DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 19101-2 Eurocode 11 - Bemessung von Tragwerken aus Faserverbund-Kunststoffen- Teil 2: Ausführung
Kurzreferat
1.1 Anwendungsbereich (1) Dieses Dokument legt Mindestanforderungen für die Ausführung von Tragwerken aus faserverstärkten Polymerkunststoffen (Gebäude und Ingenieurbauwerke) fest, die nach EN 19101 (alle Teile) bemessen wurden, um sicherzustellen, dass die ausgeführten Bauwerke die Anforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Brandverhalten erfüllen. ANMERKUNG: In diesem Dokument werden faserverstärkten Polymerkunststoffen als Verbundwerkstoffe (composite materials) oder kurz als Verbundstoffe (composites) bezeichnet. (2) Dieses Dokument enthält Hinweise zur Herstellung sowie zu den während der Ausführung zulässigen geometrischen Abweichungen. (3) Dieses Dokument basiert auf einer Ausführungsspezifikation, in der alle für die Ausführung eines bestimmten Bauwerks relevanten Anforderungen festgelegt sind. (4) Für Produkte, die von einer Europäischen Technischen Produktspezifikation erfasst werden, behandelt dieses Dokument ausschließlich diejenigen Fertigungsaspekte, die nach dem Inverkehrbringen der Produkte durchgeführt werden, wie beispielsweise Zuschneiden, Bearbeiten, Bohren, Schrauben und Kleben. (5) Dieses Dokument behandelt nicht: a) Bemessungs- und Konstruktionsregeln; b) Sekundärbauteile, die nicht nach EN 19101-1-1 und EN 19101-1-2 bemessen wurden; c) Temporäre Bauhilfen und Hilfskonstruktionen (wie Schalungen, Gerüste, Abstützungen, Sprießungen usw.); d) Spezifikation, Herstellung und Konformitätsbewertung von Verbundbauteilen gemäß Europäischen Technischen Produktspezifikationen; e) zulässige geometrische Abweichungen, die für das Erscheinungsbild oder für den Wärme- bzw. Schallschutz erforderlich sind; f) vertragliche Aspekte, Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien, Anforderungen an die Qualifikation oder den Grad der Unabhängigkeit des mit den Prüfungen betrauten Personals; g) Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Ausführung. 1.2 Annahmen (1) In diesem Dokument wird anerkannt, dass Bereiche wie detaillierte Anforderungen an die Qualifikation des Personals sowie Einzelheiten des Qualitätsmanagements in die Zuständigkeit der CEN-Mitgliedstaaten fallen. (2) Vor Beginn der Ausführung eines Teils des Tragwerks wird vorausgesetzt, dass auf der Baustelle folgende Unterlagen vorliegen: a) die Zeichnungen und Spezifikationen für diesen Teil des Tragwerks; b) die Ausführungsspezifikation, sofern erforderlich. (3) Vor Beginn der Ausführung wird vorausgesetzt, dass die Ausführungsspezifikation auf Vollständigkeit geprüft wurde. (4) Es wird vorausgesetzt, dass bereits ausgeführte Arbeiten (z. B. Gründungen) überprüft wurden und dass erforderliche Maßnahmen durchgeführt worden sind, wenn Abweichungen festgestellt wurden, die größer sind als diejenigen, die nach den für diese Vorleistungen geltenden Bemessungs- und/oder Ausführungsregeln zu erwarten sind, oder soweit dies ausdrücklich in den Bemessungsspezifikationen festgelegt ist.
Beginn
2026-08-28
WI
00250297
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 19101-2
Projektnummer
00519992
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-51 FBR-04 SO - Tragwerke aus faserverstärkten Polymerkunststoffen (SpA zu CEN/TC 250/WG 4)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 250/WG 4 - Tragwerke aus faserverstärkten Polymerkunststoffen