DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60794-1-210
; VDE 0888-100-210:2026-04
Lichtwellenleiterkabel - Teil 1-210: Fachgrundspezifikation - Grundlegende Prüfverfahren für Lichtwellenleiterkabel - Umweltprüfverfahren - Widerstandsfähigkeit von Unterwasserkabeln gegen hydrostatischen Druck, Verfahren F10 (IEC 86A/2554/CDV:2025); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60794-1-210:2025
Optical fibre cables - Part 1-210: Generic specification - Basic optical cable test procedures - Environmental test methods - Underwater cable resistance to hydrostatic pressure, Method F10 (IEC 86A/2554/CDV:2025); German and English version prEN IEC 60794-1-210:2025
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60794-1 beschreibt Prüfverfahren, die der Aufstellung einheitlicher Anforderungen an Lichtwellenleiter-Kabel für die Umwelteigenschaft - Beständigkeit von Unterwasserkabeln gegen hydrostatischen Druck - dienen. Dieses Dokument ist anwendbar für Lichtwellenleiterkabel (LWL-Kabel) zur Verwendung in Telekommunikationseinrichtungen und in Geräten, in denen ähnliche Verfahren angewendet werden. Als Referenzanleitung zu jeglichen Prüfverfahren und für die allgemeinen Anforderungen siehe IEC 60794-1-2. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Dieses Dokument erhöht durch seine Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung und sichert Kompatibilität über Herstellergrenzen hinweg.
Änderungsvermerk
Gegenüber der 2022-09 zurückgezogenen Norm DIN EN IEC 60794-1-22 (VDE 0888-100-22):2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die in IEC 60794-1-22: 2017 enthaltene Umweltprüfung wird jetzt in der Normenreihe IEC 60794-1-2xx einzeln benummert. Jedes Prüfverfahren wird jetzt in einem einzelnen Dokument statt als Teil einer Gruppe mehrerer Prüfverfahren behandelt. b) Das ursprüngliche Verfahren F10 wird als F10A beibehalten, und es werden zwei neue Prüfverfahren F10B und F10C entsprechend den unterschiedlichen Prüfobjekten und -verfahren hinzugefügt. c) Für das Verfahren F10A werden die detaillierten Angaben zu der Prüfeinrichtung, dem Verfahren und den zu festzulegenden Einzelheiten geändert und ein Aufbau hinzugefügt. d) Es werden detaillierte Angaben zu Objekt, Probe, Prüfeinrichtung, Verfahren, Aufbau, Anforderungen, zu festzulegenden und zu berichtenden Einzelheiten der Verfahren F10B und F10C hinzugefügt.