Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Prüfungen — Teil 58: Feuerwiderstandsfähigkeit an Schachttüren
Kurzreferat
Dieses Dokument legt die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Schachttüren fest, die für eine definierte Zeitspanne eine Barriere gegen die Ausbreitung von Feuer von der Fahrschachtseite und über den Fahrschacht in Gebäuden bilden sollen. Die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit werden mit den Begriffen Raumabschluss (E), Wärmedämmung (EI) und Strahlung (EW) ausgedrückt. Es gilt für Schachttüren, die in den Schachtöffnungen der Haltestellen eingebaut sind und als Zugang zum Fahrkorb dienen. In diesem Dokument wird außerdem das Verfahren zur Prüfung und Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Schachttüren festgelegt. Das Prüfverfahren gilt nur für Prüföfen, in denen die Tür vertikal angeordnet ist. Das Prüfverfahren legt die Messung des Raumabschlusses und, falls erforderlich, die Messung von Strahlung und Wärmedämmung fest. Dieses Dokument umfasst keine weiteren technischen Anforderungen über die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit hinaus. Dieses Dokument verweist auf CO2 als Mittel zur Verfolgung der Brandausbreitung. Das Dokument umfasst nicht die Gefahren, die durch die Emission von Gasen entstehen. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Aufzüge, die vor seiner Veröffentlichung installiert wurden.
Beginn
2024-04-30
WI
00010171
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 81-58
Projektnummer
00519765
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 10/WG 6 - Brandschutzthemen