DIN EN ISO 9994
Feuerzeuge - Festlegungen für die Sicherheit (ISO/DIS 9994:2025); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 9994:2025
Lighters - Safety specifications (ISO/DIS 9994:2025); German and English version prEN ISO 9994:2025
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument legt Anforderungen für Feuerzeuge im Hinblick auf ein angemessenes Sicherheitsniveau bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder bei vorhersehbarem, beabsichtigtem Missbrauch solcher Feuerzeuge durch Benutzer fest. Dieses Dokument ist anwendbar für alle flammenerzeugenden Produkte, die allgemein als Feuerzeuge für Zigaretten, Zigarren und Pfeifen bekannt sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 020-00-09 AA "Feuerzeuge" im DIN-Normenausschuss Eisen-, Blech- und Metallwaren (NAEBM).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 9994:2019-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zu 3.1 "Feuerzeug" wurden zwei Anmerkungen aufgenommen, die Definitionen zu "Flammenhöhe" (3.13) und "Flackern" (3.17) wurden geändert und die Begriffe "Artikel", "Substanz", "Gemisch" und "Aerosolspender" wurden neu aufgenommen; b) die Anforderungen an einstellbare Feuerzeuge wurden in 4.2.2.2 bis 4.2.2.4 überarbeitet; c) in 5.3.2 wurden die Anforderungen an nachfüllbare Gasfeuerzeuge mit druckfestem Brennstoffbehälter klarer gefasst; d) mit 5.3.3 wurden Anforderungen an nachfüllbare Gasfeuerzeuge, die durch Einsetzen eines neuen vorbefüllten Brennstoffbehälters wieder befüllt werden, aufgenommen; e) in 5.4 wurden die Anforderungen in Bezug auf 5.4.1 a) und 5.4.2, 2. Absatz, überarbeitet; f) in 6.1.2 wurde ein neuer erster Absatz eingefügt; g) mit Aufnahme von 6.2.1.3 wurden die Angaben zur Prüfeinrichtung zur Messung der Flammenhöhe ergänzt und diese in 6.2.2.4 ebenfalls eingefügt; h) mit einem neu aufgenommenen 6.3.2 wurde die Prüfeinrichtung für die Prüfung auf Spucken, Sprühen und Flackern beschrieben und der bestehende 6.3.2 wurde neu nummeriert; i) das Prüfverfahren für die Prüfung auf Spucken, Sprühen und Flackern wurde überarbeitet, siehe 6.3.3; j) in 6.6.2.1 wurden die Anforderungen an die Wägeeinrichtung für die Nachfüllprüfung präzisiert; k) die Anforderungen zur Nachfüllprüfung für nachfüllbare Gasfeuerzeuge wurden überarbeitet und zwischen Gasfeuerzeugen, die über einen externen Behälter mit Brennstoff nachgefüllt werden und solchen, die durch Einsetzen eines neuen vorgefüllten Brennstoffbehälters nachgefüllt werden, unterschieden (siehe 6.3.3.2 und 6.3.3.3); l) in 6.8.2.1 wurde die Oberfläche aus Beton spezifiziert; m) mit 6.12.3 wurde ein Prüfverfahren aufgenommen; n) in 6.3.3.8 wurde der Prüfablauf klarer gefasst; o) der Abschnitt 7 "Gebrauchs- und Warnhinweise" wurde überarbeitet, insbesondere wurden Anforderungen zum QR-Code oder Datenmatrixcode oder zur Internetadresse aufgenommen; p) im Anhang A wurden Anforderungen an die Mindeststichprobengröße aufgenommen; q) neu aufgenommen wurde der Anhang B.