Anpassung an den Klimawandel

Hintergrund
Die Notwendigkeit zum Handeln entsteht durch die Auswirkungen des Klimawandels. Trotz Bemühungen um Emissionsminderung führen die bis heute ausgestoßenen Treibhausgase dazu, dass sich das Klima unserer Erde bereits spürbar verändert. Wiederkehrende Extremwetterereignisse haben in den letzten Jahren nicht nur Schäden in Milliardenhöhe verursacht, sondern auch Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren erheblich gefährdet. Nach Klimaprojektionen der Wissenschaft ist in den kommenden Dekaden mit einer weiteren Zunahme und Verstärkung des Extremwetters zu rechnen.
Die Auswirkungen des Klimawandels (durch z. B. extreme Temperaturen oder extremen Niederschlag (Regen, Hagel, Schnee)) aber auch graduellen Wandel (wie Meeresspiegelanstieg, Artenverschiebung) werden, wie die ersten Erfahrungen zeigen, viele Lebens-, Umwelt- und Wirtschaftsbereiche unmittelbar treffen. Dadurch wird eine Reihe an Wirkungsketten ausgelöst, etwa nach länger andauernden oder intensiveren Überflutungsereignissen, Hitze-/Kälte- und Trockenperioden oder durch den Anstieg des Meeresspiegels.
Vor diesem Hintergrund ist vorausschauendes Handeln und Engagement zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefragt. Dies wird auch durch das Bundesanpassungsgesetz in Deutschland gestützt. Zur Anpassung gesellschaftlich bedeutsamer Systeme, z.B. Infrastrukturen zur Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft, an die Folgen des Klimawandels ist stets ein Konzept erforderlich, in dem verschiedene Maßnahmen, etwa planerische, technische und organisatorische Maßnahmen zusammenwirken. Dabei können insbesondere technische und organisatorisch Maßnahmen genormt und standardisiert werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die mindest-erforderliche Qualität der betreffenden Maßnahmen (Beschaffenheit, Funktionalität und Zuverlässigkeit) durch normative Festlegungen konkretisiert werden können. Dabei bedeutet die Anpassung an den Klimawandel, sich mit den Auswirkungen klimatischer Veränderungen zu befassen und die mögliche Beeinträchtigung der Systemfunktionalität durch die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren.
KU-AK 4
Der KU-AK 4 ist ein Arbeitsgremium der DIN Koordinierungsstelle Umweltschutz zum Thema Anpassung an die Folgen des Klimawandels. In ihm versammeln sich Expert*innen, die jeweils mit ihrer Fachexpertise auf Auswirkungen des Klimawandels schauen und daran arbeiten, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in die Normung zu tragen und Normungsgremien darin zu unterstützen, die Herausforderungen des Klimawandels und die daraus folgende notwendige Anpassung von Normen anzugehen. Weitere Expertise ist jederzeit willkommen. Ansprechpartnerin bei DIN ist Frau Dr. Wiebke Meister
Der KU-AK 4 ist Anlaufstelle für Normungsgremien. Dieser bietet:
- Beratung und Unterstützung bei der Anpassung von Normen an die Folgen des Klimawandels, u. a. bei der Ermittlung von Anpassungsbedarf
- Bereitstellung von Erfahrungen bei der Vulnerabilitätsbewertung basierend auf
- Erfahrungen zum Risikomanagement
- Kenntnissen und Erfahrungen zu Klimaprojektionen (Regionale und lokale Ausprägungen, Unsicherheiten)
- Hilfe bei
- dem Umgang mit Klimaprojektionen und Klimadaten
- der Aufnahme von (geänderten) Festlegungen, die mit dem Klimawandel in Verbindung stehen
- der Konkretisierung der Anpassungsziele, u. a. Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen zu Klimaschutz und anderen relevanten Schutzgütern, ggf. mit Hilfe der Nutzen- und Kostenanalyse als ein transparentes Abwägungsinstrument,
- der Bewertung von Anpassungsmaßnahmen, u. a. hinsichtlich der Planung und Umsetzung.
Folgende Dokumente mit Hilfestellungen für die Normungsgremien wurden durch den KU-AK 4 erarbeitet und stehen kostenfrei zur Verfügung:
- DIN/TS 35220:2021-12, Anpassung von Normen an die Folgen des Klimawandels - Voraussetzungen und Umsetzung
- Inhalt:
- Hinweise zum richtigen Umgang mit Unsicherheiten der Klimaprojektionen als Voraussetzung der Anpassung,
- Empfehlungen über bewährte Vorgehensweisen zur Umsetzung der Anpassung und Hilfestellung zur Identifizierung relevanter Normen oder Normungsthemen in Form einer Checkliste
- Ein konkretes Beispiels „Sommerlicher Wärmeschutz von Gebäuden“ mit Grundsätzen der Vulnerabilitätsbewertung und Identifizierung möglicher Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
- Inhalt:
- DIN SPEC 35202:2018-08, Leitfaden zur Einbeziehung der Anpassung an den Klimawandel in Normen; Deutsche Fassung CEN-CENELEC Guide 32:201
- Inhalt: Orientierungshilfe für die Einbeziehung von Aspekten der Anpassung an den Klimawandel in Produkt- (einschließlich Produktgestaltung), Dienstleistungs-, Infrastruktur- und Prüfnormen unter Betrachtung des gesamten Lebenszyklus; Hilfestellung bei der Identifizierung von relevanten Auswirkungen des Klimawandels;
Zudem begleitet der KU-AK 4 Forschungsarbeiten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa in Verbindung mit möglichem Normungsbedarf für Bau-grüne Infrastrukturen in Verbindung mit Klima-resilienten Gebäuden.
Es besteht großes Interesse an einer stärkeren Zusammenarbeit mit der Wirtschaft als ein wichtiger interessierter Kreis. Die Einbindung der Wirtschaft bei der Anpassung von Normung und Normen an die Folgen des Klimawandels soll über die bestehende Beteiligung im KU-AK 4 weiter ausgebaut werden, nicht zuletzt auch über Netzwerke von klimaanpassungsbereiten Unternehmen und die zielgruppenorientierte Programmgestaltung.
Der KU-AK 4 arbeitet eng mit dem Normungsgremium NA 172-00-19-02 AK im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) zusammen, der spezifische Normen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verantwortet bzw. die entsprechenden Arbeiten auf internationaler und europäischer Ebene spiegelt. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch mit Verein Deutscher Ingenieure (VDI) statt, um Synergien bei der Anpassung von Normen und Standards zu erzeugen und zu nutzen.