DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
FAQ zum Thema Bauen und Normen
Deutschland steht angesichts umfangreicher Veränderungen vor großen Herausforderungen. Die Bauwirtschaft ist einer der größten Arbeitgeber der deutschen Volkswirtschaft. Der gesamte Bausektor benötigt verlässliche und aktuelle Rahmenbedingungen für das Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken. Normung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung dieser Rahmenbedingungen und stärkt den europäischen Binnenmarkt.
Normung und Normen sind auch Bestandteil der aktuellen Diskussionen zum Bauen und zu den Baukosten. An dieser Stelle möchten wir auf einige wiederkehrende Fragen zum Thema Baunormung eingehen.
DIN-Prozesse
Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Eines der bekanntesten Beispiele für Normen sind sicherlich die DIN-Formate, definiert in der DIN EN ISO 476. Die Norm sorgt unter anderem dafür, dass Papier in jeden Drucker, Kopierer oder Hefter passt.
Normen sind gebündeltes Wissen und Erfahrung von Experten aus allen am Bau beteiligten Bereichen und beschreiben den Stand der Technik.
Normen und Standards machen das Bauen sicherer. Darauf können Verbraucher*innen vertrauen. Sie definieren klare Anforderungen an Gebäude und sorgen so für Sicherheit und Qualität am Bau und im Gebäude. So wird in Normen beispielsweise die Schneelast für Dächer festgelegt oder die Bemessung von Gebäuden, was zu einer verlässlichen Statik führt.
Gleichzeitig machen sie das Leben für den Verbraucher*innen auch einfacher. Einheitliche Standards sorgen zum Beispiel dafür, dass man in einem Raum, den man zum ersten Mal betritt, den Lichtschalter findet oder wo die Kabel in der Wand verlegt wurden und man besser kein Loch bohren sollte. Dafür sorgt die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“. Der volkswirtschaftliche Nutzen von Normen beträgt rund 17 Milliarden Euro jährlich.
Jeder kann die Erstellung einer neuen Norm beantragen. DIN prüft dann, ob es ähnliche oder vergleichbare Normen bereits gibt und ob es einen Bedarf für eine solche Norm bei Wirtschaft, Wissenschaft, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand gibt. Das heißt: Normen entstehen nur, wenn ein ausreichend großer Bedarf aus den interessierten Kreisen danach besteht. Die rund 36.000 Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand sind bei DIN in thematischen Ausschüssen strukturiert, die die Normen nach festgelegten Grundsätzen, Verfahrens- und Gestaltungsregeln erarbeiten.
Die beteiligten Expert*innen bringen dabei ihr Fachwissen in den von DIN moderierten Normungsprozess ein. Wichtig ist, dass Normen im Konsens aller Beteiligten erstellt werden. Bevor sie veröffentlicht werden, hat die Öffentlichkeit zudem die Möglichkeit, die Inhalte über das Norm-Entwurfs-Portal zu kommentieren. Somit hat jedermann die Möglichkeit, Wissen oder auch Bedenken in den Normungsprozess einzubringen. Transparenz und Partizipation sorgen für das große Vertrauen, dass DIN-Normen entgegengebracht wird.
Durch die Entsendung von nationalen Expert*innen in europäische bzw. internationale Gremien werden die deutschen Interessen auf europäischer Ebene bei CEN/CENELEC und auf internationaler Ebene ISO/IEC vertreten. Die Mitarbeitenden von DIN organisieren die Normungsarbeit auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Dadurch wird die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Deutschen Normenwerkes sichergestellt. Mehr zur Entstehung nationaler, europäischer und internationaler Normen gibt es auch hier.
Das hängt ganz von der Komplexität des Themas und der Anzahl der Mitwirkenden ab. Bei schneller Konsensfindung sind 18 Monate möglich. Bei der Erarbeitung von Normen wird höchsten Wert auf Qualität gelegt, weshalb die Ergebnisse der Normungsarbeit sehr sorgfältig geprüft werden.
