Verwaltungsvorschrift

FzgKupplungZentralachsRL
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen; Lastkraftwagen und Zugmaschinen (ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) mit Zentralachsanhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 11 t

Ausgabe 1988-11-07
Originalsprache Deutsch
Preis ab 19,90 €
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