Presse

2026-06-08

Bezahlbares Bauen braucht mehr rechtliche Spielräume

DIN begrüßt Empfehlungen des Normenkontrollrats und treibt die Weiterentwicklung der Baunormung voran

Spiegelnde Glasfassade eines Gebäudes mit Baum und Himmel im Reflexion.
© Shutterstock: JonathanShots

DIN begrüßt die Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zur Begrenzung des Aufwands im Wohnungsbau. Der Bericht macht deutlich: Der entscheidende Hebel für kostengünstigeres Bauen liegt in der Anpassung des rechtlichen Rahmens. 

„Normen sind für das Bauwesen wie Hammer und Schraubendreher unverzichtbare Werkzeuge und bilden die Grundlage für Sicherheit, Qualität und Planungssicherheit“

sagt Daniel Schmidt, Mitglied des Vorstands von DIN. „Gute Werkzeuge entfalten ihren Nutzen aber nur dann, wenn sie passend zur Aufgabe eingesetzt werden können. Deshalb brauchen wir mehr Flexibilität und rechtssichere Möglichkeiten, von Standards abzuweichen, wo dies sinnvoll und verantwortbar ist.“ 

DIN unterstützt die Aktivitäten der Bundesregierung zur Einführung eines Gebäudetyps E und vergleichbare Initiativen der Bundesländer. Solche Ansätze schaffen Spielräume für einfachere und kostengünstigere Bauweisen, ohne Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken zu gefährden. Damit Baustandards jedoch dauerhaft und rechtssicher angewendet werden können, bedarf es einer Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch der NKR weist darauf hin, dass nur eine zivilrechtliche Absicherung die erforderliche Rechtssicherheit für Bauherren und Auftragnehmer gewährleisten kann. 

Wichtige Vorschläge bereits in Umsetzung

Mehrere Empfehlungen des NKR greift DIN bereits heute auf. Seit Anfang 2025 werden bei Normungsvorhaben systematische Folgekostenbetrachtungen durchgeführt, um wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig sichtbar zu machen. Die vorgesehene Beteiligung einer unabhängigen Stelle, benannt durch die Bundesregierung, steht dabei noch aus. 

Auch die vom NKR vorgeschlagene stärkere Differenzierung technischer Anforderungen ist in der Normung bereits verankert. Leistungsstufen und -klassen kommen heute schon in verschiedenen Baunormen zum Einsatz und werden dort, wo dies sinnvoll und technisch möglich ist, schrittweise ausgeweitet. Die konkreten Vorschläge des NKR zur Einführung von drei Leistungsstufen wird DIN gemeinsam mit den betroffenen Stakeholdern prüfen. Daniel Schmidt ordnet dazu ein:

„Klar ist: Eine Stufung der Standards mit einem ‚Standard einfacher Ausführung‘ als Ausgangspunkt kann nur gelingen, wenn alle relevanten Akteure aktiv mitwirken – insbesondere die öffentliche Hand. Die organisatorischen Voraussetzungen dafür hat DIN bereits geschaffen; nun gilt es, diese gemeinsam mit Leben zu füllen.“ 

Normenverweise mit Augenmaß einsetzen

Wie der NKR ist auch DIN der Auffassung, dass Normenverweise gezielt eingesetzt werden sollten. Das heißt aus Sicht von DIN insbesondere dort, wo sie einen klaren Mehrwert für Rechtssicherheit und die praktikable Umsetzung regulatorischer Anforderungen schaffen. 

Gleichzeitig gilt: Normung und Gesetzgebung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Während Gesetze politische Ziele und Schutzniveaus festlegen, liefern Normen praxiserprobte technische Lösungen für deren Umsetzung. Entscheidend ist daher das ausgewogene Zusammenspiel beider Systeme. 

DIN wird die Weiterentwicklung der Baunormung gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft fortsetzen. Leitbild ist dabei eine Normung, die Sicherheit und Qualität gewährleistet und zugleich die notwendige Flexibilität für unterschiedliche Bauvorhaben schafft. Alle Betroffenen sind eingeladen, diesen Prozess aktiv mitzugestalten und ihre Expertise in die Normungsarbeit einzubringen.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Daniel Schmidt

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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