DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 22: Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn
Kurzreferat
1.1 Dieses Dokument legt die Sicherheitsvorschriften für die Konstruktion und Installation von fest installierten neuen elektrischen Aufzügen mit Seilzug oder positivem Antrieb fest, die bestimmte Haltestellen bedienen, über eine Kabine verfügen, die für die Beförderung von Personen oder Personen und Lasten ausgelegt ist, an Seilen oder Ketten aufgehängt sind und sich in vertikaler Ebene entlang von Führungsschienen bewegen, die in einem Winkel zwischen 15° und 75° zur Horizontalen geneigt sind. 1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieses Dokuments sollten in besonderen Fällen (explosionsgefährdete Atmosphäre, extreme Klimabedingungen, seismische Bedingungen, Beförderung gefährlicher Güter usw.) ergänzende Anforderungen berücksichtigt werden. 1.3 Dieses Dokument gilt nicht für: a) Aufzüge mit anderen Antrieben als den in 1.1 genannten; b) die Installation von elektrischen Aufzügen in bestehenden Gebäuden, sofern der Platz dies nicht zulässt; c) wesentliche Änderungen (siehe Anhang E) an einem Aufzug, der vor Inkrafttreten dieses Dokuments installiert wurde; d) Hebezeuge wie Paternoster, Grubenaufzüge, Theateraufzüge, Geräte mit automatischer Käfigung, Förderkörbe, Aufzüge und Hebezeuge für Bau- und öffentliche Baustellen, Schiffshebezeuge, Plattformen für die Exploration oder Bohrungen auf See, Bau- und Wartungsgeräte; e) die Sicherheit beim Transport, der Installation, der Reparatur und der Demontage von Aufzügen; f) Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤ 0,15 m/s. Dieses Dokument kann jedoch als nützliche Grundlage dienen. Geräusche werden in diesem Dokument nicht behandelt, da sie für die sichere Verwendung des Aufzugs nicht relevant sind. Vibrationen werden nur für elektrische Teile behandelt. Direkte Auswirkungen auf den menschlichen Körper werden nicht als schädlich angesehen. 1.4 Dieses Dokument enthält keine zusätzlichen Anforderungen für die Verwendung von Aufzügen im Brandfall. 1.5 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik ist der Anwendungsbereich der vorliegenden Norm wie folgt begrenzt: - Neigung: Eine Neigungsänderung ist für die Fahrbahn zulässig. - Fahrbahn: Begrenzt auf die vertikale Ebene. - Maximale Tragfähigkeit der Kabine: 7 500 kg (100 Fahrgäste). - Maximale Nenngeschwindigkeit (v): 4 m/s. Beide Merkmale (Tragfähigkeit und Geschwindigkeit) stehen in dem in der folgenden Abbildung 1 dargestellten Zusammenhang. [Abbildung 1 nicht dargestellt] Legende Q maximale Tragfähigkeit v Nenngeschwindigkeit Abbildung 1 – Geschwindigkeit und Tragfähigkeit Das Dokument gilt für alle Bestandteile des Aufzugs, einschließlich: Laufbahnen, Führungen, Sicherheitsvorrichtung, Gegenschienen, jedoch mit Ausnahme der Tragkonstruktionen, Bauwerke und Verankerungen, die in anderen Vorschriften behandelt werden. 1.6 Dieses Dokument gilt nicht für Schrägaufzüge, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden.
Beginn
2026-03-04
WI
00010183
Geplante Dokumentnummer
DIN EN 81-22 rev
Projektnummer
06004637
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-33-01 AA - Aufzüge (SpA CEN/TC 10 und ISO/TC 178)