Unser Finanzierungsmodell

Transparente Finanzierung für eine zukunftssichere Normung

Normen sind ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft. Sie fördern Innovation, Qualität und Sicherheit. Damit diese Standards zukunftssicher weiterentwickelt werden können, setzt DIN auf eine nachhaltige und transparente Finanzierung.

Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die internen Normenausschüsse von DIN.

Welche Vorteile haben Sie?

DIN eröffnet Ihnen als Expertin oder Experte die Chance, Ihre Märkte aktiv mitzugestalten. Mit nur einem Beitrag erhalten Sie Zugang zu mehreren Gremien. Damit fördern wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft – heute und in Zukunft.

Die Vorteile in der Übersicht:

  • Mehr Transparenz
  • Steigende Flexibilität
  • Bessere Planbarkeit
  • Einfache Mitwirkung

Unser Finanzierungsmodell im Detail

Das Finanzierungsmodell basiert auf zwei Säulen. Dieses Modell ermöglicht sowohl die Unterstützung  der nationalen Normungsarbeit als auch die Finanzierung DIN-geführter europäischer und internationaler Sekretariate. 

Säule 1: Mitarbeit in unseren nationalen Normungsgremien

Säule 1 kommt zum Tragen, wenn Sie in unseren nationalen Normungsgremien, unabhängig vom Normenausschuss, mitarbeiten. Die Beitragssätze richten sich nach der Anzahl der Gremiensitze pro Expertin/Experten.

Jahresbeitrag je Expert*in eines Unternehmens

Beitragsstufe

Anzahl der Sitze

Nicht-Mitglieder und DIN-Mitgliedsunternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden

DIN-Mitgliedsunternehmen mit bis zu 2.000 Mitarbeitenden für eine/n Expert*in

I

1-2

1.350 EUR

0 EUR

II

3-5

2.700 EUR

1.350 EUR

III

6-9

5.400 EUR

4.050 EUR

IV

10-14

10.800 EUR

9.450 EUR

V

15+

16.200 EUR

14.850 EUR

Kündigungsfristen für die Mitwirkung in nationalen Arbeitsgremien

  • Die Mitarbeit in den DIN-Arbeitsgremien erfolgt auf Basis einer Autorisierung.*
  • Die Autorisierung ist unbefristet und kann jederzeit schriftlich oder in Textform widerrufen werden.
  • Die Beitragszahlungspflicht verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Autorisierung nicht bis zum 30. September des jeweiligen Beitragsjahres widerrufen wird.
  • Erfolgt die Autorisierung bis zum 30. September des laufenden Jahres, so wird der Beitrag in voller Höhe erhoben, sobald die autorisierte Person in einen zahlungspflichtigen Status in einem DIN-Arbeitsgremium aufgenommen wurde.

*Für eine Mitarbeit ist eine Autorisierung durch eine Organisation erforderlich. Durch die Autorisierung werden die Experten von den sie autorisierenden Stellen ermächtigt, in den Arbeits- und Lenkungsgremien die Meinung und Interessen der autorisierenden Stelle zu vertreten. Die Mitarbeit endet, sobald die autorisierende Stelle die Autorisierung widerruft oder abläuft. (DIN-Richtlinie für Normenausschüsse, Absatz 4.7.5)

Säule 2: DIN-geführte CEN- und ISO-Sekretariate

Säule 2 kommt zum Tragen, wenn DIN die Sekretariatsführung von CEN- und ISO-Gremien übernimmt. Durch projektbezogene Serviceverträge werden wichtige Sekretariatsaufgaben und Dienstleistungen dauerhaft abgesichert. Jedes Sekretariat (CEN- bzw. ISO-Gremium) wird individuell mit einem einheitlichen Tool kalkuliert und mit den Stakeholdern die durch DIN erbrachte Leistung vertraglich abgesichert.

Unternehmen und Institutionen, die sich an der Finanzierung von CEN- und ISO-Sekretariaten beteiligen, können mit einem Key Visual extern wie intern dokumentieren, dass sie die Normung und damit auch ihre Wirtschaftsinnovation  unterstützen und fördern. Das Key Visual kann auf der Website, in Sozialen Medien oder auch im E-Mail-Abbinder eingesetzt werden. Es steht daher in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Das Key Visual wird dezentral durch die Normenausschüsse zur Verfügung gestellt. Es sind Varianten in Deutsch und in Englisch verfügbar.

