DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm)
Textilmaschinen — Sicherheitsanforderungen — Teil 4: Garnverarbeitungs-, Seilereiwaren- und Seilereimaschinen
Kurzreferat
Dieser Teil von ISO 11111 ist gemeinsam mit ISO 11111-1 anzuwenden. Er benennt signifikante Gefährdungen für Garnverarbeitungs-, Seilereiwaren- und Seilereimaschinen und legt die entsprechenden Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen fest. Dieser Teil von ISO 11111 gilt für alle Maschinen, Anlagen und zugehörige Einrichtungen, die für das Fachen, Zwirnen, Texturieren, Weifen, Spulen, Knäuelwickeln, Herstellen von Seilereiwaren und Seilen sowie für das Flechten vorgesehen und in Abschnitt 5 spezifiziert sind, wobei der Anwendungsbereich von ISO 11111-1 soweit zutreffend zu berücksichtigen ist. Dieser Teil von ISO 11111 wird ergänzt durch die Typ-C-Normen ISO 9902-1 und ISO 9902-4 in Bezug auf Geräuschmessverfahren und ISO 23771 in Bezug auf Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschemissionen von Textilmaschinen.
Beginn
2026-10-26
WI
00214079
Geplante Dokumentnummer
DIN EN ISO 11111-4 rev
Projektnummer
10600759
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 214/WG 1 - Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
ISO/TC 72/SC 8/WG 1 - Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen