DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60034-5/AA
; VDE 0530-5/AA:2026-06
Drehende elektrische Maschinen - Teil 5: Schutzarten aufgrund der Gesamtkonstruktion von drehenden elektrischen Maschinen (IP-Code) - Einteilung; Deutsche und Englische Fassung EN IEC 60034-5:2020/prAA:2025
Rotating electrical machines - Part 5: Degrees of protection provided by the integral design of rotating electrical machines (IP code) - Classification; German and English version EN IEC 60034-5:2020/prAA:2025
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument gilt für die Einteilung der Schutzarten drehender elektrischer Maschinen durch Gehäuse. Es legt die Anforderungen an Gehäuse fest, die in jeder anderen Hinsicht für ihre beabsichtigte Verwendung geeignet sind und die hinsichtlich der Werkstoffe und Verarbeitung sicherstellen, dass die in diesem Dokument angegebenen Eigenschaften bei bestimmungsgemäßer Anwendung erhalten bleiben. Dieses Dokument beschreibt nicht den Schutz gegen mechanische Beschädigung der Maschine oder gegen Bedingungen wie zum Beispiel Feuchtigkeit (hervorgerufen beispielsweise durch Kondensation), korrosive Stäube oder Dämpfe, Schimmel oder Ungeziefer. Dieses Dokument ist auch anwendbar für explosionsgeschützte Maschinen, aber es spezifiziert nicht die Schutzgrade zum Gebrauch in potentiell explosiver (Staub, Gas) Umgebung. Diese werden in der Normenreihe IEC 60079 definiert. Für bestimmte Anwendungen (wie Geräte in der Landwirtschaft und im Haushalt) können weitergehende Vorkehrungen gegen zufällige oder beabsichtigte Berührungen festgelegt werden. Dieses Dokument nennt Begriffe für genormte Schutzarten durch Gehäuse drehender elektrischer Maschinen in Bezug auf: a) Schutz von Personen gegen das Berühren von oder Annäherung an Spannung führende Teile und gegen das Berühren beweglicher Teile (andere als glatte drehende Wellen und ähnliche Teile) innerhalb des Gehäuses und Schutz der Maschine gegen das Eindringen fester Körper; b) Schutz der Maschine gegen schädliche Einflüsse durch das Eindringen von Wasser; c) Schutz der Maschine gegen schädliche Einflüsse durch das Eindringen von Staub. Es nennt Bezeichnungen für diese Schutzarten und Prüfungen, die durchzuführen sind, um nachzuweisen, dass die Maschinen die Anforderungen dieser Norm erfüllen. Gegenüber DIN EN IEC 60034-5 (VDE 0530-5):2021-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: In Abschnitt 5 „Schutzgrade - erste Kennziffer“ wird in 5.2 der Ausdruck „außer im Zweifelsfall“ durch den Satz „außer Änderungen an der Konstruktion (zum Beispiel Dichtungen) können Auswirkungen auf diese niedrigeren Schutzarten haben.“ ersetzt. In Abschnitt 7 „Kennzeichnung“ wird der erste Absatz durch folgenden Satz ersetzt: „Die Schutzart entsprechend der Gesamtbemessung der drehenden elektrischen Maschine (IP-Code) ist zu kennzeichnen wie in IEC 60034-1 gefordert.“ Außerdem wird im letzten Absatz von Abschnitt 7 der Ausdruck „vom Hersteller“ gestrichen. In Abschnitt 8 „Allgemeine Festlegungen für die Prüfungen“ wird der gesamte Inhalt von 8.1 durch folgenden Text ersetzt: „Die in diesem Dokument festgelegten Prüfungen sind Typprüfungen. Sie müssen an Maschinen oder deren Modellen ausgeführt werden. Falls nicht anders festgelegt, muss die Maschine sauber sein und alle Teile müssen nach den Anweisungen des Herstellers montiert sein. Bei sowohl den ersten als auch den zweiten Kennziffern 1, 2, 3 und 4 kann eine Sichtprüfung zeigen, dass der gewünschte Schutzgrad erreicht wird. Wenn dies nicht bestätigt werden kann, muss jedoch nach den Abschnitten 9 und 10 geprüft werden.“ In Abschnitt 9 „Prüfungen für die erste Kennziffer“ wird in Tabelle 4, Spalte 5, a), im vierten und sechsten Absatz „2 kPa“ durch „2 kPa (20 mbar)“ ersetzt. In derselben Tabelle wird in Spalte 5, a), im siebten Absatz der letzte Listenpunkt gestrichen. Ebenfalls in Tabelle 4, Spalte 5, a), wird im letzten Absatz der Text „den zufriedenstellender Betrieb der Maschine“ durch „den einwandfreien, zufriedenstellender Betrieb der Maschine“ ersetzt. In Abschnitt 10 „Prüfungen für die zweite Kennziffer“ wird in 10.1 im dritten Absatz der Textteil „mit einer Abweichung von 10 %“ gestrichen. In Abschnitt 11 „Anforderungen und Prüfungen für offene, wettergeschützte Maschinen“ wird der letzte Absatz gestrichen.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 311.1 - Elektrische Maschinen, Leistungen und Abmessungen