DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM)
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Wirksamkeit von Holzschutzmitteln wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt wird - Teil 1: Spezifikation entsprechend der Gebrauchsklasse
Kurzreferat
Dieser Teil von EN 599 legt für jede der fünf in EN 335-1 definierten Klassen die erforderlichen biologischen Prüfungen fest, die in Verbindung mit den erforderlichen Mindestalterungsprüfungen für die entsprechende Gebrauchsklasse, zur Bewertung der Wirksamkeit von Holzschutzmitteln zur vorbeugenden Behandlung von Vollholz notwendig sind. Er stellt ein Verfahren zur Berechnung der Mindestmenge eines Schutzmittels zur Verfügung. Die Mindestmenge ist der Wert, der dazu verwendet werden muss, die empfohlene Aufnahme des Schutzmittels für bestimmte Gebrauchsbedingungen zu berechnen. Die Mindestmenge ist nicht notwendigerweise die empfohlene Aufnahme oder der Mindestaufnahmegrad des Schutzmittels. Das große Spektrum an Gefährdungen, Expositionsbedingungen und die europaweiten Anforderungen an die Gebrauchsdauer erfordern es, dass örtliche Gegebenheiten bei der Berechnung der erforderlichen Schutzmittelaufnahme berücksichtigt werden; EN 351-1 stellt die Mindestmenge zur Verfügung, die angepasst werden kann, um diese Faktoren zu berücksichtigen. Dieser Teil von EN 599 kann für alle Holzschutzmittelprodukte angewendet werden, die für eine Anwendung in flüssiger Form zur vorbeugenden Behandlung von Hölzern (tragend und nicht tragend) gegen Holz zerstörende Pilze vorgesehen sind, sowie gegen Holz zerstörende Insekten und gegen marine Organismen, wie in EN 335-1 beschrieben ist. Für Produkte zur vorbeugenden Behandlung gegen Holz verfärbende Pilze an verarbeitetem Holz (Bläue) ist er jedoch anwendbar, wenn dies Bestandteil der gesamten vorbeugenden Wirkung des Produktes ist. Dieser Teil von EN 599 berücksichtigt nicht notwendigerweise alle Faktoren, die die Stabilität der Wirkstoffe in schutzmittelbehandeltem Holz beeinflussen können. Diese Faktoren umfassen ultraviolettes Licht und mikrobiologische Organismen, die Bestandteile des Schutzmittels abbauen können. Derartige Faktoren sind wesentlicher Bestandteil der Exposition bei Freilandprüfungen, sind aber natürlichen Veränderungen unterworfen, und ihr Einfluss wird nicht direkt bei den Verfahren der Freilandprüfung bewertet, die in dieser Norm angegeben sind. Es werden Verfahren entwickelt, die den Einfluss dieser Faktoren bewerten; diese sind aber noch nicht fertiggestellt und können nicht in diese Änderung dieses Teils von EN 599 mit einbezogen werden. Da solche Faktoren die Eignung des Wirkstoffes für seinen vorgesehenen Zweck beim Einsatz erheblich beeinflussen könnten, wird vom Hersteller/Produzenten gefordert, sicherzustellen und nachweisen zu können, dass dessen Stabilität bei der empfohlenen Aufnahme des Schutzmittels angemessen bewertet wurde. Dieser Teil von EN 599 kann nicht für Holzschutzmittel angewendet werden, die für eine Anwendung als Pasten, Presslinge, in verkapselter Form oder im gasförmigen Zustand vorgesehen sind, da diese nicht ohne Modifikation der in dieser Norm geforderten biologischen Prüfungen geprüft werden können. Er ist ferner nicht für Holzschutzmittel zur bekämpfenden Behandlung geeignet, für solche, die angewendet werden, um einen Befall durch Holz verfärbende Pilze von saftfrischem (nicht getrocknetem) Holz zu verhindern, oder für solche, die angewendet werden, um ausschließlich einen Befall durch Holz verfärbende Pilze (Bläue) von verarbeitetem Holz zu verhindern. ANMERKUNG 1: Die in diesem Teil von EN 599 geforderten Labor- und Freilandprüfungen zum Nachweis der Wirksamkeit von Holzschutzmitteln sind derart, dass die erforderliche Zeit zur Bereitstellung der Daten in Abhängigkeit von den Schutzmitteleigenschaften und der Gebrauchsklasse, der das Holz ausgesetzt sein wird, viele Monate oder Jahre beträgt. Für Schutzmittel, die ohne erhebliche Änderung der Formulierung bereits vor Ende 1990 auf dem Markt gebracht wurden (siehe Anhang A) und für die nachgewiesen werden kann, dass sie in dieser Zeit rechtmäßig und erfolgreich nach den örtlichen, technischen Gepflogenheiten angewendet wurden, können nationale Normungsorganisationen oder unabhängige Behörden, die von diesen benannt wurden, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Mindestmengen für den Gebrauch bestimmen. ANMERKUNG 2: Für die Wiederholung von Prüfungen nach Veränderungen in der Formulierung des Produktes gibt Anhang A eine Anleitung.
Beginn
2026-04-20
WI
00038255
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 599-1 rev
Projektnummer
04201249
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 38/WG 22 - Anforderungen - Bewertung - Spezifikationen (geschütztes Holz - Holzschutzmittel)