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Neues Gerichtsurteil zum Urheberrecht von Normen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 21. April 2026 im Verfahren C-155/24 eine wichtige Entscheidung getroffen. DIN sowie die Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC begrüßen das Urteil.
Kern der Entscheidung ist: Normen bleiben urheberrechtlich geschützt – auch dann, wenn sie in EU-Gesetzen in Bezug genommen werden.
In diesem Punkt knüpft das Urteil an die bisherige Rechtsprechung an, insbesondere an das sogenannte Malamud-Urteil (Rechtssache C-588/21 P). Dort ging es um Normen, deren Anwendung eine gesetzliche Konformitätsvermutung auslösen.
Aus Sicht von DIN sowie CEN und CENELEC erhöht die Entscheidung die Rechtssicherheit und bestätigt das bewährte und erfolgreiche System der Europäischen Normung. Zugleich festigt das Urteil das etablierte Modell der öffentlich-privaten Zusammenarbeit und schafft so Vertrauen in die bestehenden Strukturen. Normen können so wirksam zur Unterstützung von Gesetzgebung, Innovation, Marktzugang und politischen Zielen im europäischen Binnenmarkt beitragen.