NA 176

DIN-Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NAGesuTech)

Norm [AKTUELL]

IEC 60825-2
Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 2: Sicherheit von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen

Titel (englisch)

Safety of laser products - Part 2: Safety of optical fibre communication systems (OFCS)

Einführungsbeitrag

Dieser Teil der Normenreihe IEC 60825 zur Lasersicherheit und zum optischen Strahlenschutz enthält spezielle anwendungsbezogene Sicherheitsanforderungen für die faseroptische Übertragung von Daten oder Informationen mit optischen Sendeelementen. Entsprechend dem Anwendungsbereich der Grundnorm IEC 60825-1 sind dies Laser oder LED. Die Neuausgabe stellt in erster Linie eine Anpassung an die seit 2001 geänderte Grundnorm dar und ersetzt die bislang gültige Norm IEC 60825-2 aus dem Jahr 1994.
Da sich die Grundnorm zum Laserschutz (Teil 1) vorwiegend auf (konventionelle) Lasereinrichtungen bezieht, die sich (bezüglich der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen) unter lokaler Kontrolle befinden, gibt es schon seit längerem diesen anwendungsbezogenen Teil 2 für die optische Kommunikationstechnik mit Lichtwellenleitern. Bei derartig räumlich ausgedehnten Systemen kann eine Gefährdung u. U. kilometerweit vom optischen Sendeelement entfernt (z. B. beim Öffnen eines Steckverbinders) entstehen und muss entsprechend mit besonderen Anforderungen (wie z. B. automatische Leistungsabschaltung) begrenzt werden.
Hersteller von gebrauchsfertigen Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen müssen die Maßgaben des Teils 2 einhalten, der wie die Grundnorm in der Niederspannungsrichtlinie gelistet ist.
Sämtliche Stellen eines Kommunikationssystems, bei denen unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen Strahlung zugänglich werden kann, sind bezüglich ihres Gefährdungspotenzials zu bewerten. Derartige "locations"*) sind in erster Linie Schalt-, Mess-, Anschluss- und Verteilerstellen mit lösbaren Lichtwellenleiter-Verbindern. Nach wie vor sind dort die jeweiligen Zutrittsmöglichkeiten "location types"*) (uneingeschränkter, eingeschränkter oder kontrollierter Zugang) festzulegen. Entsprechend den dort u. U. zugänglichen Strahlungsleistungen ergibt sich der jeweilige Gefährdungsgrad. Beides zusammen bestimmt die im Einzelfall zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen. Im Gegensatz zum bisher üblichen Verständnis muss es sich bei den "locations" allerdings nicht zwingend um Räume handeln. Der "location type" ist (jetzt deutlicher) lediglich durch Art und Grad der technischen und (neu) administrativen Maßnahmen definiert, die die Zugänglichkeit beschränken - er kann sich also z. B. auch innerhalb eines Raums oder sogar Systemschranks ändern.
Mit der Neuausgabe des Teils 2 wurde insbesondere die neue Klassifizierungsstruktur der Grundnorm auf die Gefährdungsgrade übertragen. Die ehemaligen Gefährdungsgrade 3A und k x 3A sind weggefallen. Die modifizierten Grenzwerte und die gelockerte Sicherheitsphilosophie der Grundnorm führen z. T. zu deutlichen Erleichterungen für die Kommunikationstechnik. Beispielsweise können insbesondere mit dem neu eingeführten Gefährdungsgrad 1M bei der meistverwendeten Laserwellenlänge von 1 550 nm in Monomodefasern bis zu 136 mW weitgehend restriktionsfrei übertragen werden.
Insbesondere in der LWL-Technik hängt die Lasersicherheit (durch z. B. automatische Abschaltungen) von der Zuverlässigkeit der eingesetzten Hard- und Software ab. Deshalb wurden bereits in einer Anlage (1) zur Vorläuferversion Anleitungen für Fehleranalysen und Ausfallratenbestimmungen veröffentlicht. Diese wurden jetzt ausgeweitet. Die ehemals (mit 500 FIT) festgesetzte maximale FIT-Rate wurde flexibilisiert und richtet sich nunmehr auch nach den Zyklen, mit denen ein Übertragungssystem während des Betriebs getestet und überwacht wird.
Die Norm gilt nur für den leitungsgebundenen, d. h. den in den Lichtwellenleitern geführten Strahlungsanteil. Falls die Datenübertragung zum Teil nicht leitungsgebunden durch den Freiraum (die Luft) erfolgt, sind zusätzlich die Hersteller- und Sicherheitsanforderungen nach IEC 60825-12:2004 "Sicherheit von Lasereinrichtungen - Teil 12: Sicherheit von optischen Freiraumkommunikationssystemen für die Informationsübertragung" anzuwenden.
Die konsolidierte Deutsche Fassung DIN EN 60825-2 (VDE 0837 Teil 2) wird voraussichtlich bis Ende 2004 publiziert.
((Fußnote))
*)Die zutreffende deutsche Übersetzung steht zz. noch nicht fest, die Begriffe "Verwendungsort" und "Art des Verwendungsortes" werden vermutlich nicht mehr verwendet.

Ausgabe 2004-06
Originalsprache Englisch
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