Normen werden spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft. Entspricht eine Norm nicht mehr dem Stand der Technik, so entscheidet der zuständige Ausschuss, ob ihr Inhalt überarbeitet oder die Norm zurückgezogen werden soll. Außerhalb der regelmäßigen Überprüfung kann auf formlosen Antrag der Fachöffentlichkeit im zuständigen Ausschuss ein Normungsvorhaben zur Überarbeitung einer bestehenden Norm angestoßen werden. Bei einer erfolgten Überarbeitung ersetzt die aktualisierte Version die Vorgängerversion, welche damit zurückgezogen wird. Normen im Baubereich werden nach durchschnittlich zehn Jahren überarbeitet oder zurückgezogen.
Prüfverfahren werden in sogenannten Prüfnormen beschrieben. Sie dienen der Sicherstellung der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und der Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen. Mit diesen Prüfverfahren werden z. B. die wesentlichen Merkmale, über die ein Bauprodukt verfügen soll, geprüft, um bestimmte Bauwerksanforderungen wie Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz sowie Anforderungen an den Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllen zu können.
Prüfnormen, die entsprechende Prüfverfahren festlegen, werden in Normungsgremien festgelegt und im Konsens aller interessierter Kreise, also beispielsweise Hersteller, Verbraucher, Handel, Hochschulen, Forschungsinstitute, Behörden oder Prüfinstitute verabschiedet. Vor der Verabschiedung werden die entsprechenden Norm-Entwürfe im frei zugänglichen Norm-Entwurfs-Portal zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bereitgestellt. Die Fachöffentlichkeit kann somit auf die Inhalte der Prüfverfahren Einfluss nehmen.
Über die DIN Media GmbH können Normen kostenpflichtig erworben werden. Alternativ haben Interessierte die Möglichkeit, über die Normen-Infopoints, Normen vor Ort kostenfrei einzusehen.
Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist nicht als Zertifizierer tätig und nimmt auch keine sonstigen Konformitätsbewertungen vor. Diese werden von unabhängigen Dritten durchgeführt.
Die nationalen, europäischen und internationalen Normungsregeln sind für die Öffentlichkeit zugänglich. In Deutschland sind die Verfahrensregeln in der DIN 820 festgelegt.
Bei Interessenskonflikten findet die Beratung zunächst im zuständigen Arbeitsausschuss statt. Anschließend kann das Lenkungsgremium, z. B. der zuständige Fachbereichsbeirat, hinzugezogen werden. Sollte beispielsweise ein Stellungnehmer mit der Entscheidung des zuständigen Arbeitsausschusses über seine Stellungnahme zu einem Norm-Entwurf nicht einverstanden sein, kann er sich an die vorsitzende Person des Normenausschusses wenden und Schlichtung beantragen. Sollte am Ende dieser Schlichtung noch immer kein Konsens gefunden worden sein, kann ein Schiedsverfahren unter Einbeziehung des DIN-Präsidiums einberufen werden.
Sonstigen Fragen und Anregungen können an den Beirat des jeweiligen Normenausschusses, die Geschäftsleitung des DIN e.V. und das DIN-Präsidium gestellt werden.
Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft und dann bei Bedarf angepasst oder zurückgezogen. Im Normenausschuss Bauwesen wurden z. B. in den letzten 20 Jahren 444 Baunormen zurückgezogen.
Mitarbeit in der Normung und Beteiligungsmöglichkeiten
Nach DIN 820-1 und der Richtlinie für Normenausschüsse entscheiden die Normungsgremien über ihre Zusammensetzung jeweils selbst.
Bei der Auswahl seiner Gremienmitglieder hat der einzelne Arbeitsausschuss insbesondere zu berücksichtigen, dass seine Zusammensetzung den Besonderheiten seines Arbeitsgebietes angemessen ist, die Erkenntnisse der Wissenschaft und der jeweilige Stand der Technik in die Normungsarbeit eingebracht werden, die Kontinuität seiner Arbeit sichergestellt ist.
Entsprechend der DIN 820-1 ist bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. In Streitfällen können der Beirat des zuständigen Normenausschusses, danach die Geschäftsleitung von DIN und letztlich das Präsidium von DIN eingebunden werden.
Die fachliche Arbeit wird von durch die interessierten Kreise entsandten Expert*innen geleistet, die dabei von DIN-Projektmanager*innen unterstützt werden. Die Expert*innen sind Fachleute aus den interessierten Kreisen (z. B. Anwender, Behörden, Berufs-, Fach-, und Hochschulen, Handel, Handwerkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Hersteller, Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische Überwacher, Umweltschutzverbände, Verbraucher, Wissenschaft, gesellschaftspolitische Interessensverbände). Um in einem Ausschuss tätig zu werden, müssen die Expert*innen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen, Behörden, Unternehmen, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Gremien autorisiert und entscheidungsbefugt sein.
