KI-Nutzung in der Normung
Künstliche Intelligenz (KI) kann bei vielen Aufgaben unterstützen – beispielsweise bei der Recherche, der Strukturierung von Informationen oder bei sprachlichen Formulierungsvorschlägen.
Bei der Normungsarbeit gelten jedoch besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Urheberrecht, Transparenz und die Verantwortung der Expertinnen und Experten. Deshalb ist der Einsatz von KI-Tools im Kontext der Normung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Grundsatz
Die Verantwortung für Inhalte und Entscheidungen liegt immer bei den Expertinnen und Experten sowie den zuständigen Gremien.
KI kann unterstützen, aber weder die fachliche Bewertung noch den Konsensprozess ersetzen.
Was ist grundsätzlich möglich?
KI-Tools können beispielsweise genutzt werden für:
- allgemeine Recherche zu öffentlich verfügbaren Informationen,
- Unterstützung bei der Strukturierung von Ideen,
- sprachliche Verbesserung eigener Texte,
- Übersetzungs- oder Zusammenfassungshilfen für öffentlich verfügbare Inhalte,
- organisatorische Aufgaben außerhalb der eigentlichen Normenerarbeitung.
Dabei müssen die Ergebnisse stets fachlich geprüft werden.
Was ist nicht zulässig?
Folgende Inhalte dürfen grundsätzlich nicht in öffentliche bzw. unternehmensinterner KI-Systeme eingegeben werden:
- unveröffentlichte Normungsdokumente,
- Normentwürfe,
- Gremiendokumente,
- Sitzungsunterlagen,
- vertrauliche Informationen aus Normungsgremien,
- urheberrechtlich geschützte Normtexte,
- personenbezogene oder anderweitig sensible Daten.
Ebenso dürfen Normtexte oder Entwürfe nicht zum Training oder zur Wissensbasis öffentlicher bzw. unternehmensinterner KI-Anwendungen verwendet werden.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Nutzung in der Normung
Nein.
Auch wenn die von der KI erzeugten Texte anschließend von Ihnen überarbeitet werden, dürfen unveröffentlichte Normungsdokumente, Normentwürfe oder andere geschützte Inhalte nicht in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden.
Der Grund dafür ist, dass mit der Eingabe die Inhalte an einen externen Dienst übermittelt werden können. Dadurch können Vertraulichkeits-, Urheberrechts- oder Nutzungsrechte betroffen sein.
Ja, sofern keine vertraulichen oder geschützten Normungsinhalte eingegeben werden.
Beispielsweise können allgemeine Themenbeschreibungen oder öffentlich verfügbare Informationen genutzt werden, um sich Formulierungsideen oder Strukturvorschläge erzeugen zu lassen.
Die fachliche Ausarbeitung und Prüfung muss anschließend durch die Expertinnen und Experten erfolgen.