DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 19101-1-1 Eurocode 11 - Bemessung von Tragwerken aus Faserverbund-Kunststoffen- Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Gebäude, Brücken und Ingenieurbauwerke
Kurzreferat
(1) Dieses Dokument legt allgemeine Bemessungsregeln für Tragwerke aus Faserverbundwerkstoffen für Gebäude, Brückenbau und Ingenieurbau fest, einschließlich dauerhafter und temporärer Bauwerke. ANMERKUNG: Faser-Polymer-Verbundwerkstoffe werden üblicherweise als faserverstärkte Polymere (FRP) oder kurz als Verbundwerkstoffe bezeichnet. In EN 19101-1-1 werden Faser-Polymer-Verbundwerkstoffe als "Verbundwerkstoffe" (composite materials) bzw. "Verbundstoffe" (composites) bezeichnet. (2) Dieses Dokument enthält Mindestanforderungen an die Ausführung, auf denen die Bemessungsregeln der EN 19101-1-1 beruhen. (3) Dieses Dokument enthält die allgemeinen Grundlagen für die Bemessung von Verbundtragwerken, die bestehen aus: i) Verbundbauteilen oder ii) Kombinationen aus Verbundbauteilen und Bauteilen aus anderen Werkstoffen (Hybrid-Verbundtragwerke) sowie iii) den Verbindungen zwischen diesen Bauteilen. ANMERKUNG: Tragwerke können auch aus einzelnen integrierten Bauteilen bestehen, beispielsweise bei Plattenbrücken. (4) Dieses Dokument gilt für Verbundtragwerke, bei denen die Werkstofftemperaturen in Bauteilen, Verbindungen und Komponenten unter Nutzungsbedingungen i) höher als −40 °C und ii) niedriger als −20°C sind, wobei die Glasübergangstemperatur der Verbund-, Kern- und Klebstoffwerkstoffe in 5.1(1) definiert ist. ANMERKUNG 1: Verbundtragwerke weisen ein temperaturabhängiges Verhalten auf. Die Temperaturabhängigkeit der Eigenschaften von Verbund-, Kern- und Klebstoffwerkstoffen wird durch einen Temperatur-Umrechnungsfaktor nc berücksichtigt, wie in 4.4.7.2 definiert. Dieser hängt von Tg und der maximalen Werkstofftemperatur unter Nutzungsbedingungen (Ts) ab. ANMERKUNG 2: In 5.1(1) werden Anforderungen an Tg der Verbund-, Kern- und Klebstoffwerkstoffe in Abhängigkeit von Ts festgelegt. ANMERKUNG 3: Werkstofftemperaturen oberhalb von Tg −20°C gelten als erhöhte Temperaturen. (5) Dieses Dokument gilt für Verbundbauteile, d. h. Profile und Sandwichpaneele, sowie für zusammengesetzte Verbundbauteile (engl: built-up members). ANMERKUNG 1: Profile und Sandwichpaneele können in Tragwerken eingesetzt werden, die aus Balken, Stützen, Stäben, Rahmen, Fachwerken, Platten und Schalen bestehen. ANMERKUNG 2: Sandwichpaneele umfassen Paneele mit homogenem Kern sowie Stegkern-Paneele (web-core panels). Bei Stegkern-Paneelen können die Zellen zwischen den Stegen verfüllt sein (z. B. mit Schaumstoff) oder leer bleiben (z. B. Paneele aus pultrudierten Profilen). ANMERKUNG 3: Zusammengesetzte Bauteile können durch die Verbindung von zwei oder mehr Profilen mittels Schraubverbindungen und/oder Klebungen hergestellt werden. (6) Dieses Dokument gilt für Verbundbauteile, die mit den wichtigsten Herstellungsverfahren gefertigt werden, darunter: Pultrusion, Filamentwickeln, Handlaminieren (Hand Lay-up), Resin Transfer Moulding (RTM), Resin Infusion Moulding (RIM) sowie Vacuum Assisted Resin Transfer Moulding (VARTM). (7) Dieses Dokument behandelt keine Sandwichpaneele mit metallischen Deckschichten. (8) Dieses Dokument gilt nicht für Verbundseile oder spezielle Arten von Ingenieurbauwerken (z. B. Druckbehälter, Tanks oder Chemikalienlagerbehälter). (9) Dieses Dokument gilt für geschraubte, geklebte und hybride Verbindungen sowie deren Anschlüsse. (10) Dieses Dokument gilt für folgende Komponenten: i) die Verbundkomponenten von Verbundbauteilen, d. h. einzelne Verbundlagen (plies), Verbundlaminate, Sandwichkerne sowie Platten oder Profile; und ii) die Komponenten von Verbindungen bzw. deren Anschlüssen, d. h. Anschlussplatten oder -profile (z. B. Winkelverbinder), Schrauben und Klebstoffschichten. ANMERKUNG 1: Verbundkomponenten bestehen aus Verbundwerkstoffen (d. h. Fasern und Matrixharzen) sowie Kernwerkstoffen. Komponenten von Verbindungen und deren Anschlüssen können außerdem aus Verbundwerkstoffen, Stahl oder Klebstoffen bestehen. ANMERKUNG 2: Die Faserarchitektur von Verbundkomponenten kann aus einer einzigen Faserart oder aus einer Hybridkombination von zwei oder mehr Faserarten bestehen. ANMERKUNG 3: Dieses Dokument gilt nicht für Verbundkomponenten, die zur inneren Bewehrung von Betontragwerken (Verbundbewehrungsstäbe) oder zur Verstärkung bestehender Tragwerke (Verbundbewehrungsstäbe, Lamellen oder Gelege) verwendet werden.
Beginn
2026-08-28
WI
00250296
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 19101-1-1
Projektnummer
00519993
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-51 FBR-04 SO - Tragwerke aus faserverstärkten Polymerkunststoffen (SpA zu CEN/TC 250/WG 4)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 250/WG 4 - Tragwerke aus faserverstärkten Polymerkunststoffen