Bei der Zusammensetzung der Arbeitsausschüsse ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die interessierten Kreise in einem angemessenen Verhältnis zueinander vertreten sind. Die Normungsgremien haben die Aufgabe insbesondere zu berücksichtigen, dass die Besetzung der Gremien angemessen ist.
Die Zusammensetzung der Normenausschüsse auf Basis der interessierten Kreise wird der Öffentlichkeit auf den Webseiten der DIN-Normenausschüsse bereitgestellt. Dies gilt auch für den NABau, siehe hier.
Eine Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung der Normungsgremien ist nach DIN-Regularien nicht vorgesehen um den Normungsprozess zu schützen und beispielsweise zu vermeiden, dass Versuche unternommen werden, Experten bei der Meinungsbildung unsachlich zu beeinflussen. Unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist eine Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht ohne weiteres möglich.
Normen entwickeln diejenigen, die sie später anwenden. Damit der Markt die Normen akzeptiert, sind eine breite Beteiligung, Transparenz und Konsens Grundprinzipien bei DIN. Jeder kann einen Antrag zur Erarbeitung einer neuen Norm stellen. Alle an einem Thema interessierten Kreise erhalten die Möglichkeit, mitzuwirken und ihre Expertise einzubringen. Ein formloser Antrag auf Mitarbeit im Normungsgremium kann an den jeweiligen Normenausschuss gestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit der Beteiligung bietet sich während der Entwurfsphase einer Norm. Bevor Normen final verabschiedet und veröffentlicht werden, werden die Norm-Entwürfe für eine Dauer von zwei Monaten der Öffentlichkeit im Norm-Entwurfs-Portal zur Ansicht zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit können sie kostenlos angesehen und kommentiert werden.
Alle in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen müssen im zuständigen Arbeitsausschuss beraten werden. Dabei werden die Stellungnehmenden zur Beratung eingeladen, damit sie ihre Kommentare gegenüber dem Arbeitsausschuss vertreten können.
Öffentliche Hand
Normen werden in Normungsgremien erarbeitet. Bauordnungsrecht ist Sache der Fachverwaltungen der Länder. Daher beteiligen sich die Bauaufsichtsbehörden der Länder an einzelnen (bauaufsichtlich relevanten) Normen durch Mitarbeit in den zuständigen Normungsgremien von DIN. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist eine Kompetenzstelle aller Länder für bauaufsichtliche Belange. Auch das DIBt ist in verschiedenen Normungsgremien vertreten und bringt die Belange der Bauaufsicht ein.
Die Zuschüsse der öffentlichen Hand für alle Normungsbereiche, nicht nur im Baubereich, haben sich im Zeitverlauf erheblich vermindert, wie die nachfolgende Grafik für die vergangenen 10 Jahre zeigt.
Vertreter*innen mehrerer Bundesministerien und Vertreter der Länder sind im Präsidium von DIN vertreten, welches die Grundsätze der Geschäfts- und Finanzpolitik von DIN festlegt und ihre Durchführung und Einhaltung kontrolliert.
Weiterhin ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Finanzausschuss von DIN aktiv. Vertreter*innen der Bundesregierung und der Länder sind in Beiräten der Normenausschüsse bis hin zu einzelnen Arbeitsausschüssen aktiv. Ein Austausch zwischen den für Normung zuständigen Stellen des BMWi und der Länder mit DIN findet auf verschiedenen Ebenen regelmäßig statt. Die Beteiligung der öffentlichen Hand im Normenausschuss Bauwesen wird in eigener Zuständigkeit zwischen Bund, Länder und Kommunen abgestimmt. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), als Kompetenzstelle aller Länder für bauaufsichtliche Belange, ist in mehreren Gremien des NABau vertreten.
Das BMWi koordiniert darüber hinaus die nationalen und europäischen Normungsinteressen der
Bundesressorts mit dem Kreis der Normungskoordinatoren und im Normungsausschuss der EU.
Die öffentliche Hand unterstützt ausdrücklich die Deutsche Normungsstrategie.
