NA 022

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE

Projekt

Sekundärbatterien für leichte Verkehrsmittel - Teil 1: Prüfspezifikationen für Leistungs- und Haltbarkeitsaspekte für Lithium-Ionen- und Natrium-ionen-Batterien

Kurzreferat

Dieses Dokument legt Prüfverfahren für Leistungs- und Haltbarkeitsaspekte von Batterien für leichte Transportmittel (LMT) fest. Dabei handelt es sich um versiegelte Batterien mit einem Höchstgewicht von 25 kg, die speziell für die Stromversorgung zum Antrieb von Radfahrzeugen konzipiert sind, die allein durch einen Elektromotor oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, und bei denen es sich nicht um Batterien für Elektrofahrzeuge handelt. Der Geltungsbereich dieses Dokuments beschränkt sich auf Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Batterien. LMT-Batterien umfassen mindestens die folgenden allgemeinen Klassen: — Batterien für Fahrzeuge der Kategorie L gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (z. B. Batterien für leichte Motorräder, Trikes und Quads), deren Gewicht unter 25 kg liegt; — Batterien für EPACs (elektrisch unterstützte Fahrräder) mit oder ohne Typgenehmigung; — Batterien für persönliche Mobilitätsgeräte (PMD), z. B. E-Tretroller, Hoverboards und selbstbalancierende Fahrzeuge. Batterien mit einem Gewicht von mehr als 25 kg für Mobilitätszwecke fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Dokuments, auch wenn sie in Fahrzeugen der Klasse L (z. B. Klasse L7) verwendet werden können. Batterien für Spielzeug fallen gemäß Erwägungsgrund 15 der Verordnung (EU) 2023/1542 ebenfalls nicht in den Geltungsbereich dieses Dokuments: „Batterien, die zur Antriebskraftübertragung in Radfahrzeugen verwendet werden, die als Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten, sollten für die Zwecke dieser Verordnung nicht als LMT-Batterien, sondern als tragbare Batterien betrachtet werden.“ Wiederverwendete, wiederaufbereitete, reparierte und umfunktionierte Batterien (im Folgenden als „R-Batterien“ bezeichnet) fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieses Dokuments.

Beginn

2026-08-21

Geplante Dokumentnummer

DIN EN 50762-1

Projektnummer

02234127

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

DKE/UK 371.1 - Akkumulatoren (Lithium)  

Ihr Kontakt

Dr.

Mahdad Mohammadi

Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

Tel.: +49 69 6308-472

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