DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60598-2-20
; VDE 0711-2-20:2025-11
Leuchten - Teil 2-20: Besondere Anforderungen - Lichterketten (IEC 60598-2-20:2022); Deutsche Fassung EN IEC 60598-2-20:2024
Luminaires - Part 2-20: Particular requirements - Lighting chains (IEC 60598-2-20:2022); German version EN IEC 60598-2-20:2024
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Anforderungen an Lichterketten zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien für in Reihe oder parallel geschaltete oder in einer Kombination aus in Reihe und parallel geschalteten Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V fest. Lichterketten, die mit festen oder lösbaren Teilen versehen sind, zum Beispiel schmückenden oder dekorativen, gehören zum Anwendungsbereich dieses Dokuments. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass für Kombinationen, die Lichtschläuche (auch verschlossene Lichterketten genannt) enthalten, IEC 60598-2-21 anzuwenden ist. Gegenüber DIN EN 60598-2-20 (VDE 0711-2-20):2015-10 und DIN EN 60598-2-20 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-20 Berichtigung 1):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) besondere Bestimmungen für zeitweilig installierte geschützte Lichterketten (TPL, englisch: temporarily installed protected lighting chain) wurden hinzugefügt; b) neue Begriffe wurden hinzugefügt. Typische Anwendungsbeispiele dieses Dokuments sind: - fest installierte Lichterketten; - zeitweilig installierte Lichterketten; - zeitweilig installierte geschützte Lichterketten (TPL). Beispiele hierzu sind Girlandenlichterketten, Dekorative Lichterketten und Weihnachtsbaum- oder Baustellenlichterketten.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-2-20 (VDE 0711-2-20):2015-10 und DIN EN 60598-2-20 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-20 Berichtigung 1):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) besondere Bestimmungen für zeitweilig installierte geschützte Lichterketten (TPL, en: temporarily installed protected lighting chain) wurden hinzugefügt; b) neue Begriffe wurden hinzugefügt.