Rechtliche Aspekte
Anders als Gesetze sind Normen grundsätzlich freiwillig in der Anwendung. Gerade im Baubereich ist es so, dass zahlreiche Gesetze auf Normen verweisen – bei rund 20 Prozent der Normen ist dies der Fall. Das heißt: Der Staat gibt in der Gesetzgebung konkrete Ziele vor und Normen konkretisieren diese. Das heißt, wenn es mehr Gesetze und Verordnungen gibt, führt dies in der Regel auch zu mehr Normen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Verordnungen auf sie verweisen.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig, bzw. es ist prinzipiell möglich von geltenden Normen abzuweichen. Normen sind von sich aus nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Verordnungen auf sie verweisen oder sie von staatlichen Regelsetzern in Bezug genommen werden. So gilt zum Beispiel für Bauprodukte die Europäische Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), die europaweit die Handelbarkeit von Bauprodukten regelt. Eine Liste der nach EU-Bauprodukteverordnung harmonisierten Bauproduktnormen findet man auf der Homepage des DIBt. Ausgewählte Normen und technische Regelungen für das Bauwesen sind in den Technischen Baubestimmungen zusammengestellt und bauaufsichtlich durch die Obersten Bauaufsichtbehörden der Länder eingeführt. Die dort aufgeführten technischen Regelungen für Bauprodukte und Bauarten sind verbindlich zu beachten. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen im Bauvertrag verbindlich festlegen. Mehr dazu hier.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Verordnungen auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
Regelmäßig wird die technische Planung beim Bauen durch Privatpersonen an Dritte (z. B. Planer, Architekten, Bauausführende etc.) delegiert bzw. vergeben, die somit die Verantwortung für die Einhaltung der anzuwendenden Normen tragen.
Über die DIN Media können Normen kostenpflichtig erworben werden.
Alternativ können Interessierte an Normen-Infopoints Normen vor Ort kostenfrei einsehen.
Bauwesen und wirtschaftliche Aspekte
Das deutsche Normenwerk umfasst rund 3.900 baurelevante Normen, die in den Normenausschüssen Bauwesen (NABau), Wasserwesen (NAW) und Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) erarbeitet wurden. Für den Geschosswohnungsbau sind ca. 350 Normen relevant. Diese Zahl beinhaltet rein nationale Normen und in das deutsche Normenwerk übernommene europäische und internationale Normen. Auf rund 20 Prozent dieser Normen wird durch Gesetze verwiesen.
Die Mehrzahl der in den letzten Jahren neu veröffentlichten Normen sind Europäische Normen. Sie erleichtern Unternehmen den Export, weil dadurch länderspezifische technische Handelshemmnisse weitgehend abgebaut werden. Unternehmen können Produkte und Dienstleistungen nach Europäischen Normen produzieren und prüfen lassen und sie europaweit vertreiben. Europäische Normen bilden somit einen wichtigen Pfeiler des Europäischen Binnenmarktes. Zudem tragen sie zur Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei.
Europäische Normen gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitlich, siehe auch hier.
Europäische Normen werden bei den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC erarbeitet. Sie müssen nach gemeinsamen Regeln von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Normen übernommen werden. Entgegenstehende nationale Normen sind zurückzuziehen, um Doppelnormung zu vermeiden und gleiche Regeln im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Einige nationale Normen werden aufgrund von Regelungsdefiziten in den europäischen Normen in Teilen, z.B. als Verwendungs- oder Bemessungsnormen, beibehalten.
Die folgende Grafik zeigt die bauwerksrelevanten Normen (Stand 2022) der beteiligten nationalen Normenausschüsse NABau, NAW und NHRS nach deren Herkunft.
Das deutsche Normenwerk umfasst zurzeit etwa 3.900 baurelevante Normen (für den Geschosswohnungsbau sind ca. 350 Normen relevant). Insgesamt sind es rund 180 Normen mehr als vor 5 Jahren (knapp 5% mehr). Diese Zahl beinhaltet rein nationale Normen und in das deutsche Normenwerk übernommene europäische und internationale Normen. Auf rund 20 Prozent dieser Normen wird durch Gesetze verwiesen. Der Anstieg ist eine Konsequenz der wachsenden Anforderungen des Gesetzgebers und das Arbeitsergebnis der in der Normung aktiven interessierten Kreise im Hinblick auf Sicherheit, Qualität und Umwelt- und Klimaschutz, aber auch an einer steigenden Komplexität der Bauprozesse. Das heißt, Bauwerke werden leistungsfähiger und komplexer und die Zahl der am Bau Beteiligten steigt.
