NA 106

DIN-Normenausschuss Textil und Textilmaschinen (Textilnorm)

Projekt

Textilmaschinen — Sicherheitsanforderungen — Teil 1: Gemeinsame Anforderungen

Kurzreferat

Dieser Teil von ISO 11111 legt Sicherheitsanforderungen für häufig an Textilmaschinen vorkommende gemeinsame Gefährdungen und für Gefährdungen durch bestimmte Maschinenelemente fest, die in ISO 11111-2 bis ISO 11111-7 benannt werden. Die Normenreihe wird durch die Typ-C-Normen ISO 9902 (alle Teile) in Bezug auf die Messung von Geräuschemissionen und ISO 23771 in Bezug auf Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschemissionen vervollständigt. Dieser Teil von ISO 11111 gilt für Maschinen, Anlagen und dazugehörige Einrichtungen, die in der Textilindustrie für folgende Prozesse verwendet werden: — Öffnen, Reinigen, Mischen, Kardieren und Krempeln, Vorbereitung im Anschluss an das Kardieren und Krempeln, Spinnen und andere Verarbeitungsverfahren von Fasern (Stapelfasern und Filamentgarnen) und anderen Materialien zu Garnen oder Vliesstoffen (einschließlich Filzen); — Spulen, Fachen, Zwirnen, Texturieren usw. von Garnen und die Verarbeitung von Garnen zur Vorbereitung für das Weben, Wirken und Stricken; — Weben, Wirken, Stricken, Herstellung von Spitzen und Bordüren und ähnliche Verfahren zur Herstellung von Flächengebilden aus Garn usw.; — Herstellen von Geflechten, Kordeln, Litzen, Seilen, Bindfäden, Netzen usw., ausgenommen Aufwinde- trommeln von Litzen- und Verseilmaschinen; — Prozesse einschließlich Vorbehandlung, Bleichen, Färben, Bedrucken und Ausrüsten von Fasern, Garnen, Flächengebilden, Geflechten, Kordeln usw., und die Endaufmachung für den Versand; — Stückfärbung textiler Fertigprodukte; — Fertigverarbeitung von Wirk- und Strickwaren einschließlich Strumpfwaren, ausgenommen das Zusam- menfügen zum fertigen Produkt (z. B. Nähen); — Teppichherstellung durch Weben, Tuften und andere Verfahren. Dieser Teil von ISO 11111 gilt für alle Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die für die oben genannten Verfahren verwendet werden, einschließlich jener Einrichtungen, die den automatischen Betrieb dieser Maschinen und Prozesse sowohl als Einzelmaschinen als auch in verketteten Anlagen ermöglichen, einschließlich des pneumatischen Fasertransportes, jedoch ohne die anderen Transportarten zwischen den Schnittstellen der Maschinen. ANMERKUNG 1 Für jede Textilmaschine ist üblicherweise die Anwendung von zwei Teilen von ISO 11111 erforderlich: dieser Teil und der zutreffende spezielle Teil von ISO 11111. Im Fall von Vliesstoffmaschinen nach ISO 11111-3 sind jedoch auch ISO 11111-2, ISO 11111-6 und ISO 11111-7 zu beachten. Dieser Teil von ISO 11111 enthält keine besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit Überdruck in Behältern. ANMERKUNG 2 In der EU und EFTA gibt es besondere Richtlinien, unter anderem für Druckbehälter und elektromagnetische Verträglichkeit. ISO 11111 (alle Teile) behandelt Gefährdungen, die beim Transport, bei der Montage und Inbetriebnahme von Maschinen, bei Einstellungen, bei der Benutzung, Instandhaltung, Außerbetriebsnahme, Demontage und Entsorgung entstehen. Manuelles Laden/ Entladen wird als Teil des Normalbetriebes der Maschinen betrachtet. Dieser Teil und die anderen Teile von ISO 11111 gelten nicht für Maschinen, Anlagen und zugehörige Einrichtungen, die für folgende Prozesse eingesetzt werden: — Herstellung von Filamentgarnen und Chemiefasern bis zur und einschließlich der Bildung der ersten Aufmachungseinheit (z. B. Kreuzspule für Filamentgarne, Chemiefaserballen); — Hecheln und Kardieren von Flachs und ähnlichen Fasern; — Herstellung von Spinnvliesen; — die Konfektion und Ausrüstung von Kleidungsstücken, Heimtextilien und technischen Textilien sowie das Pressen und Stanzen von Vliesstoffen; — Waschen und Textilreinigung von Fertigprodukten; — Wartung von Textilmaschinen (z. B. Maschinen zum Aufziehen von Kardengarnituren oder zum Reinigen von Druckmaschinenkomponenten); und — bestimmte Schneidvorrichtungen wie Blockschneideeinrichtungen, Laser-Schneideeinrichtungen, Wasserstrahl-Schneideeinrichtungen, Ultraschall-Schneideeinrichtungen. ANMERKUNG 3 Die in Anhang E aufgeführten Maschinen und Einrichtungen werden in der Textilindustrie benutzt, gehören jedoch nicht zum Anwendungsbereich dieses Teils von ISO 11111. Dieser Teil und die anderen Teile von ISO 11111 gelten nicht für Maschinen, die für die Benutzung in explosionsfähiger Atmosphäre bestimmt sind. Dieser Teil und die anderen Teile von ISO 11111 gelten nicht für Maschinen, die vor dem Veröffent- lichungsdatum der Internationalen Normen hergestellt wurden.

Beginn

2026-10-23

WI

00214073

Geplante Dokumentnummer

DIN EN ISO 11111-1 rev

Projektnummer

10600756

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 106-02-01 AA - Gemeinschaftsarbeitsausschuss BG Textil/Textilnorm: Textilmaschinen - Sicherheitsanforderungen, Lärmminderung, Bildzeichen; SpA zu ISO/TC 72/SC 8/WG 1, ISO/TC 72/SC 8/WG 2, ISO/TC 72/SC 10, CEN/TC 214/WG 1 und CEN/TC 214/WG 4  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 214/WG 1 - Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen  

Zuständiges internationales Arbeitsgremium

ISO/TC 72/SC 8/WG 1 - Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen  

Vorgänger-Dokument(e)

Textilmaschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen (ISO 11111-1:2016); Deutsche Fassung EN ISO 11111-1:2016
2016-12

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