen eigenen Haushaltsplan, dem sein jährliches Arbeitsprogramm zu Grunde liegt. Dieses Arbeitsprogramm setzt sich aus den zu bearbeitenden Norm-Projekten zusammen. Sämtliche durch die Bearbeitung der Norm-Projekte bei DIN verursachten Kosten werden bei der Kalkulation in direkte Kosten und indirekte Kosten aufgeteilt.

Direkte Kosten sind unmittelbar durch die Bearbeitung ausgelöste Kosten, wie beispielsweise Personalkosten, Reisekosten, Sachkosten für Ringversuche, Fachliteratur oder ähnliches. Diesen direkten Kosten werden per Kalkulationszuschlag die für die Normung notwendigen indirekten Steuerungskosten hinzugerechnet. Dazu gehören u. a. die Kosten der Interessenwahrnehmung auf europäischer und internationaler Ebene, die Mitgliedsbeiträge für CEN und ISO und die Kosten für die Steuerung des Normungsprozesses. Sie bilden zusammen mit den direkten Kosten die Herstellkosten der Normung.

Für die weiteren unterstützenden Funktionen bei DIN, wie beispielsweise die gesamten IT-Aufwendungen, Personalmanagement, Rechnungswesen und Justiziariat, wird auf die Herstellkosten ein Gemeinkostenzuschlag Verwaltung erhoben.

Diese Gesamtkosten pro Projekt werden sowohl über die externen Projektmittel als auch aus DIN-eigenen Mitteln finanziert. Ziel ist es, dass mindestens die direkten Kosten von den interessierten Kreisen gedeckt werden und DIN die Finanzierung der Gemeinkosten übernimmt. Es gibt mehrere Arten von Projektmitteln, die grundsätzlich in Projektmittel der Wirtschaft, Projektmittel der öffentlichen Hand und DIN-eigene Projektmittel zu unterscheiden sind.