Im Bauwesen hält auch die Digitalisierung immer mehr Einzug. Hier hilft Normung, offene Schnittstellen für alle am Bau Beteiligten zu definieren. Und auch im Bauwesen gilt: Der größte Teil unserer Normen sind Europäische Normen, die von den nationalen Normungsorganisationen übernommen werden müssen. Sie helfen der europäischen Wirtschaft, Handelshemmnisse abzubauen und bilden die Grundlage eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes.
Die weiter steigenden Baukosten gefährden die Erreichung der Ziele für den Wohnungsbau in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, alle Potenziale zur Baukostensenkung zu heben. Die Normen von DIN erleichtern durch die Festlegung gemeinsamer Regeln die Planung und Bauausführung und sind die Grundlage für kostengünstiges Bauen, z. B durch vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis, verminderte Anpassungskosten und die Möglichkeit der Serienproduktion einzelner Bauteile. Normen entlasten die Bauwirtschaft beim Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. Ohne Normung müssten diese Nachweise durch Gutachten erbracht werden. Eine Befragung von Bausachverständigen hat zudem bestätigt: Durch eine konsequente Einhaltung von Normen können die Fehlerkosten im Bau von derzeit geschätzt elf Prozent auf fünf Prozent jährlich fallen – das sind 24 Mrd. Euro jährlich. In Normen steckt Wissen und Erfahrung – so können Fehler vermieden werden, was den Bauherren unmittelbar zu Gute kommt.
Für steigende Baukosten gibt es unterschiedliche Ursachen, z. B. die Inflation, die sich in deutlich gestiegenen, teilweise sprunghaften Energie- und Materialkosten als auch erhöhten Arbeitskosten zeigt. Zudem sind die stark gestiegenen Grunderwerbskosten in Form von hohen Grundstückspreise zu nennen sowie die nach vielen Jahren durch die starke Baukonjunktur als auch durch Corona und Krieg verursachten Lieferengpässe und Knappheit von Handwerker- und Bauleistungen zu nennen. Auch die Anforderungen an das Bauen hinsichtlich Sicherheit und Klimaschutz durch den Gesetzgeber in Form neuer Gesetze und Verordnungen steigen. Zudem werden Bauvorhaben immer komplexer und spiegeln häufig unsere Erwartungen an attraktiven Wohnraum wider. Dieser Wandel schlägt sich auch in Normen und Standards nieder. Sie sind die technischen Regeln zur Umsetzung der gestiegenen Anforderungen an Gebäude.
Ende 2018 wurde im Auftrag von DIN ein Gutachten zur Kostenrelevanz durchgeführt, bei dem exemplarisch drei Normen genauer betrachtet wurden. Eine Gegenüberstellung der Normen DIN 18180 (Gipsplatten), DIN 18533-2 (Abdichtungen von Bauteilen mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen) und DIN 18560-2 (Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten) mit ihren jeweiligen Vorgängerausgaben anhand eines Modells für Wohngebäude ergab, dass sowohl geringfügig höhere oder geringere Erfüllungskosten (sowie Kostenindifferenz) in der Praxis Resultate von inhaltlichen Anpassungen von Normen sein können.
Die Anforderungen an das Bauen hinsichtlich Sicherheit und Klimaschutz durch den Gesetzgeber in Form neuer Gesetze und Verordnungen steigen. Zudem werden Bauvorhaben immer komplexer und spiegeln häufig unsere Erwartungen an attraktiven Wohnraum wider. Dieser Wandel schlägt sich auch in Normen und Standards nieder. Sie sind die technischen Regeln zur Umsetzung der gestiegenen Anforderungen an Gebäude. In der Normung werden die Inhalte von Normen und Standards von den so genannten interessierten Kreisen aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand sowie Verbraucher- und Arbeitsschutz erarbeitet und dokumentieren den Stand der Technik.
