NA 022

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE

Projekt

Lichtwellenleiter - Teil 2-50: Produktspezifikationen - Rahmenspezifikation für Einmodenfasern der Kategorie B

Kurzreferat

Dieser Teil der Norm IEC 60793 gilt für die Glasfaserkategorien B-652, B-653, B-654, B-655, B-656 und B-657. Eine Übersicht über die Zuordnung der IEC-Bezeichnungen zu den ITU-T-Bezeichnungen ist in Tabelle 1 dargestellt. Diese Fasern werden in Geräten zur Informationsübertragung und in Glasfaserkabeln verwendet oder können darin verbaut werden. Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen: – allgemeine Anforderungen gemäß der Definition in IEC 60793-2; – spezifische Anforderungen, die für die in diesem Dokument behandelten Singlemode-Fasern der Klasse B gelten und in Abschnitt 4 aufgeführt sind; – besondere Anforderungen, die für einzelne Faserkategorien oder spezifische Anwendungen gelten und in Anhang A bis Anhang F definiert sind. Für einige Faserkategorien (aufgeführt in den entsprechenden Familienspezifikationen) gibt es Unterkategorien, die anhand unterschiedlicher Spezifikationen der Übertragungseigenschaften unterschieden werden. Die Bezeichnungen für diese Unterkategorien sind in den einzelnen Familienspezifikationen dokumentiert. Leitlinien zur Interoperabilität der verschiedenen Faserkategorien finden sich in IEC TR 62000, „Leitlinien für die Kombination verschiedener Singlemode-Faser-Unterkategorien“.

Beginn

2026-08-14

Geplante Dokumentnummer

DIN EN IEC 60793-2-50

Projektnummer

02234085

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

DKE/UK 412.6 - Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel  

Ihr Kontakt

Thomas Sentko

Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main

Tel.: +49 69 6308-209

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