DIN EN 13814-1
Sicherheit von Fahrgeschäften und Vergnügungsanlagen - Teil 1: Konstruktion, Bemessung und Herstellung; Deutsche und Englische Fassung prEN 13814-1:2026
Safety of amusement rides and amusement devices - Part 1: Design and manufacture; German and English version prEN 13814-1:2026
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Vergnügungsanlagen, die für die Benutzung durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie z. B. Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Buden, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Im Folgenden Vergnügungsanlagen oder Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau- und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport- und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Für alle Einrichtungen, die nicht von den Anforderungen nach EN 13814-1 behandelt werden, gelten die entsprechenden Normen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten; Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten; Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13814-1:2024-12 wurden folgende signifikanten Änderungen vorgenommen: a) Fahrgastlasten, die für Entwurf, Prüfung und Betrieb verwendet werden wurden überprüft und angepasst; b) der Abschnitt zur Definition des Sicherheitsraums wurde überarbeitet; c) der Begriff "Verriegelungseinheit" wurde zur Klärung der Anforderungen an Verriegelungs- und Einrastsysteme eingeführt und der zugehörige Abschnitt konsolidiert; d) der Abschnitt zur Beschleunigung wurde überarbeitet; e) Absätze zu Beschleunigungsgrenzen für Kinder hinzugefügt; f) der Anhang H "Lichtraumprofil für Fahrgäste" wurde entfernt und Inhalte der Gefährdungstabelle in Anhang E integriert; g) 4.4 wurde umstrukturiert und eine weitere Angleichung an den Eurocode vorgenommen; h) ein Abschnitt zur präziseren Zählung von Ermüdungslastzyklen wurde hinzugefügt; i) ein Abschnitt zur Erklärung, wie Komponenten, die ihre theoretische Entwurfs-Ermüdungslebensdauer erreicht haben, weiterhin betrieben werden können, indem die erforderlichen initialen und nachfolgenden regelmäßigen Inspektionen definiert werden, wurde hinzugefügt; j) ein Anhang für Hochgeschwindigkeits-Go-Karts wurde hinzugefügt; k) die Begriffe für Personen im Vergnügungspark oder auf dem Veranstaltungsplatz wurden überprüft und angepasst.