DIN steuert als privatwirtschaftlich organisierter Projektmanager den Normungsprozess und führt die oft sehr unterschiedlichen Interessen zu einem Konsens. Dieser Konsens ist die Grundlage für das hohe Vertrauen in DIN-Normen. Um die unterschiedlichen Anforderungen z. B. an Klimaschutz, Sicherheit, Verbraucherschutz und Wirtschaftlichkeit, gegebenenfalls neu zu gewichten und damit Baukosten senken zu können, bedarf es eines breiten gesellschaftlichen und politischen Diskurses, der durch die Initiative zum "Gebäudetyp E" unterstützt wird. Dies wird in einigen Bereichen wirksame, auf Suffizienz beruhende, Kostenreduzierungen ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise der Schallschutz und der Flächenbedarf. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden sich dann in Bau-Normen und -Standards niederschlagen.
Die Musterbauordnung (MBO) selbst enthält keine Verweisungen auf DIN-Normen. Sie enthält aber in § 3 Vorgaben für allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen, die durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden können (§ 85a MBO). Zu diesen Technischen Baubestimmungen gehören auch Normen. Normen konkretisieren die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele für Sicherheit, Umwelt und Gesundheit, zeigen Produktanforderungen wie Mengen, Maße und Mischungsverhältnisse auf und beschreiben einheitliche Prüfverfahren, um die Einhaltung von Mindestanforderungen sicherzustellen.
Die Länderbauordnungen nehmen die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in Bezug. Diese enthält die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und Regelungen für Bauprodukte. Innerhalb der MVV TB werden derzeit etwa 550 Normen in Bezug genommen.
Die Normungsgremien berücksichtigen sowohl bei der Erarbeitung, der Überprüfung und der Überarbeitung von Normen die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dies wird durch die ausgewogene Zusammensetzung der Gremien und die damit verbundene Einbringung unterschiedlicher Interessen sichergestellt.
Im Rahmen der bauaufsichtlichen Einführung von Normen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, sind u.a. die Bauwerkssicherheit, der Gesundheits- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeitsaspekte Gegenstand der Prüfung.
Um die Thematik der Folgekosten von Normen weiter zu untersuchen und bereits während des Prozesses der Erarbeitung zu berücksichtigen, soll zukünftig eine Folgekosten- und Nutzenabschätzung in den Normungsprozess des Geschosswohnungsbaus implementiert werden. Die Abschätzung soll durch eine unabhängige Instanz durchgeführt werden. Ziel ist es, unter Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts bereits im Normungsprozess zu berücksichtigen, wie sich die Normen auf die Baukosten auswirken und zur Kostendämpfung beitragen können.
Zudem soll in bauaufsichtlichen Normen, zur Erfüllung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen, die im DIN erarbeitet werden, zukünftig deutlicher erkennbar sein, ob es sich um Mindestanforderungen oder darüberhinausgehende Anforderungen handelt. Durch die genannten Maßnahmen soll insbesondere bei durch den Gesetzgeber in Bezug genommenen Mindestanforderungen in Normen mehr Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Die Einhaltung von Normen trägt allgemein zur Rechtssicherheit des Normanwenders bei, unabhängig davon, ob sie als gesetzlich in Bezug genommen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik ihre Wirkung entfalten. Wichtig ist zudem: Die Inhalte von Normen werden durch Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft gemeinsam erarbeitet – das gilt natürlich auch für die Baunormung. Das heißt, dass Anforderungen in Baunormen durch diese interessierten Kreise selbstverständlich angepasst werden können, wenn dafür ein Bedarf vorhanden ist.
Standardisierung kann das Vertrauen in neue innovative Lösungen im Bausektor erhöhen (z.B. durch DIN SPECs) und dadurch einer neuen Technologie auf dem Markt zum Durchbruch verhelfen – und so weitere Innovationen ermöglichen. So sind zum Beispiel für das digitale Bauen, dem großen Innovationsbereich im Bausektor, Normen und Standards wichtig. Sie schaffen die Grundlage für das digitale Modell und verbessern die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure durch den einfachen Austausch von eindeutigen Informationen und durch strukturierte Prozesse.
Auch mit weniger Standards, z.B. in der Low-Tech-Architektur, kann effizient, ressourcenschonend und robust gebaut werden. Welche Standards für ein Bauwerk genutzt werden entscheiden grundsätzlich Bauherr und Architekt. Gesetze, z. B. dass Bauwerke so zu errichten sind, dass Leben und Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird, müssen eingehalten werden. Von gesetzlich referenzierten Normen kann dagegen abgewichen werden. Es ist dann allerdings nachzuweisen, dass gesetzliche Forderungen, wie z.B. die Bauwerkssicherheit, trotzdem eingehalten werden.
