NA 005

DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)

Projekt

Eurocode 8 - Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1-1: Grundlagen und Erdbebeneinwirkung; Deutsche Fassung FprEN 1998-1-1:2024

Kurzreferat

(1) Dieses Dokument ist für die Bemessung und den Nachweis von Hochbauten und anderen Bauwerken gegen Erdbeben anwendbar. Es enthält allgemeine Regeln für alle Arten von Tragwerken, mit Ausnahme von Tragwerken der Versagensfolgeklasse CC0 oder CC4. ANMERKUNG Für weitere Einzelheiten zur Versagensfolgeklasse CC4 siehe 4.2. (2) Dieses Dokument enthält die grundlegenden Auslegungsanforderungen und die Übereinstimmungs-kriterien, die für Hochbauten und andere Tragwerke hinsichtlich der Erdbebensicherheit gelten. (3) Dieses Dokument enthält Regeln für die Darstellung von Erdbebeneinwirkungen und die Beschreibung von Bemessungssituationen mit Erdbebeneinwirkungen. ANMERKUNG Für bestimmte Tragwerksarten, die in anderen Teilen von Eurocode 8 behandelt werden, sind ergänzende Regeln erforderlich, die in diesen einschlägigen Teilen enthalten sind. (4) Dieses Dokument enthält allgemeine Verfahren für die statische Berechnung und den Nachweis unter Erdbebeneinwirkungen, einschließlich basisisolierter Bauwerke und Bauwerke mit verteilten dissipativen Systemen. (5) Dieses Dokument enthält Regeln für die Modellierung und den Nachweis von Bruchfestigkeiten und Bruchverformungen. 1.2 Voraussetzungen (1) Die Voraussetzungen von EN 1990 gelten für dieses Dokument. (2) Es wird vorausgesetzt, dass keine Änderung am Tragwerk und an den vom Tragwerk getragenen Massen erfolgt, weder in der Bauphase noch während seiner Lebensdauer geändert werden, es sei denn, es wird eine geeignete Begründung und ein ebensolcher Nachweis geliefert. Dies gilt auch für nichttragende Bauteile (siehe 3.1.2). Wegen der besonderen Art der Erdbebenantwort gilt dies sogar im Fall von Änderungen, die eine Erhöhung des Tragwiderstands bewirken. (3) Es wird vorausgesetzt, dass die Bauunterlagen die Geometrie, die konstruktive Durchbildung und die Eigenschaften der für alle tragende Bauteile verwendeten Werkstoffe enthalten. Gegebenenfalls wird auch vorausgesetzt, dass die Bauunterlagen die Eigenschaften von anzuwendenden besonderen Vorrichtungen und die Abstände zwischen tragenden und nichttragenden Bauteilen enthalten. Es wird vorausgesetzt, dass die für die Güteüberwachung erforderlichen Vorschriften festgelegt sind. (4) Es wird vorausgesetzt, dass Bauteile von besonderer Bedeutung für das Tragwerk, die eine spezielle Überprüfung während der Bauausführung erfordern, in den Konstruktionsunterlagen gekennzeichnet sind, und dass die anzuwendenden Nachweisverfahren festgelegt sind. (5) Es wird vorausgesetzt, dass im Fall einer Klasse mit hohen Erdbebeneinwirkungen (4.1.1(4)) formale Qualitätssicherungssysteme für die Bemessung, die Bauausführung und die Nutzung zusätzlich zu den in den anderen einschlägigen Eurocodes vorgeschriebenen Kontrollverfahren festgelegt sind.

Beginn

2021-07-16

WI

00250275

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 1998-1-1_ALT

Projektnummer

00519181

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-51-06 AA - Erdbeben; Sonderfragen (SpA zu CEN/TC 250/SC 8)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 250/SC 8/WG 7 - Evolution des Eurocode 8  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als teilweiser Ersatz für DIN EN 1998-1:2010-12

Norm-Entwurf

Eurocode 8 - Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1-1: Grundlagen und Erdbebeneinwirkung; Deutsche und Englische Fassung prEN 1998-1-1:2022
2022-10
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Vorgänger-Dokument(e)

Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten; Deutsche Fassung EN 1998-1:2004 + AC:2009
2010-12

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