DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN IEC 60335-2-30
; VDE 0700-30:2026-03
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-30: Besondere Anforderungen für Raumheizgeräte (IEC 61/7255/CDV:2024); Text Deutsch und Englisch
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-30: Particular requirements for room heaters (IEC 61/7255/CDV:2024); Text in German and English
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von elektrischen Raumheizgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgten Geräten und batteriebetriebenen Geräten. Dieses Dokument erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefährdungen wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefährdungen von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Anweisungen des Herstellers betrieben werden. Es deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Erscheinungen den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Sauna-Heizgeräte und Speicherheizgeräte fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Geräte, die in den Anwendungsbereich dieses Dokumentes fallen, sind zum Beispiel: Konvektionsheizgeräte und Heizlüfter.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-30 (VDE 0700-30):2023-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text wurde an IEC 60335-1:2020 angepasst; b) einige Anmerkungen wurden in normativen Text umgewandelt (Abschnitt 1, 5.2, 19.1, 22.104, 22.107); c) Anforderungen an Heizgeräte für Wohnwagen wurden hinzugefügt (Abschnitt 1, 3.5, 7.1, 11.8); d) Anforderungen an Wärmegeräte mit Aufhängemitteln zur Deckenmontage wurden hinzugefügt (Abschnitt 1, 7.12, 1, 21.103); e) die Anwendung von Prüfsonde 19 wurde eingeführt (8.1.1, 20.2).