Finanzierung und Kosten von Normen
Wer Normen in seinem täglichen Arbeitsleben anwendet, profitiert von einer Reihe von wirtschaftlichen Vorteilen:
- Erleichterter Marktzugang – national, europa- und weltweit
- Vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis
- Effizienzsteigerung
- Stand der Technik/Innovation
- Erleichterte Dokumentation der Qualitätssicherung
- Senkung des Produkthaftungsrisikos
- Verbesserte Produktsicherheit
- Rechtssicherheit
Normen beinhalten das gebündelte Wissen aller am Markt teilnehmenden Partner und werden in einem fairen, durch DIN moderierten Entwicklungsprozess erarbeitet.
Die Anwender sorgen durch den Kauf von Normen dafür, dass die privatwirtschaftliche Organisation der Normungsarbeit erhalten bleibt. Die Arbeit von DIN wird zu rund 59 Prozent durch den Verkauf von Normen und Mitgliedsbeiträge finanziert. Sie umfasst – neben der Erarbeitung der Normtexte - die Gewährleistung eines überschneidungsfreien Normenwerkes in seiner Gesamtheit, die Harmonisierung mit den Europäischen und Internationalen Normen sowie die ständige Überprüfung der Normen auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Stand der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung.
Die Kosten für die Erarbeitung werden also auf die Anwender verteilt, die durch die Anwendung einen Nutzen aus Normen ziehen. Die Wirtschaft regelt somit selbst, welche Normen marktgerecht sind – ein faires Vorgehen.
DIN ist nicht – wie oft angenommen – eine staatliche Institution, sondern privatwirtschaftlich organisiert mit dem Status eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. In Deutschland gilt die Normung als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Dadurch ist gewährleistet, dass die Anwender von Normen selbst entscheiden, welche Normen marktgerecht sind. Normen werden von der Praxis für die Praxis erarbeitet. Volkswirtschaftlich sinnvoll ist es, wenn die Kosten aller Ressourcen in das jeweilige Produkt einfließen. Warum sollen über Steuern beispielsweise die Normen für Windkraftanlagen von Kernkraftbetreibern bezahlt werden? Das führt zu vermeidbarer Fehlallokation. Wenn die Schraubennormen von den Schraubenherstellern bezahlt werden, die Wasserhahnnormen von den Klempnern usw. fließen die Normungskosten in deren Kalkulation ein. Schraubennormen sind dann Kostenfaktor bei der Schraubenherstellung, in Folge dort, wo Schrauben verbaut werden. Nur so kann der Preis seine Steuerungswirkung in der Marktwirtschaft entfalten.
Gesetze werden durch staatliche Gremien erarbeitet und durch Steuergelder finanziert. DIN hingegen arbeitet privatwirtschaftlich. Auch wenn staatliche Stellen ein Interesse an der Normungsarbeit haben und diese fördern - ideell, personell und nicht zuletzt finanziell -, bleibt das Ergebnis der Normungsarbeit doch immer das Werk eines privaten Regelsetzers und damit urheberrechtlich geschützt, sodass technische Regeln in aller Regel kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn der Gesetzgeber auf DIN-Normen Bezug nimmt, werden diese nicht zu einem amtlichen Werk und damit auch nicht kostenfrei. Dies bestätigt § 5 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich: Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung 2002 festgestellt, dass die technischen Regelsetzer auf die Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse zur Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit angewiesen sind. Dieses Interesse an der Erhaltung der Finanzierungsgrundlagen der Normungsarbeit ist höher einzustufen als der Wunsch nach kostenlos verfügbaren technischen Regeln, die der Gesetzgeber in Bezug nimmt.
Die Preise werden vom DIN-Präsidium jährlich festgelegt. Das Präsidium setzt sich zusammen aus Vertretern von Unternehmen, Verbraucherorganisationen, Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Hand, Verbänden, Handwerk, Handel und Prüfstellen.
