DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP)
DIN EN 15293
Kraftstoffe - Ethanolkraftstoff (E85) - Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche und Englische Fassung prEN 15293:2017
Automotive fuels - Automotive ethanol (E85) fuel - Requirements and test methods; German and English version prEN 15293:2017
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (prEN 15293:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte aus Erdöl und mit biologischem oder synthetischem Ursprung" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss NA 062-06-32-04 UA "Spiegelausschuss zur CEN/TC 19 TF - Analytik und Spezifikation von Ethanol und E85 und ISO/TC 28/SC 7/WG 4" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung (FAM) des DIN-Normenausschusses Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument legt Anforderungen an und Prüfverfahren für gehandelten und in Verkehr gebrachten Ethanolkraftstoff (E85) fest. Sie ist anwendbar auf Ethanolkraftstoff (E85) zur Verwendung in Fahrzeugen mit Ottomotor, die für den Einsatz dieses Kraftstoffs (E85) ausgerüstet sind.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN CEN/TS 15293 (DIN SPEC 91220):2011 04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Höchstgehalt für Ether wurde herausgenommen, da durch die Anforderung, normgerechter unverbleiter Ottokraftstoff und Ethanol als Blendkomponenten zu verwenden, diese Anforderung hinfällig wurde; b) die Anforderungen in Bezug auf Verunreinigungen, die vorwiegend aus Ethanol stammen, sind mit der neu überarbeiteten EN 15376 in Übereinstimmung gebracht worden, die aktualisiert wurde, um ein Mischen mit allen Ethanolkonzentrationen bis zu einschließlich 85 % (V/V) zu ermöglichen. Ein Beispiel ist die Absenkung des Grenzwertes für den Sulfatgehalt von 4,0 mg/kg auf 2,6 mg/kg. Da eine Abgleichung der Einheiten für elementare Verunreinigungen angestrebt wird, wurde ein Durchschnittswert für die Dichte von 0,78 g/cm3 verwendet; c) die Qualität des Kraftstoffs beruht auf der Annahme, dass zum Mischen des Ethanolkraftstoff (E85), Ethanol und unverbleiter Ottokraftstoff verwendet werden, die die qualitätsbezogenen Spezifikationsnormen für Kraftstoff erfüllen. Das an die Mischanlagenbetreiber gelieferte Produkt ist allgemein als Basisblend für die Aufmischung mit sauerstoffhaltigen Komponenten (en: Blending Oxygenate Base-stock, BOB) bekannt. Dies ist weitgehend der einzig verfügbare Ottokraftstoff zum Mischen, der nach der Zugabe von Ethanol der EN 228 entspricht. Beispiele für Eigenschaften der EN 228, die nur erfüllt werden, wenn BOB mit Ethanol gemischt wird, sind Octanzahl und Dampfdruck. In dieser Ausgabe des Dokuments wurde die Anforderung nach Ottokraftstoff mit einer EN 228-konformen Qualität im Einklang mit der üblichen Verfahrensweise beim Mischen verdeutlicht - wobei das Dokument anhand der EU-Richtlinien [1], [2], [3] für die üblichen Kraftstoffe geprüft wurde; d) eine zusätzliche Erläuterung der Auswirkung von Additiven wurde aufgenommen; e) die Bestimmung höherer Alkohole erfolgt jetzt unter Anwendung des multidimensionalen GC-Verfahrens, da für das OFID-Verfahren keine signifikante Anzahl von Laboren an Ringversuchen teilnahm und ausgewertet werden konnte. EN ISO 22854 wurde entsprechend überarbeitet, um ein zusätzliches Verfahren für E85 aufzunehmen; f) Prüfungen nach EN 15837 (ICP) wurden gestrichen, da hier scheinbar Probleme bei Gemischen mit hohem Ethanolgehalt auftreten; g) zur Tabelle der Anforderungen wurde das Aussehen hinzugefügt; h) die neu entwickelten Bestimmungsverfahren für Methanol und Schwefelgehalt wurden eingeführt; i) auf der Grundlage, dass die Ottokraftstoff-Blendkomponente der EN 228 und Ethanol der EN 15376 entsprechen, wurden Eigenschaften, die offensichtlich durch andere Anforderungen abgedeckt sind, wie mit Lösemittel gewaschene Harzrückstände und der Kupfergehalt, aus Tabelle 1 entfernt; j) alle Bestimmungsverfahren wurden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf E85 bewertet (und gegebenenfalls überarbeitet). Im Zuge dieser Arbeiten wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Research-Octanzahl (ROZ) des Kraftstoffs, für die ein Wert von mindestens bei 104 angestrebt wird, erreicht wird; k) die Spezifikation wurde so festgelegt, dass die Verwendung von denaturiertem und nicht denaturiertem Ethanol als Blendkomponente möglich ist, abhängig von der nationalen Gesetzgebung; l) die Entwicklung einer harmonisierten Kraftstoffkennzeichnung unter CEN/TC 441 wurde durch Verweisung auf dessen Europäische Norm gewürdigt; m) Anhang A wurde unter Berücksichtigung an weitere oder ausstehende Arbeiten von WG 9 und WG 27 unter CEN/TC 19 aktualisiert; n) als Folge der Anträge von NBN und AFNOR wurden A-Abweichungen akzeptiert; o) datierte Verweisungen auf die Prüfverfahren wurden aktualisiert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-06-32 AA - Anforderungen an flüssige Kraftstoffe
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 19/WG 21 - Anforderungen an unverbleiten Ottokraftstoff