DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
DIN EN 507
Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus Metallblech - Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech; Deutsche und Englische Fassung prEN 507:2025
Roofing and cladding products from metal sheet - Specification for fully supported products of aluminium sheet; German and English version prEN 507:2025
Einführungsbeitrag
Das vorliegende Dokument legt die Anforderungen an Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente fest, die für die Herstellung von Außen- und Innenwandbekleidungen sowie Eindeckungen von geneigten Dächern verwendet werden und aus Aluminiumblech mit oder ohne zusätzliche Oberflächenbehandlung (organische Beschichtungen oder Anodisierung) bestehen. Dieses Dokument legt allgemeine Merkmale, Definitionen und Beschriftung der Elemente fest, sowie die Anforderungen an die Werkstoffe, aus denen die Elemente hergestellt werden können. Es ist dafür bestimmt, von Herstellern verwendet zu werden, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen, oder von Käufern, um zu überprüfen, ob die Produkte in Einklang mit den Anforderungen stehen, bevor sie das Werk verlassen. Es legt die Anforderungen fest, unter denen die Elemente allen üblichen Einsatzbedingungen gerecht werden. Bei den Dachdeckungselementen kann es sich um vorgefertigte oder halbfertige Elemente sowie um Blechstreifen, Band und Blech für die Verarbeitung auf der Baustelle (zum Beispiel Stehfalzdächer) handeln. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-02-06 AA "Dachdeckungsprodukte aus Metallblech (SpA zu CEN/TC 128/SC 7)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 507:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Liste der Aluminiumlegierungen, die für Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente geeignet sind, wurde erweitert; b) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 005-02-06 AA - Dachdeckungsprodukte aus Metallblech (SpA zu CEN/TC 128/SC 7)