DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 61010-2-012
; VDE 0411-2-012:2026-08
Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte - Teil 2-012: Besondere Anforderungen an Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte (IEC 66/860/CDV:2025); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 61010-2-012:2025
Safety requirements for electrical equipment for measurement, control, and laboratory use - Part 2-012: Particular requirements for climatic and environmental testing and other temperature conditioning equipment (IEC 66/860/CDV:2025); German and English version prEN IEC 61010-2-012:2025
Einführungsbeitrag
Der hier vorliegende Teil -2-012 der Normenreihe IEC 61010 muss zusammen mit der neuesten Ausgabe von IEC 61010-1 angewendet werden. Er wurde auf Basis der 3. Edition (2010) von IEC 61010-1 und deren Änderung 1(2016) (Teil 1) erarbeitet. IEC 61010-2-012 ergänzt oder modifiziert die korrespondierenden Abschnitte von IEC 61010-1, so dass diese in die Norm „Besondere Anforderungen an Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte“ überführt wird. Wird ein bestimmter Abschnitt oder Unterabschnitt von IEC 61010-1 in diesem Teil 2-012 der Normenreihe IEC 61010 nicht erwähnt, so gilt dieser Abschnitt oder Unterabschnitt soweit anwendbar. Wird in diesem Teil „Ergänzung“, „Änderung“, „Ersatz“ oder „Streichung“ angegeben, so gilt der entsprechend angepasste Text von IEC 61010-1. Es ist möglich, dass das ganze Gerät oder ein Teil des Geräts in den Anwendungsbereich sowohl dieses Dokuments als auch in den Anwendungsbereich eines anderen Teils oder mehrerer anderer Teile 2 der Normenreihe IEC 61010 fällt. In diesem Fall gelten auch die Anforderungen dieser anderen Teil 2 Normen. Die Anwendung dieses Dokuments ist vorgesehen, wenn eine oder mehrere der unter den oben stehenden Aufzählungspunkten aufgeführten zusätzlichen Gefährdungen entstehen. Wenn das Gerät jedoch nur eine Kälteanlage oder nur eine Heizfunktion oder eine Kombination von beiden ohne zusätzliche Gefährdung, wie sie in den obigen Aufzählungspunkten angegeben sind, enthält, dann sind die Normen IEC 61010-2-011 oder IEC 61010-2-010 oder beide anstelle dieses Teils 2-012 anzuwenden. Ergänzung: Die beiden neuen Aufzählungen werden nach Punkt j) hinzugefügt: aa) Geräte zum Heizen, Kühlen und Belüften von Laboratorien; bb) Sterilisationsgeräte (IEC 61010-2-040); cc) die Bewertung von Sicherheitseinrichtungen oder -komponenten für Druckgeräte; dd) Geräte oder Komponenten, die die in Tabelle CC.1 oder Tabelle CC.2 festgelegten Grenzwerte überschreiten, da zusätzliche Anforderungen gelten und nationale oder internationale Gesetzgebung weitere Anforderungen festlegen kann; ee) begehbare Geräte, die Teil des Gebäudes sind; ff) Laborgeräte zum Mischen und Rühren nach IEC 61010-2-051; gg) Geräte mit brennbaren Kältemitteln und einer Risikominderung, die über die in diesem Dokument behandelten Maßnahmen hinausgeht. Dieser Teil von IEC 61010 legt Sicherheitsanforderungen für elektrische Geräte und deren Zubehör in den Kategorien a) bis c) fest, wo auch immer diese eingesetzt werden sollen, und wenn diese Geräte eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: - Eine Kälteanlage, die durch eine integrierte Wärmefunktion so beeinflusst oder beeinträchtigt wird, dass die Kombination aus Heiz- und Kühlsystem im Vergleich zu den einzeln betrachteten Systemen zusätzliche und/oder schwerere Gefährdungen erzeugt, und die gefährliche Flüssigkeiten enthält oder für die Verwendung mit solchen vorgesehen ist, seien diese brennbar oder unter hohem Druck stehend, so dass zusätzliche und/oder schwerwiegendere Gefährdungen entstehen als bei nicht gefährlichen Flüssigkeiten. - Die Materialien, die in der vorgesehenen Anwendung behandelt werden, führen der Kälteanlage beträchtliche Wärme (geregelte Temperatur) zu, so dass von der Kälteanlage zusätzliche und/oder schwerere Gefährdungen ausgehen, als sie bei der maximalen bemessenen Umgebungstemperatur von der Kälteanlage alleine ausgehen würden. Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an Geräte mit Flüssigkeits-Drucksystemen, die für den Einsatz mit folgenden Kältemitteln ausgelegt sind oder diese enthalten a) nicht brennbare Kältemittel ohne Füllmengenbegrenzung, einschließlich R-744 (CO2), sowohl im unterkritischen als auch im transkritischen Zustand, und b) brennbare Kältemittel, bei denen ein einzelner Bruch des Kältemittelkreislaufs dazu führen kann, dass die Kältemittelfüllmenge ganz oder teilweise in einen Personen-Aufenthaltsbereich entweichen kann, mit begrenzter maximaler Kältemittelfüllmenge mc, oder einer freisetzbaren Kältemittelfüllmenge mrl von bis zu 13×LFL sowie c) brennbare Kältemittel, bei denen ein einzelner Bruch des Kältemittelkreislaufs nicht zu einem Austritt von Kältemittel in einen Personen-Aufenthaltsbereich führt, beispielsweise sind bei Flüssig-Flüssig-Wärmepumpen, Flüssig-Gas-Wärmepumpen sowie Kühl- und/oder Wärme-Umwälzthermostaten, keine maximale Kältemittelfüllmenge oder Mindestgrundfläche erforderlich. Ergänzung: Beispiele für solche Geräte sind Kühl- und Heizprüfkammern, Umwälzthermostate mit integrierter Heizung sowie Umwälzkühler/Kältemaschinen zur Wärmeabfuhr bei Temperaturen, die über den maximalen Umgebungstemperaturen liegen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN IEC 61010-2-012 (VDE 0411-2-012):2023-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung: Aufnahme zusätzlicher Gefährdungen, die für Heiz- und Kühlgeräte gelten, mit Ausnahme derjenigen für Kälteanlagen; b) Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Kälteanlagen, die R-744 (CO2) sowohl im unterkritischen als auch im transkritischen Zustand als Kältemittel verwenden, sowie auf Kältemittelanlagen, die brennbares Kältemittel enthalten, von einer begrenzten Kältemittelfüllmenge von 150 g bis zu 13×LFL für brennbares Kältemittel und einer unbegrenzten Füllmenge an brennbarem Kältemittel für Kälteanlagen mit sekundären Wärmetauschern; c) Ergänzung von Begriffen und Definitionen für Gerätetyp b1 bis Gerätetyp c1, Entsprechungen zu verschiedenen Grenzwerten für Kältemittelfüllmengen und dem Gerätetyp e speziell für das Kältemittel R-744 (CO2) im unterkritischen und transkritischen Zustand sowie Begriffe im Zusammenhang mit brennbaren Kältemitteln, CO2-Kältemitteln, freisetzbarer Füllmenge und deren Anforderungen; d) Zustand des Geräts 4.3.2: Aufnahme von Anforderungen an Kälteanlagen, die für den Einsatz mit anderen Anlagen innerhalb des Kühlraums vorgesehen sind; Verlagerung der Prüfung zur Simulation des Ausfalls der kontrollierten und/oder eingeschränkten Umgebung von 4.3.2 nach 4.4.2.107; e) Verschiebung der hinzugefügten Symbole für Heiz- und Kühlgeräte aus Tabelle 1 in die neue Tabelle 101 mit Ergänzung neuer Symbole für ISO 7000-2891 Druckgas, IEC 60417-6415 Mindestgrundfläche und IEC 60417-6040 UV-Strahlung; f) Ergänzung der Kennzeichnungsanforderungen für Flüssigkeitsanschlüsse, Abluftöffnungen, brennbare Kältemittel und Mindestgrundfläche, insbesondere die Einführung von GHS-Sicherheitshinweiscodes zu Gefährdungen für Flüssigkeiten der Gruppe I; g) Verschiebung der Kennzeichnungsanforderungen aus Abschnitt 7 für Verriegelungsvorrichtungen, abnehmbare Probenhalter für mechanische Bewegung, Abschnitt 10 für heiße und kalte Oberflächen, bewegliche Eintauch-Umwälzthermostate, Abschnitt 11 für Salznebel, manuelles Befüllen und Entleeren, Abschnitt 12 für gefährliche Strahlung, Abschnitt 13 für biologische Gefahren und chemische Gefährdungen sowie Abschnitt 16 für begehbare Geräte in Abschnitt 5.1 (5.1.5.101 – 5.1.5.104, 5.1.101, 5.1.102 und 5.2.101 – 5.2.109); h) 5.4.1: Ersetzen der allgemeinen Anforderung, dass Dokumente Informationen zur Sendung enthalten müssen, damit die UN-Nummer der Betriebsmittel für Kälteanlagen angegeben werden kann; i) 5.4.3, 5.4.4 und 5.4.5: Aufnahme von Dokumentationsanforderungen in Bezug auf die GHS-Hinweiscodes für Gefährdungen und Sicherheitshinweiscodes sowie weiterer Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von brennbaren Kältemitteln und R-744; j) 5.4.101: zusätzliche Anweisungen für Geräte, die brennbares Kältemittel enthalten, 5.4.102 zusätzliche Anweisungen für Geräte, die R-744 verwenden, 5.4.103 zusätzliche Anweisungen für