NA 022

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE

Technische Regel [AKTUELL]

IEC/TR 62471-2
Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen - Teil 2: Richtlinie für Herstelleranforderungen bezüglich der Strahlungssicherheit von optischen Quellen, die keine Laser sind

Titel (englisch)

Photobiological safety of lamps and lamp systems - Part 2: Guidance on manufacturing requirements relating to non-laser optical radiation safety

Einführungsbeitrag

Mit diesem Technischen Bericht erscheint der zweite Teil der neu eröffneten Reihe von Normen und Anleitungen zum Thema "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen". Wie bei der ähnlichen (IEC-60825-)Reihe zur Lasersicherheit wurden die fundamentalen Grenzwerte, die zugeordneten Messverfahren sowie ein Klassifizierungssystem zur Bewertung und Einordnung der optischen Strahlungssicherheit von (elektrisch betriebenen) inkohärenten optischen Strahlern in der "horizontalen" Grundnorm (Teil 1) dieser Reihe definiert. Diese Norm bezieht sich somit auf alle Hoch- und Niederdruck-Gasentladungslampen, Glüh- und Leuchtstofflampen, LED, Lichtbögen. Die Grundnorm präzisiert allerdings keine konstruktiven, technischen oder weiteren Sicherheitsanforderungen, die gegebenenfalls im Ergebnis einer Sicherheitsbewertung/-klassifizierung notwendig wären. Wegen der Typenvielfalt und großen Anwendungsbreite optischer Strahlungsquellen (zum Beispiel Allgemeinbeleuchtung, Scheinwerfer, Projektoren, UV-Strahler, Displays) sollen derartige Anforderungen anwendungsspezifischen abgeleiteten "vertikalen" Normen vorbehalten bleiben.
Neben anderen Aspekten sollen mit den anwendungsspezifischen Normen auch solche Details geregelt werden, wie im Einzelfall mit den unter Umständen notwendigen Warnhinweisen - als einem Teil der organisatorischen Schutzmaßnahmen - zu verfahren ist. Um zumindest für letztere einheitliche Formulierungen zu haben, macht der jetzt vorliegende Teil 2 Vorgaben für die Warntexte und erläuternden Angaben. Dieser Teil soll auch eine allgemeine Anleitung geben, wie bei der Entwicklung der "vertikalen" Normen vorzugehen ist. Die Klassifizierung durch einen Hersteller erfolgt auf Basis der zugänglichen Strahlungsemission unabhängig von den späteren Nutzungsbedingungen und daher zumeist unter einer Reihe von "Worst Case"-Annahmen für die Bewertungskonditionen - zum Beispiel für den Messabstand. Im Gegensatz zu Lasern ist die optische Strahlung inkohärenter optischer Strahlungsquellen jedoch meist mehr oder weniger stark divergent - auch eine mögliche Gefährdung verringert sich oft rasch (quadratisch) mit der Quellenentfernung und die im "Worst Case"-Abstand getroffene Klassifizierungsaussage hat unter realen Expositionsbedingungen unter Umständen keine Aussagekraft mehr. In diesem Zusammenhang gewinnen Angaben über Sicherheitsabstände oder Gefährdungsbereiche eine große Rolle und darauf basiert vorwiegend das Konzept für die Entwicklung der "vertikalen" Normen im Teil 2. Die Normenreihe bezieht sich pauschal auf Lampen und Lampensysteme und ihre Anwendung kann/soll auch zum Konformitätsnachweis bezüglich grundsätzlicher Vorgaben zur Produktsicherheit dienen. In diesem Sinne ist jedoch der Hersteller/Inverkehrbringer des Endprodukts - also des Lampensystems oder der Leuchte und nicht notwendigerweise der Komponentenhersteller der einzelnen Lampe oder LED - für die Produktsicherheit verantwortlich. Andererseits kann dieser Daten liefern, die den Hersteller des Lampensystems später bei der Sicherheitsbewertung unterstützen. Teil 2 gibt daher auch eine Anleitung insbesondere für Komponentenhersteller, welche Daten wie zu bestimmen sind, um eine bestmögliche Übertragbarkeit der Ergebnisse auf das Endprodukt zu gewährleisten.
Da für viele Anwender dieses Feld der Lampensicherheit vermutlich relativ neu ist, gibt es zum Teil 2 vier Anlagen mit einer Reihe von Erläuterungen und praktischen Anleitungen zu folgenden Themen: Strahldichte und Augengefährdungen, Ermittlung von Sicherheitsabständen, Besondere Anforderungen für Quellen der Allgemeinbeleuchtung, Auswirkung von strahlformenden Optiken.
Der Technische Bericht wird als Beiblatt zur entsprechenden Grundnorm in das Deutsche Normenwerk mit folgendem Titel übernommen: "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen - Teil 2: Richtlinie für Herstelleranforderungen bezüglich der Strahlungssicherheit von optischen Quellen, die keine Laser sind". Die Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich nicht vor Ende 2009.

Ausgabe 2009-08
Originalsprache Englisch
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