DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60079-28
; VDE 0170-28:2026-01
Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 28: Schutz von Geräten und Übertragungssystemen, die mit optischer Strahlung arbeiten (IEC 31/1887/FDIS:2025); Deutsche und Englische Fassung FprEN IEC 60079-28:2025
Explosive atmospheres - Part 28: Protection of equipment and transmission systems using optical radiation (IEC 31/1887/FDIS:2025); German and English version FprEN IEC 60079-28:2025
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 60079 legt zusätzliche Anforderungen für Ex-Geräte, Ex-zugehörige Geräte oder Ex-Bauteile fest, die optische Systeme enthalten, die optische Strahlung emittieren und explosionsgefährdeten Bereichen ausgesetzt sind. Diese zusätzlichen Anforderungen gelten für alle Gerätegruppen und alle Geräteschutzniveaus (EPL). Dieses Dokument enthält Anforderungen, die für optische Strahlung im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 10 µm gelten. Behandelt werden die folgenden Zündmechanismen: Die optische Strahlung wird von Oberflächen oder Partikeln absorbiert, welche sich dadurch erwärmen und unter bestimmten Umständen eine Temperatur annehmen können, die eine umgebende explosionsfähige Atmosphäre zünden kann. In seltenen Spezialfällen können der direkte laserinduzierte Durchschlag eines Gases im Brennpunkt eines starken Strahles und Erzeugung von Plasma oder einer Stoßwelle möglicherweise als Zündquelle wirken. Diese Prozesse können durch einen Feststoff begünstigt werden, der sich in der Nähe des Durchschlagpunktes befindet. Anhang A enthält Leitlinien für die Berücksichtigung von Zündmechanismen, die die Gefährdung optische Einrichtungen/Strahlung in explosionsgefährdeten Bereichen beeinflussen. Unter anderem gibt es folgende Einschränkungen zum Anwendungsbereich des Dokuments: - Lasergeräte für Anwendungen mit EPL Mb, Gb, Gc, Db oder Dc, die die Grenzwerte von Klasse 1 in Übereinstimmung mit IEC 60825-1 erfüllen; - Die referenzierten Grenzwerte der Klasse 1 sind solche, die Strahlungsgrenzwerte unterhalb 15 mW umfassen, gemessen in einem Abstand von der optischen Strahlungsquelle in Übereinstimmung mit IEC 60825-1, wobei dieser gemessene Abstand in der Explosionsschutzanwendung berücksichtigt wird. Die Grenzwerte der Klasse 1 gelten als nicht geeignet, einen explosionsgefährdeten Bereich zu zünden; - Die Einhaltung der Grenzwerte der Klasse 1 wird in der Regel in Form eines Datenblatts oder einer Bedienungsanleitung dokumentiert, das beziehungsweise die vom Hersteller des Lasergeräts bereitgestellt wird. Einfach- oder Mehrfach-Lichtwellenleiterkabel, die nicht Bestandteil von Geräten mit Lichtwellenleitern sind, wenn die Kabel: mit den relevanten Industrienormen für Lichtwellenleiterkabel übereinstimmen und mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen versehen sind, zum Beispiel widerstandsfähige Kabel, Schutzrohre oder Kabelkanäle (für EPL Gb, Db, Mb, Gc oder Dc); oder mit den relevanten Industrienormen für Lichtwellenleiterkabel übereinstimmen (für EPL Gc oder Dc), siehe Abschnitt 1 Anwendungsbereich für weitere Details. Typische Anwendungsbeispiele sind unter anderem: - Anforderungen an inhärent sichere optische Strahlung „op is“; - Strahlung innerhalb von Gehäusen; - Optische Systeme mit Verriegelung bei Bruch des Lichtwellenleiters „op sh“; - Kennzeichnung; - Typprüfung.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60079-28 (VDE 0170-28):2016-04 und DIN EN 60079-28/A11 (VDE 0170-28/A11):2025-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zündprüfung wurde entfernt (5.4 bis 5.7); b) Klarstellung der Anwendbarkeit von IEC 60079-28 für Lasergeräte, Geräte mit Lichtwellenleitern und alle optischen Systeme, die Licht in konvergente Strahlen mit Brennpunkten innerhalb des explosionsgefährdeten Bereichs umwandeln (1); c) Änderung des Titels von „Strahlung innerhalb von Gehäusen” in „Strahlung, die in Gehäuse eintritt oder aus Gehäusen austritt” und Umformulierung des Textes (4.3.3); d) die Struktur dieses Dokuments wurde geändert; neuer Abschnitt „Typennachweis und Typprüfungen” wurde hinzugefügt (5); e) die Möglichkeit, Berechnungen zur Bewertung der optischen Leistung durchzuführen, wurde präzisiert (5.2); f) die Möglichkeit, Berechnungen zur Bewertung der optischen Leistung durchzuführen, wurde präzisiert (5.2); g) zusätzliche Beispiele für die Kennzeichnung wurden hinzugefügt (6).
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 241 - Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel