Sterilisation, Desinfektion und Sterilgutversorgung

Die Norm DIN EN 556-11 legt dazu Anforderungen fest, wann ein in der Endpackung sterilisiertes Medizinprodukt als steril gekennzeichnet werden darf. Verfahren, Geräte, Verpackung und Zubehör, die hierbei entscheidend sind, gehören in den Aufgabenbereich verschiedener Gremien. Sicherstellung einer wirksamen Sterilisation bei der Herstellung oder Aufbereitung von Medizinprodukten in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der industriellen Produktion ist das Ziel der Normungsaktivitäten.

Zum Thema Aufbereitung siehe auch Normen im Anhang B der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.

Kurzbezeichnung

Name

Hinweise

NA 063-01-07 AA

 

Sterilisation von Medizinprodukten

 

Auch Informationen des Herstellers für die Aufbereitung von Medizinprodukten

NA 063-01-12 AA

Aseptische Herstellung

 

NA 063-04-01 AA

Dampf-Sterilisatoren

 

NA 063-04-02 AA

Niedertemperatur-Sterilisatoren

 

NA 063-04-03 AA

Desinfektionsapparate

 

NA 063-04-04 AA

Sterilgutversorgung

 

NA 063-04-05 AA

Sterilisatoren für pharmazeutische Sterilisiergüter

 

NA 063-04-08 AA

Indikatoren

 

NA 063-04-09 AA

Reinigungs-Desinfektionsgeräte

 

 

1)         DIN EN 556-1, Sterilisation von Medizinprodukten - Anforderungen an Medizinprodukte, die als "STERIL" gekennzeichnet werden - Teil 1: Anforderungen an Medizinprodukte, die in der Endpackung sterilisiert wurden