NA 066

DIN-Normenausschuss Nichteisenmetalle (FNNE)

Projekt

Dauermagnetprodukte - Verfahren zur Deklaration recyclingrelevanter Informationen

Kurzreferat

Dieses Dokument dient als Leitfaden für die Kennzeichnung und die Informationsakte von Produkten, die potenziell Dauermagnete enthalten, im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch zwischen Akteuren in der Lieferkette zum Zweck der Verbesserung der Wiederverwertbarkeit von Dauermagneten. Dieses Dokument kann von jeglicher natürlichen oder juristischen Person genutzt werden, die Dauermagnete enthaltende Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Das Dokument ist horizontaler Natur und kann potenziell für jegliche Art von Dauermagnete enthaltendem Produkt angewendet werden. Ausdrücklich in Anwendungsbereich fallen die in der Einleitung erwähnten Produkt- und Komponentengruppen, sobald die Gesamtmasse der Dauermagnete oberhalb der in 4.1 dieses Dokuments festgelegten Meldeschwelle liegt. Das Dokument legt Folgendes fest: 1) das grafische Format, die Anbringung und Position der Kennzeichnungen, so dass diese an Produkten, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, leicht auffindbar, gut lesbar und scanbar sind, auf eine für Produkte unterschiedlicher Größe und Komplexität geeigneten Art und Weise; 2) die Spezifikationen des Datenträgers sowohl im Hinblick auf dessen physisches Format bei der Anbringung am Produkt als auch bezüglich der Zugänglichkeit, Sicherheit und Überprüfbarkeit der darauf enthaltenen Informationen; 3) die Rechte relevanter Interessengruppen zum Zugriff auf diese Informationen; 4) die bereitzustellenden Informationen bezüglich der Lage und Zusammensetzung der Dauermagnete; 5) die bereitzustellenden Informationen bezüglich angrenzender Werkstoffe wie Beschichtungen und Befestigungselemente einschließlich Klebstoffe; 6) Leitlinien zur Erstellung schrittweiser Anleitungen für den Zugang zu Dauermagneten und für deren sicheren Ausbau einschließlich Angabe der erforderlichen Werkzeuge und Technologien, so dass Verwerter einen praktisch nützlichen und unmissverständlichen Leitfaden zum möglichst effizienten Ausbau der Magnete erhalten; und 7) das Format der nach den voranstehenden Punkten 4. – 6. bereitzustellenden Daten. Die Kennzeichnung ist für Produkte vorzusehen, die mindestens eine oben genannte Komponente oder einen einzelnen Magneten – einschließlich segmentierter Magnete – mit einer Gesamtmasse des magnetischen Werkstoffs von mindestens 60 g bei Produkten mit einer Gesamtmasse von mindestens 400 kg. bzw. 25 g bei Produkten mit einer Gesamtmasse unter 400 kg enthalten. Andere Magnete enthaltende Komponenten innerhalb eines Produkts, die unter diese Schwelle fallen, sind von der Deklarations- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Zweck dieser Schwellenwerte ist die Herstellung eines sinnvollen Gleichgewichts zwischen dem Aufwand, der den verantwortlichen Körperschaften durch die Kennzeichnung entsteht, und dem Aufwand für die Demontagebetriebe und Verwerter auf der einen Seite sowie dem Ertrag an wiederverwertetem Werkstoff auf der anderen Seite. Durch den Ausschluss potenzieller Quellen von Altwerkstoffen, bei denen der Ertrag den Aufwand nicht rechtfertigen würde, kann die Arbeit für beide Seiten vereinfacht werden.

Beginn

2025-04-22

WI

00472001

Geplante Dokumentnummer

FprCEN/TS 18263

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 066-03-11 AA - Seltene Erden  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 472 - Seltene Erden  

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