Logo mit Text 'Wir setzen Standards weltweit' und stilisierte Weltkugel
Ein Muster des DIN-Kundensiegels
© DIN

Ihr Kontakt

Anfragen Finanzierungsmodell

e-billing@din.de

Zum Kontaktformular  

Weitere Informationen

Ihre Vorteile im Überblick

Mit einem einheitlichen Beitrag können Sie flexibel  in verschiedenen Gremien mitwirken und profitieren von einer transparenten Kostenstruktur. Die themenübergreifende Zusammenarbeit eröffnet neue Netzwerke und stärkt den Wissenstransfer.

Mehr über die DIN-Mitgliedschaft erfahren und Mitgliedsbeitrag ausrechnen.

DIN-Mitglieder mit weniger als 2.000 Mitarbeitenden erhalten für eine Expertin oder Experten einen Rabatt in Höhe der ersten Beitragsstufe (1.320 Euro) – die ersten beiden Sitze für eine/n Expert*in sind somit kostenfrei (gilt nur für interne Normenausschüsse).

Sollten die Experten/Expertinnen schon vor Abschluss der DIN Mitgliedschaft in der Normung tätig sein, kann dieser Rabatt erst zum Folgejahr berücksichtigt werden, da die Abrechnung der Mitarbeit in der Normung bereits zu Beginn des Jahres erfolgt. Für neue Experten/Expertinnen in der Normung können die Unternehmen jederzeit die Rabatte nutzen.

Der Rabatt wird einfach über den Mitgliederservice aktiviert – ein Vorteil besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs). Für Mitglieder mit mehr als 2.000 Mitarbeitenden entfallen die bisherigen Gutscheine. Sie profitieren nun von der neuen Beitragsstruktur, die zum Beispiel Zweitsitze ohne zusätzliche Kosten ermöglichen. 

Mehr über die DIN-Mitgliedschaft erfahren und Mitgliedsbeitrag ausrechnen.

FINA25 bietet Verbänden mehr Planbarkeit und Vorteile: DIN-Verbandsmitglieder erhalten zwei Rabatte in Höhe der Beitragsstufe I (jeweils 1.320 Euro), die jeweils für eine vom Verband autorisierte Person gelten (Gilt nur für interne Normenausschüsse). Das ermöglicht die kostenfreie Mitarbeit von zwei Expertinnen oder Experten in jeweils bis zu zwei Gremien. Die Nutzung beider Rabatte für eine Person ist ausgeschlossen, jeder Experte oder jede Expertin darf nur einen Rabatt beanspruchen. Mit FINA25 können Verbände die internationale Stimme ihrer Mitgliedsunternehmen stärken. Sie profitieren von transparent kalkulierten Preis-Leistungspaketen mit Planbarkeit. Dies stärkt die Position der Verbände als internationale Vertreter ihrer Mitglieder.

Sollten die Experten/Expertinnen schon vor Abschluss der DIN Mitgliedschaft in der Normung tätig sein, kann dieser Rabatt erst zum Folgejahr berücksichtigt werden, da die Abrechnung der Mitarbeit in der Normung bereits zu Beginn des Jahres erfolgt. Für neue Experten/Expertinnen in der Normung können die Verbände/Kammern jederzeit die Rabatte nutzen.

Mehr Informationen für Verbände/Kammern 

Zur Mitgliedschaft für Verbände und Kammern

Befreiungen von der Beitragspflicht

Auch weiterhin sind folgende Personen, die von einer Organisation mit Sitz in Deutschland autorisiert sind, von der Beitragspflicht für die nationale Normungsarbeit befreit: 

  • Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand
  • Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen 
  • Nichtgewerbliche Letztverbraucher*innen (Endverbraucher*innen)
  • Expertinnen und Experten mit dem Status „Gast zur Aufnahme“
  • Expertinnen und Experten mit dem Status „MN“ (Mitarbeiter*in durch anderen Normenausschuss autorisiert)
  • Gremien ohne direkte Normenerarbeitung, wie Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen

Sie haben Fragen?

Auf unserer FAQ-Seite finden Sie erste Antworten. 

Wenden Sie sich gerne auch an unsere Ansprechpartner*innen bei DIN:

E-Mail: e-billing@din.de