Projekt

Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-7: Außergewöhnliche Einwirkungen

Kurzreferat

(1) EN 1991-1-7 enthält Maßnahmen und Regeln für den Schutz von Gebäuden und Bauwerken gegen erkennbare unfallbedingte Einwirkungen. ANMERKUNG 1 Erkennbare unfallbedingte Einwirkungen sind Anprall von Fahrzeugen und Explosionen im Inneren. ANMERKUNG 2 Regeln zum Aufprall von Fahrzeugen, die auf einem Brückendeck fahren, sind in EN 1991-2 enthalten. (2) EN 1991-1-7 deckt auch Folgendes ab: Einwirkungen und Regeln für Verankerungssysteme und Schlüsselelemente; Informationen zur Risikobeurteilung; dynamische Bemessung für Anprall; Einwirkungen für innere Explosionen; Einwirkungen durch Trümmer. (3) Einwirkungen aus dem Schiffsbetrieb, wie z. B. Anlegen und Festmachen, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments. (4) Einwirkungen durch detonierende hochexplosive Stoffe liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokuments.

Beginn

2025-11-03

WI

00250315

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 1991-1-7/A1

Projektnummer

00520071

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-52-02 AA - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Bauteile (SpA zu CEN/TC 127/WG 1 sowie Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7 und ISO/TC 92/SC 2)  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 250/SC 1/WG 7 - Weiterentwicklung von EN 1991-1-1, EN 1991-1-6, EN 1991-1-7 und EN 1991-3  

Vorgänger-Dokument(e)

Eurocode 1 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7: Außergewöhnliche Einwirkungen; Deutsche Fassung FprEN 1991-1-7:2025

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