Presse

2018-12-10

Künftige Mitgliedschaft von BSI bei CEN und CENELEC

Informationen zum Brexit

Die Generalversammlungen von CEN und CENELEC haben sich am 23.11.2018 mit Blick auf den Brexit und die weitere Mitgliedschaft von BSI in CEN und CENELEC auf eine Übergangsphase geeinigt. Die Übergangsfrist beginnt nach dem britischen EU-Austritt (voraussichtlich am 29.03.2019) und endet am 31.12.2020. BSI hat den Beschluss der Generalversammlungen begrüßt.

In dieser Zeit wird BSI alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds beibehalten, unabhängig von den politischen Vereinbarungen oder Absprachen, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen werden.

Diese Ausnahmevereinbarung zu den geltenden CEN- und CENELEC-Statuten ermöglicht BSI in der Übergangsphase weiterhin wie gewohnt an der technischen Arbeit in CEN und CENELEC teilzunehmen.

Zum Ende der Übergangsfrist wird BSI einer externen, unabhängigen Beurteilung hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien für die Mitgliedschaft (gemäß der Definition in den Statuten und der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung) unterworfen. Die CEN- und CENELEC-Generalversammlung werden dann im November 2020 über den weiteren Status von BSI in CEN und CENELEC und über eine ggf. notwendige Änderung in den Statuten entscheiden.

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