DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)
DIN EN 14236
Ultraschall-Haushaltsgaszähler; Deutsche und Englische Fassung prEN 14236:2026
Ultrasonic domestic gas meters; German and English version prEN 14236:2026
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen und Prüfungen hinsichtlich der Konstruktion, Funktion und Sicherheit von Klasse 1,0 und Klasse 1,5 batteriebetriebener Ultraschallgaszähler (im Folgenden Zähler genannt), die einen gleichachsigen Einstutzen- oder Zweistutzenanschluss aufweisen und zur Volumenmessung von verteilten Brenngasen der 2. und/oder 3. Gasfamilie, wie in EN 437:2021 angegeben, bei maximalen Betriebsdrücken bis zu 0,5 bar und maximalen Durchfluss im Betriebszustand bis zu 40 m3/h bei einem Mindestumgebungstemperaturbereich von −10 °C bis +40 °C und einer Mindestgastemperaturspanne von 40 K für Haushaltsanwendungen eingesetzt werden. Dieses Dokument gilt für Zähler, bei denen das Messelement und das/die Zählwerk(e) im selben Gehäuse untergebracht sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 032-02-05 AA "Gasmessung" im DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 14236:2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 zusätzlicher Text; b) Abschnitt 2 aktualisierte und zusätzliche normative Verweisungen aufgenommen; c) Abschnitt 3.1 einige Definitionen entfernt und einige hinzugefügt; d) Abschnitt 3.2 Unterabschnitte entfernt und einige neue Symbole hinzugefügt; e) Abschnitt 4.1, 4.2 und 4.3 neue Abschnitte und neue Nummerierung der ursprünglichen Abschnitte; f) Abschnitt 5.1 und 5.2; g) Abschnitt 5.3.3 und 5.3.4 neue Unterabschnitte; h) Abschnitt 5.8 ersetzt durch den neuen Abschnitt 5.8; i) Abschnitt 6.2 neu; j) Abschnitt 6.2 jetzt Abschnitt 6.3, und 6.2.1 und 6.2.2 werden zu 6.3.1 und 6.3.2; k) Abschnitt 6.2.3 jetzt 6.3.4, Text geändert; l) Abschnitt 6.2.4 jetzt 6.3.3, Text geändert; m) Abschnitt 6.2.5 jetzt 6.3.5; n) Abschnitt 6.2.6 jetzt 6.4; o) Abschnitt 6.2.7 jetzt Abschnitt 6.5, Format und Inhalt gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.2.7 geändert; p) Abschnitt 6.2.8 jetzt Abschnitt 6.3.6, Format und Inhalt gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.2.8 geändert; q) Abschnitt 6.2.9 jetzt Abschnitt 6.3.7, Inhalt des neuen Abschnitts 6.3.7.2 gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.2.9.2 geändert; r) Abschnitt 6.3 jetzt Abschnitt 6.6, formal und inhaltlich geändert gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.3; s) Anschnitt 6.4 bis 6.8 gestrichen; t) Abschnitt 6.9 jetzt Abschnitt 6.7; u) Abschnitt 6.8 neu; v) Abschnitt 6.10 jetzt Abschnitt 6.9; w) Abschnitt 6.11 jetzt Abschnitt 6.10; x) Abschnitt 6.12 jetzt Abschnitt 6.11, neu Abschnitt 6.11.2 Inhalt geändert gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.12.2; y) Abschnitt 6.13 jetzt Abschnitt 6.12, neu Abschnitt 6.12.1 Inhalt geändert gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 6.13.1; z) Abschnitt 7.2 neu; aa) Abschnitt 7.2 bis einschließlich Abschnitt 7.2.2.2 umnummeriert in Abschnitt 7.3 bis einschließlich Abschnitt 7.3.2.2; bb) Abschnitt 7.2.3 jetzt Abschnitt 7.4; cc) Abschnitt 7.5 neu; dd) Abschnitt 7.4 jetzt Abschnitt 7.6, neue Überschrift; ee) Abschnitt 7.5 jetzt Abschnitt 7.7, Inhalt gegenüber dem ursprünglichen Abschnitt 7.5 geändert; ff) Abschnitt 8.2 Inhalt geändert; gg) Abschnitt 8.3 Titel und Inhalt geändert; hh) Abschnitt 8.5 gestrichen; ii) Abschnitt 9.3 Format geändert; jj) Abschnitt 9.4 neu; kk) Abschnitt 9.4 jetzt Abschnitt 9.5, Inhalt geändert von ursprünglich Abschnitt 9.4; ll) Abschnitt 10.1 Inhalt geändert; mm) Abschnitt 11 Format und Inhalt geändert; nn) Abschnitt 12 einige Inhalte geändert; oo) Abschnitt 13 einige inhaltliche Änderungen; pp) Anhang A jetzt Anhang C; qq) Anhang B jetzt Anhang A, Inhalt geändert; rr) Anhang C jetzt Anhang B