DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 50131-2-8
; VDE 0830-2-2-8:2026-02
Alarmanlagen - Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Teil 2-8: Anforderungen an Erschütterungsmelder; Deutsche Fassung EN 50131-2-8:2025
Alarm systems - Intrusion and hold-up systems - Part 2-8: Requirements for shock detectors; German version EN 50131-2-8:2025
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument gilt für Erschütterungsmelder in Gebäuden, die Stöße oder Stoßserien durch gewaltsame Angriffe auf physische Barrieren wie Türen oder Fenster erkennen. Es legt Sicherheitsgrade 1-4 sowie Umweltklassen I-IV fest. Ein Erschütterungsmelder muss alle Anforderungen des jeweiligen Grades erfüllen. Dieses Dokument gilt nicht für Melder gegen Angriffe auf Tresore (zum Beispiel Bohren, Schneiden), nicht für die Verwendung im Außenbereich und nicht für Systemverbindungen. Es behandelt zudem nicht die Einhaltung regulatorischer Richtlinien, außer Bedingungen für EMV-Prüfungen. Gegenüber DIN EN 50131-2-8 (VDE 0830-2-2-8):2017-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeine Überarbeitung des Dokumentaufbaus; b) allgemeine Überarbeitung der Abschnitte zu Anforderungen und Prüfungen; c) Überarbeitung der Festlegungen für die Anforderungen an die Erfassungsleistung und für Prüfverfahren; d) Überarbeitung der Festlegungen für die Störfestigkeitsanforderungen und für Prüfverfahren; e) gegebenenfalls eindeutigere Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Lesbarkeit zu optimieren. Typische Anwendungsbeispiele des Dokuments sind Erschütterungsmelder an Türen oder Fenstern in Gebäuden zur Erkennung von gewaltsamen Einbruchsversuchen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50131-2-8 (VDE 0830-2-2-8):2017-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemeine Überarbeitung des Dokumentaufbaus; b) allgemeine Überarbeitung der Abschnitte zu Anforderungen und Prüfungen; c) Überarbeitung der Festlegungen für die Anforderungen an die Erfassungsleistung und für Prüfverfahren; d) Überarbeitung der Festlegungen für die Störfestigkeitsanforderungen und für Prüfverfahren; e) gegebenenfalls eindeutigere Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Lesbarkeit zu optimieren.