Die Kosten für den Druck und den Vertrieb der DIN-Normen sind für die Preisgestaltung nur in geringem Umfang maßgebend. Der Preis wird zum größeren Teil durch die Prozesskosten der Erarbeitung und des Projektmanagements von DIN bestimmt. Es handelt sich hierbei um
- die Erarbeitung der einzelnen Normungsdokumente, die durch die Einbeziehung aller interessierten Kreise den allgemein anerkannten Stand der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung beinhalten und somit ein besonderes Maß an Verlässlichkeit besitzen,
- die Durchführung eines öffentlichen Einspruchsverfahrens mit der Veröffentlichung der Entwürfe von Normen,
- die Bekanntmachung neuer Normen z. B. über die Web-Services des DIN und der DIN Media,
- die Gestaltung des überschneidungsfreien Normenwerkes in seiner Gesamtheit,
- die Harmonisierung mit den Europäischen und Internationalen Normen sowie
- die Überprüfung der Normen auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Stand der technisch-wissenschaftlichen Entwicklung.
Des Weiteren werden auch IT-Investitionen von DIN, die den Normungsprozess bzw. den Zugang zu Normen vereinfachen, über den Verkauf von Normen finanziert. Beispiele sind das Dokumentenmanagementsystem im Normungsprozess (Livelink), Webkonferenzen oder die Entwicklung von Normenportalen, die Normen für bestimmte Branchen zu günstigen Preisen bündeln.
Den Inhalt der Normen liefern rund 37.500 Expert*innen, unter anderem aus Wirtschaft, Forschung, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand. Sie stellen ihr Wissen im Rahmen des Normungsprozesses der Allgemeinheit zur Verfügung – von der Praxis für die Praxis.
DIN-Taschenbücher, Online-Portale, Normen-Flatrate
DIN Media bietet eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen an, über die Interessenten Zugriff auf die Volltexte von Normen zu deutlich günstigeren Konditionen erhalten als beim Einzelerwerb der Dokumente. Neben den DIN-Taschenbüchern und Loseblattsammlungen sind dies auch eine Reihe von Online-Diensten und die Normen-Flatrates.
DIN Media Webshop
Bei der Recherche nach Normen im DIN Media Webshop signalisiert der Vermerk "Auch enthalten in…", dass das gesuchte Dokument im Rahmen einer anderen Publikation (z. B. einem DIN-Taschenbuch, das zahlreiche Normen thematisch bündelt) oder einem Onlinedienst erworben werden kann.
Normen-Infopoints
Einblick in das gesamte DIN-Normenwerk haben Interessenten zudem kostenfrei in einem der über ganz Deutschland verteilten Normen-Infopoints.
Norm-Entwurfs-Portal
Kostenlosen Einblick in aktuelle Norm-Entwürfe bietet das Norm-Entwurfs-Portal von DIN: www.entwuerfe.din.de. Hier kann der Text eines Norm-Entwurfs nicht nur kostenfrei eingesehen werden; jeder hat zudem die Möglichkeit, seine Anmerkungen zu einem Norm-Entwurf abzugeben und somit sein Expertenwissen in die Norm einzubringen.
Verbandsportale
Zahlreiche Verbände, Innungen und Kammern bieten ihren Mitgliedern gemeinsam mit DIN und der DIN Media eigene Portale, die die wichtigsten Normen für die jeweiligen Branchen beinhalten bzw. spezielle Konditionen für Mitglieder bieten, zum Beispiel www.din-metallbauerhandwerk.de oder www.normenportal-architektur.de oder www.handwerk.din.de. Es lohnt sich, bei der Geschäftsstelle des Verbandes nachzufragen.
Alle Dokumente, auch wenn sie im Download erworben werden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur an einem Arbeitsplatz genutzt werden.
Mit dem Download eines Dokuments erwirbt der Käufer eine Einzelplatz-Lizenz zur Speicherung dieser Datei auf seinem PC.
DIN Media ermöglicht für verschiedene Regelwerke eine Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zur Speicherung und Verwendung der Dokumente in einem innerbetrieblichen elektronischen Netzwerk (Intranet). Eine Netzwerklizenz deckt alle Sprachversionen innerhalb einer technischen Regelsammlung ab. Informationen zu Netzwerklizenzen und zur Vervielfältigung von Normen:
Eine weitere Möglichkeit ist die DIN-Mitgliedschaft: Mitglieder können das Recht erwerben, DIN-Normen für innerbetriebliche Zwecke so oft sie wollen zu vervielfältigen und in ihre internen elektronischen Netzwerke einzuspeisen.