Projekt

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbehandlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (IEC 61/1861/CD:2000)

Kurzreferat

Das Vorhaben behandelt die Sicherheit von Bestrahlungsgeräten für die Behandlung der Haut mit Ultraviolett- oder Infrarotstrahlung für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für einphasige Geräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Die Änderung behandelt den Einsatz von Quecksilber.

Beginn

2000-05-05

Geplante Dokumentnummer

IEC 61/1866/CD

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

DKE/K 511 - Sicherheit elektrischer Hausgeräte  

Zuständiges internationales Arbeitsgremium

IEC/TC 61 - Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke  

Ihr Kontakt

Dipl.-Ing.

Thomas Brüggemann

Merianstraße 28
63069 Offenbach am Main

Tel.: +49 170 9118334
Fax: +49 69 6308-9371

Zum Kontaktformular