Geräte, die für die Verwendung mit gekühltem LN2 vorgesehen sind, 5.4.104 für Geräte, die brennbare Temperiermedien verwenden, und 5.4.105 für Geräte, in die UV-C-Lampen integriert sind; k) 8.1: Ergänzung neuer Anforderungen für Badgefäße und Behälter (8.101), Flüssigkeitsverbindungen (8.102), flexible Schläuche (8.103), Tragfähigkeit von Abstellflächen (8.104), Festigkeit von Glasfenstern oder -türen (8.105) sowie bauliche Anforderungen an die Kälteanlage (8.106), einschließlich baulicher Anforderungen, Schutz vor mechanischen Beschädigungen, Kratzprüfungen, Rohrverbindungen und Armaturen, hermetisch dichte Verbindungen, Begrenzung der Kältemittelfüllmenge für brennbare Kältemittel, Anschlüssen für die CO2/LN2-Zufuhr sowie Anforderungen für Gerätetyp b2 bis Gerätetyp c1 (8.107) und Anforderungen an Kälteanlagen mit sekundären Wärmetauschern (8.108); l) 9.2.101: Aufnahme einer Liste und von Beispielen möglicher Zündquellen, 9.2.102 Lichtbögen und Funken von elektrischen Komponenten sowie 9.2.103 Oberflächentemperaturgrenzwerte bei Kontakt mit ausgetretenem brennbarem Kältemittel; einige davon aus 11.7 entfernt; m) 9.5.101: zusätzliche Anforderungen für Anlagen, die brennbare Kältemittel enthalten, aus 11.7 entfernt; Dichtheitsprüfung in Anhang LL verschoben; Definition von unzugänglichen Kälteanlagen mit geänderten Bedingungen; n) 9.5.102: interne Flüssigkeitslecks aus 11.7 in 9.5.102 verschoben; o) 9.5.103 entzündliche flüssige Temperiermedien und/oder brennbare Kältemittel als Freisetzungsquellen sowie Beispiele für den Grad der Freisetzung, Faktoren, die bei der Bewertung von Quellen und dem Grad der Freisetzung zu berücksichtigen sind; p) 9.5.104: Hinzufügen des Standorts für den Sensor des Leckanzeigesystems für freisetzbare Füllmenge; q) 11.1 Allgemeines: Ersetzen des ersten Absatzes, damit Einzelfehlerbedingungen berücksichtigt werden; r) 11.7.1: Maximaler Druck für Anlagen mit Leckagepotenzial und begrenzt durch die Kältemittelfüllmenge. Verschieben der Bestimmung des PS in Abschnitt 11.7.1.101; s) 11.7.2: Streichung des Absatzes, der sich auf EN 378-2 und IEC 60335-2-89 sowie die Konformitätserklärung bezieht; t) 11.7.2.101: Umbenennung des Titels für Leckagen und Brüche von Kälteanlagen, Ergänzung bezüglich der Dichtheit der Anlagen; u) 11.7.2.102: Zusätzliche Anforderungen für Geräte vom Typ e, die das Kältemittel R-744 verwenden; v) 11.7.2.103 Druckprüfung für Lagerung und Transport; w) 11.7.4.101: Druckbegrenzer und Ausströmkapazität für Druckentlastungseinrichtungen, die im Gerätetyp e verwendet werden; x) 12.3.101: Aufnahme von konstruktiven Anforderungen für UV-C-Strahlung, 12.3.102: Prüfung der UV-C-Bestrahlungsstärke; y) 14.101: für Teile und Baugruppen von Kälteanlagen; z) 14.102: Werkstoffe für Kälteanlagen, einschließlich Kupfer und Edelstahl, sowie die Wanddicke von Kupfer- und Stahlrohren; aa) 14.103: hinzugefügt für Sicherheitsabsperrventile für die Begrenzung der freisetzbaren Kältemittelmenge; bb) 15.104: Verriegelung von Salznebel aus 11.4.101 zu 15.104; cc) Anhang F: hinzugefügt für Routineprüfungen an Anlagen, die brennbare Kältemittel oder das Kältemittel CO2 (R-744) enthalten; dd) Anhang L: Liste um neue Begriffe ergänzt; ee) Tabelle CC.4: Hinzufügen von Querverweisungen auf Bauteilnormen für die USA und Kanada; ff) Anhang FF: Prüfverfahren zur Bestimmung der Gaskonzentration außerhalb der Umgrenzung des Geräts hinzugefügt; gg) Anhang GG: Klassifizierung der Fluidgruppe hinzugefügt; hh) Anhang HH: Überlastprüfungen von Kühlgeräten mit integrierten Motorverdichtern hinzugefügt; ii) Anhang II: Transport, Kennzeichnung und Lagerung von Geräten, in denen brennbare Kältemittel verwendet werden, hinzugefügt; jj) Anhang JJ: Anforderungen für die Installation, den Betrieb, die Wartung und Reparatur sowie Anweisungen zur Außerbetriebnahme von Anlagen, die brennbare Kältemittel verwenden, hinzugefügt; kk) Anhang KK: Prüfverfahren für die Bestimmung der freisetzbaren Kältemittelmenge hinzugefügt; ll) Anhang LL: Lecksimulationsprüfungen als Prüfungen unter Einzelfehlerbedingungen definiert; aus Abschnitt 11.7 für brennbare Kältemittel gestrichen.